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Autor Thema: Prof. Dr. Bernd Holznagel: „Desinformation ist ein ernstzunehmendes Problem“  (Gelesen 1464 mal)

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medienpolitik.net, 06.12.2019


„Desinformation ist ein ernstzunehmendes Problem“

Medienstaatsvertrag sichert Meinungsvielfalt und öffentliche Meinungsbildung auch im Internet

Interview mit Prof. Dr. Bernd Holznagel**, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster

Zitat
Die Ministerpräsidenten haben den Entwurf des Medienstaatsvertrags beschlossen. Er stellt erstmals Rundfunk-Regeln für Plattformen und Streamer auf und dient dem Schutz der Meinungsvielfalt. Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch den neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein. Zunächst müssen die Landtage dem Vertrag zustimmen und der Text muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden. In Kraft treten könnte der Staatsvertrag dann zum September 2020. Nach Einschätzung des Medienrechtlers Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Universität Münster knüpft der Vertrag bei der Vielfaltssicherung in der digitalen und konvergenten Medienumgebung damit nicht mehr ausschließlich an technische Kapazitätsbegrenzungen des 20. Jahrhunderts an, „sondern erkennt daneben strategische Torwächterpositionen als Faktoren im medialen Meinungswettbewerb an“. Allerdings gelte die vorgesehene Transparenz bei Intermediäre nur, wenn sie potentiell einen besonders hohen Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit der Angebote hätten. Wann dies vorliege, wird im Einzelfall schwer zu bewerten sein. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/12/desinformation-ist-ein-ernstzunehmendes-problem/medienpolitik.net

** zu Prof. Dr. Bernd Holznagel siehe u.a. auch:
Die Unterhaltung ist verfassungsrechtlicher Bestandteil des Auftrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29177.msg183298.html#msg183298


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- "Rundfunk-Regeln für [ Nicht-Rundfunk ]"? -> oder doch Zwangsaufsicht und Zensur für Aufmüpfige und "Fake-News"-Abweichler, die nicht der gewünschten "Meinungsvielfalt" huldigen wollen?
- "Schutz der Meinungsvielfalt"? -> oder doch Schutz des ÖRR vor dem bösen "Fake-News-Kapitalismus"?
- "konvergente Medienumgebung"? -> oder doch GleichschaltungTM (häh, waren wir da nicht schon mal?)?
- so wie bei den Arbeitslosenzahlen wird nun die nächste Statistik angegriffen, statt wahrgenommene Angebote (aka "Quote") reichen nun "wahrnehmbare Angebote"...

... und es sieht so aus, als solle nun Graf Dracula mitsamt seinen Torwächtern, Meinungswettbewerbern und Intermediären -- quasi mit dem Holznagel durchs Herz -- etwas brachialer ausgetrieben werden -- oder hab ich die Beschwörung von "Plattformen" durch Medien falsch verstanden?


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

P
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Eine Antwort...

medienpolitik.net, 09.12.2019
„Es darf nicht zu unzulässigen Diskriminierungen kommen“
Bitkom sieht keine Notwendigkeit für den Medienstaatsvertrag

Interview mit Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik im Bitkom

Nach Auffassung des Bitkom, des Digitalverbands Deutschlands, stehe der Medienstaatsvertrag im Widerspruch zu den derzeitigen Nutzergewohnheiten und verpasse die Chance einer zukunftsorientierten Medienregulierung. Diese Regelung zementiere laut Bitkom existierende Marktpositionen, wodurch neue Anbieter, Startups und Nischendienste das Nachsehen hätten. Von einem fairen Interessenausgleich aller Akteure am Markt könne nicht die Rede sein. Wie Marie Anne Nietan, Referentin für Medienpolitik im Bitkom in einem medienpolitik.net-Interview betont, sieht der Bitkom „grundsätzlich keine von Medienintermediären ausgehende höhere Gefährdungssituation der Meinungsvielfalt als von Rundfunkanbietern auch. Dennoch darf es nicht zu unzulässigen Diskriminierungen kommen.“ Absolute Neutralität und objektiv korrekte Darstellung könne es nach Meinung von Marie Anne Nietan nicht geben: „Die schiere Masse der Inhalte macht eine gewisse Ungleichbehandlung im Interesse des Nutzers zwingend erforderlich.“


Zitat
[...]
medienpolitik.net: Ist der Medienstaatsvertrag geeignet, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Technologie- und Inhalteanbietern im Internet zu schaffen?

Nietan: Der Medienstaatsvertrag schafft gerade keinen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Marktakteuren. So hat beispielsweise nicht einmal die kaum bestrittene Forderung nach einer stärkeren Rolle der Medienanstalten als Aufsichtsbehörde gegenüber allen Akteuren Berücksichtigung gefunden. Nach wie vor bleibt ein Beschwerdeweg lediglich für TV-Sender eröffnet. Das Gleiche gilt für die Forderung nach einem wechselseitigen Diskriminierungsverbot, das angesichts der heutigen Marktmachtverhältnisse dringend erforderlich ist. Einige andere Vorgaben der Plattformregulierung lesen sich wie Schutzklauseln für TV-Sender um zu verhindern, dass alternative Angebote sichtbar werden.[...]
Hervorhebung nicht in Quelle

Weiterlesen unter
https://www.medienpolitik.net/2019/12/es-darf-nicht-zu-unzulaessigen-diskriminierungen-kommen/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2019, 15:11 von Bürger«

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„Es darf nicht zu unzulässigen Diskriminierungen kommen“
Wenn es "unzulässige Diskriminierungen" hat, muß es auch "zulässige Diskriminierungen" geben; da stellt sich dann folgende Frage: Welche Diskriminierungen sind zulässsig?
Zitat
Artikel 21
Nichtdiskriminierung

(1)   Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

(2)   Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0389.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC
Zitat
Artikel 14 – Diskriminierungsverbot

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 *

https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680063764


Edit "Bürger": Bitte hier nicht diesen Nebenaspekt vertiefen. Die Schlagzeile könnte (sollte?) auch lauten
„Es darf nicht zu - unzulässigen - Diskriminierungen kommen“ - dann gäbe es zumindest keine (tautologischen?) Missverständnisse
https://de.wikipedia.org/wiki/Tautologie_(Sprache)
Vielleicht handelt es sich auch schlicht und einfach um einen Pleonasmus
https://de.wikipedia.org/wiki/Pleonasmus
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2019, 19:22 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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