Ist die Zahlung von üppigen Gehältern und Zusatzpensionen auch verfassungsrechtlicher Bestandteil des Auftrages?
Das wäre ja noch schöner, wenn man eigentlich gar keinen konkreten Auftrag erteilt hat, eine nachträgliche Definition des Auftrages aber ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in die Programmhoheit wäre.
Wenn dem so ist, dann bleibt ja als einzig praktikable Lösung ausschließlich diesen Sumpf trockenzulegen, ergo einfach den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kündigen/abschaffen.
Niemand hindert den ÖRR daran, sein Programm zu machen, aber die Zwangsbezahlung durch das Volk in Form von Bewohnern von Wohnungen kann ja nicht deshalb aufrechterhalten werden.
Da könnte ja Sat1 Unternehmen und den Staat verklagen, die keine Werbung auf ihrem Sender schalten mit dem Argument, diese hindern den Sender an seinem Grundrecht der Pressefreiheit, weil sie ihn nicht mitfinanzieren...