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Autor Thema: Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen  (Gelesen 11516 mal)

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netzpolitik.org, 06.12.2019

Medienstaatsvertrag
Neue Spielregeln für Streamer, Google und Falschmeldungen

Von Daniel Laufer

Zitat
Der Medienstaatsvertrag ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag und stellt nun ausdrücklich auch Internetmedien unter die Aufsicht der Behörden. Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf abgesegnet. Das Gesetz soll eine zeitgemäße Regulierung ermöglichen, birgt aber auch neue Herausforderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte. […]

Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2019/neue-spielregeln-fuer-streamer-google-und-falschmeldungen/

Anmerkung:
Hier geht es in erster Linie um die journalistische Sorgfaltspflicht.

Interessant ist der Passus, dass sogenannte Medienintermediäre nicht benachteiligt werden dürfen. Dann sollte das ja auch bilateral gelten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 14:43 von ChrisLPZ«

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Hier noch der aktuelle Enwurf von Juli 2019, der aktuell zur Diskussion steht.

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/MStV-E_Synopse_2019-07_Online_.pdf


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Zitat
Der Medienstaatsvertrag ersetzt den Rundfunkstaatsvertrag und stellt nun ausdrücklich auch Internetmedien unter die Aufsicht der Behörden.
Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2019/neue-spielregeln-fuer-streamer-google-und-falschmeldungen/
Oh, unsere Medien stehen unter Aufsicht von Behörden? Das sind ja mal ganz neue Erkenntnisse.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 22:31 von Bürger«

  • Beiträge: 4
So stell ich mir Demokratie vor....nicht!

Die schaffen ganz offen die Demokratie und die Meinungsfreiheit ab und niemanden scheint das zu jucken...damit ist dann auch alles gesagt zum "nie wieder"-Land.


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  • Beiträge: 38
Stehen schon die Termine fest, wann die Landesparlamente den Müll durchwinken sollen?


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  • Beiträge: 7.386
Hier noch der aktuelle Enwurf von Juli 2019, der aktuell zur Diskussion steht.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/MStV-E_Synopse_2019-07_Online_.pdf

Aus der PDF:
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation. [...]

(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
1a. Sendeplan die auf Dauer angelegte, vom Veranstalter bestimmte und vom Nutzer nicht veränderbare Festlegung der inhaltlichen und zeitlichen Abfolge von Sendungen,

Das passt so nicht ganz, denn "Rundfunk" ungleich "Telekommunikation", auch wenn via "Telekommunikation" "rundfunkähnliche Angebote" in linearer Form übertragen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2020, 18:54 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) § 2 Begriffsbestimmungen

(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst (...) mittels Telekommunikation. [...]

Frühere Definition:
Zitat
(...)  unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.

Der wissenschaftliche Begriff "elektromagnetische Schwingungen" ist verschwunden.
Damit wird "Rundfunk" zur "Telekommunikation".

Bild Dir DEINE Meinung!

>>> OT begin<<<
PS:
Lizensierte Funkamateurinnen/Funkamateure werden dadurch zu "Amateurtelekommunikantinnen/Amateurtelekommunikanten>:(

Zitat
Funkamateure: Teilnehmer am Amateurfunkdienst (lt. § 2 des Amateurfunkgesetzes): "Im Sinne des Gesetzes ist:
1. Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses ..., der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung ... befasst.
2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; ..."

Ein Funkinteressierter wird erst zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen, wenn er eine fachliche Prüfung vor der zuständigen Behörde (BNetzA) abgelegt und bestanden hat. Er hat damit Kompetenz nachgewiesen, um Teilnehmer eines Funkdienstes sein zu dürfen. 
Quelle:  https://www.darc.de/der-club/distrikte/r/ortsverbaende/14/amateurfunker-oder-funkamateur/
>>>OT end<<<


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2020, 18:56 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Anmerkung:
Hier geht es in erster Linie um die journalistische Sorgfaltspflicht.

Das klingt zwar vernünftig, wobei wir in NRW gerade erleben, dass selbst schwerste Verstöße gegen das WDR-Gesetz ohne Konsequenzen bleiben, selbst dann wenn in einem Video Frauen und ältere Menschen beleidigt werden und obendrauf auch noch Kinder missbraucht werden.
Gerade die Durchsicht der Protokolle beim WDR-Rundfunkrat zeigt, dass Beschwerden bei solchen Gremien in der Form von Loyalitätsbekundungen abgebügelt werden. Ich habe jedenfalls kein Protokoll gefunden, bei der irgendeine Beschwerde zum WDR-Programm stattgegeben wurde. Es besteht bei einem solchen Mediengesetz also durchaus die Gefahr, dass ein solches Gesetz lediglich dazu missbraucht wird, den so genannten Mainstream der Meinung zu beeinflussen.

Dies wird insbesondere dann deutlich, wenn man sich die Protokolle solcher Sitzungen von Kumpels mal anschaut und woher die einzelnen Kumpels kommen:     
Protokolle der öffentlichen Sitzungen des WDR-Rundfunkrates
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/protokolle-oeffentliche-sitzungen-100.html
Anwesenheitslisten der Kumpels bei Sitzungen des WDR-Rundfunkrats
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rundfunkrat-anwesenheitslisten-142.html


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

t
  • Beiträge: 79
Sicher.

Ich habe das gepostet, weil ich darauf aufmerksam machen wollte, dass es eine Änderung im Gesetz geben wird.
Die wenigen Änderungen finde ich das im Zeitalter der großen Medienkonzerne eher bedenklich.

Inhaltlich dreht sich der Medienstaatsvertrag weiterhin zu einem großen Prozentsatz darum, wo man im ÖRR die Werbung platziert und nun kommt noch hinzu wer noch Lizenzen zu zahlen hat.

Die journalistische Sorgpfaltspflicht macht eher den Eindruck eines recht zahnlosen Tigers. Wieso ist es eigentlich Sache der Bundesländer den Medienmogulen Einhalt zu gebieten, nachdem sie zu den weltgrößten Konzernen angewachsen sind? Das bringt sicher den großen Durchbruch und verhindert in Zukunft Fake News ..


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Bild Dir DEINE Meinung!
Wird garantiert immer praktiziert, oft zum Unwohlsein der anderen.

Zitat
Lizensierte Funkamateurinnen/Funkamateure werden dadurch zu "Amateurtelekommunikantinnen/Amateurtelekommunikanten>:(
Nö, wird nicht.

Das AFUG ist Bundesrecht, über das sich die Länder kraft Rn. 169 der 1. BVerfG Rundfunkentscheidung

Rn. 169 - BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung
Zitat
[...] "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" [...]

BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31178.msg193852.html#msg193852

auch im Bereich Rundfunk nicht hinwegsetzen dürfen.

->
Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/BJNR149400997.html

Merke: "Rundfunk" ist nicht "Amateurfunk".

Zitat
Ein Funkinteressierter wird erst zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen, wenn er eine fachliche Prüfung vor der zuständigen Behörde (BNetzA) abgelegt und bestanden hat. Er hat damit Kompetenz nachgewiesen, um Teilnehmer eines Funkdienstes sein zu dürfen. 

Quelle:  https://www.darc.de/der-club/distrikte/r/ortsverbaende/14/amateurfunker-oder-funkamateur

Im Bundesgesetz steht es anders:

Die zuständige Behörde ist nach §10 AFUG

§ 10 Zuständigkeiten
Zitat
(1) Die sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wahr [...]

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/BJNR149400997.html

In jedem(!) Falle ist es also Bundesrecht und kraft

BVerfG 2 BvE 7/11 - Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Land unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32437.0.html

das Wildern der Länder im Kompetenzbereich des Bundes verfassungswidrig.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
user @pinguin,

der Beitrag Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatvertrag ersetzen « Antwort #6 am: Gestern um 08:17 » ist als "OT" (off topic) gekennzeichnet!

Dein Kommentar dazu ist zwar 1A, aber tut nichts zur Sache.
user @marga hat eine Sendelizenz nach dem:

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/BJNR149400997.html  ;)


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  • Beiträge: 7.386
der Beitrag Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatvertrag ersetzen « Antwort #6 am: Gestern um 08:17 » ist als "OT" (off topic) gekennzeichnet!

Dein Kommentar dazu ist zwar 1A, aber tut nichts zur Sache.
Doch; auch OT muß nicht so stehen bleiben, wenn es inhaltlich falsch ist.

Wenn eine Falschaussage in die Welt gesetzt ist, ist es nämlich nur schwer, diese da wieder herauszubekommen, denn es könnte Leute geben, die das für wahr halten, was publiziert wird. Was glaubst Du, warum es im Mittelalter in Europa diesen Hexenwahn hatte und auch heute noch in Regionen Afrikas hat? Bei mir sind Innerfamiliär diesbezüglich Opfer belegt; es braucht keiner meinen, daß ich da eine Fehlaussage so unkommentiert stehen lasse.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Bei mir sind Innerfamiliär diesbezüglich Opfer belegt; es braucht keiner meinen, daß ich da eine Fehlaussage so unkommentiert stehen lasse.

Wenn user @marga ihre Meinung dahingehend äußert, dass „Funk“ im neuen Gesetzentwurf des RÄSvT als „Telekommunikation“ gesetzlich umgedeutet (framing) wird, dann fühlt sich ein user @pinguin deshalb angesprochen, wie im obigen Zitat von ihm gedeutet und deshalb einen „OT“ Beitrag zu seiner Argumentation als „nicht so stehen lassen“ kann, „ein bischen Spaß muß sein, sprach Wallenstein ...“.  ;) Deshalb die Begriffe: "Amateurtelekommunikantinnen/Amateurtelekommunikanten"

Telekommunikation
Zitat
Nach § 3 Nr. 22 TKG ist Telekommunikation der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen. Unter letzteren versteht § 3 Nr. 23 TKG „technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können“.
Hervorhebungen nicht im Original!
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation
PS:
Das Internet ist hier absolut auszuschließen! :o


Edit "Bürger" @alle:
Bitte kein weiteres "Nebenbemerkungs-Hopping" und andere Abschweifungen, sondern bitte eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Brüssel sorgt für Unruhe - Killt die EU die Medienpolitik? (04/2020)
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Regeln für Online-Plattformen - Medienstaatsvertrag nimmt weitere Hürde (04/2020)
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