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Autor Thema: Einseitige Berichterstattung - Tagesschau und ZDF unterschlagen Windkraft-Kritik  (Gelesen 1288 mal)

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Tichys Einblick, 18.11.2019

Einseitige Berichterstattung
Tagesschau und ZDF unterschlagen Windkraft-Kritik

Lobbyverbände der Windkraft-Branche kommen bei den Öffentlich-Rechtlichen breit zu Wort, aber der Anwohnerschutz spielt keine Rolle. Mehr Einseitigkeit geht kaum.

Zitat
Die für den heutigen Montag geplante Entscheidung des Bundeskabinetts für die gesetzliche Regelung eines Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern wurde verschoben – auf Druck von zahlreichen Lobbyisten, die in der vergangenen Woche erheblichen Druck ausgeübt hatten. […]

Sowohl Tagesschau als auch ZDF geben in ihren Beiträgen so gut wie ausschließlich die Position dieser Lobbyisten wieder. Es gibt zwar auch reichlich Organisationen, die den Minimalabstand von 1000 Metern dringend befürworten: hundert Bürgerinitiativen in Deutschland. In den Beiträgen der öffentlich-rechtlichen Sender werden sie gar nicht erwähnt. […]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/tagesschau-und-zdf-unterschlagen-windkraft-kritik/


Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

Diese Pressemeldung dient rein informativen Zwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen, da aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten kann.


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