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Autor Thema: Staatsvertragsnovelle zum Rundfunkbeitrag (23.RÄStV) unterzeichnet  (Gelesen 2748 mal)

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medienkorrespondenz.de, 08.11.2019

Staatsvertragsnovelle zum Rundfunkbeitrag unterzeichnet


Zitat
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben auf ihrer Jahreskonferenz, die am 24. und 25. Oktober auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stattfand, den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben. Das bestätigte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei auf MK-Nachfrage. Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik aller 16 Länder und damit die Arbeit von deren Rundfunkkommission. Bayern übernahm Anfang Oktober turnusgemäß von Hamburg den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) für ein Jahr. Die Staatsvertragsnovelle soll zum 1. Juni 2020 in Kraft treten und muss bis Ende Mai nächsten Jahres von allen 16 Landtagen verabschiedet werden, damit sie gültig wird.

Durch den 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden mehrere Punkte im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geändert. Umgesetzt wird etwa die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass für Nebenwohnungen kein Rundfunkbeitrag erhoben werden darf. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag, über den ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden, pro Wohnung fällig. Die Beitragshöhe beträgt seit April 2015 monatlich 17,50 Euro.

Beitragspflicht für Nebenwohnungen entfällt
[…]
Beitragsservice setzt Neuregelung schon um
[…]
Regelmäßiger Meldedatenabgleich möglich
Auf welchen Betrag sich die aus dem Meldedatenabgleich von 2018 resultierenden Zusatzeinnahmen pro Jahr belaufen, auch dazu wollte der Beitragsservice keine Stellung nehmen, weil hier ebenfalls noch keine aussagekräftigen Zahlen vorlägen.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/staatsvertragsnovelle-zum-rundfunkbeitrag-unterzeichnet.html

Anmerkung:
Bemerkenswerterweise wurde die Unterzeichnung des 23.RÄStV bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz mit keinem Wort erwähnt und folglich, mit Ausnahme der Fachpresse wie in diesem Beispiel, von den Presseagenturen auch nicht aufgegriffen.
Möglichst wenige sollen anscheinend über die Einführung des alle 4 Jahre veranschlagten, mutmaßlich verfassungswidrigen Meldedatenabgleichs, informiert werden. Wie die KEF hierzu Entscheidungen treffen soll, ist mir auch ein Rätsel.
Auch die Aussage zum Meldedatenabgleich der Berliner Datenschutzbeauftragten in ihrem Bericht aus dem Jahr 2015 (s.u.) fand keine Resonanz in der Presse, da sie in der damaligen Pressemitteilung keine Erwähnung fand.

2013: "einmaliger Meldedatenabgleich". Die Landesdatenschutzbeauftragten hierzu: "nicht in Ordnung! Nun gut, es ist ja nur einmalig!"
Berliner Datenschutzbeauftragte in ihrem Datenschutzbericht 2015:
Zitat
Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
Siehe Datenschutzbericht 2015 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk unter
örR und Datenschutz - Datenschutzbericht 2015 Berliner Datenschutzbeauftragte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18060.msg118335.html#msg118335

2018: zweiter "einmaliger Meldedatenabgleich", da der Datenbestand nicht mehr aktuell sei.
Die Landesdatenschutzbeauftragten hierzu:
Zitat
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, den geplanten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich nicht einzuführen, da gegen die vorgesehenen Regelungen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und diese die Maßstäbe der DS-GVO nicht ausreichend berücksichtigen.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf

2019: Kompletter Meldedatenabgleich nun alle 4 Jahre, insofern die MdLs den 23.RÄStV abnicken sollten.
deshalb:
Parlamentarier mit Mut zum Nein-Sagen gesucht - 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31767.0.html
sowie auch
[Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31890.0.html
einschl. Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 26.04.2019, die
"Geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags zu stoppen"

Zitat von: DSK Datenschutzkonferenz, Beschluss 26.04.2019, regelm. Meldeabgleich stoppen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, den geplanten regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleich nicht einzuführen, da gegen die vorgesehenen Regelungen grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und diese die Maßstäbe der DS-GVO nicht ausreichend berücksichtigen.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html
Beschluss als PDF (3 Seiten, ~250kB)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf


Auch das bereits vom Beitragsservice praktizierte "vollautomatische Verwaltungsverfahren", das jetzt erst eine gesetzliche Grundlage im 23.RÄStV findet (Paragraph 10a neu), wird in der Presse mit keinem Wort erwähnt!
siehe
23. RÄStV "vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Rechtsfolgen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31934.0.html
und
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html

Wie viele Grundrechte werden für die örR-"Verwaltungsvereinfachung" in Zukunft noch ausgehebelt werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 20:02 von Bürger«
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Wie viele Grundrechte werden für die örR-"Verwaltungsvereinfachung" in Zukunft noch ausgehebelt werden?
Alle die notwendig sind, um diesen Milliarden-Moloch am Leben zu halten! So what? Das BVerfG braucht ja nicht einmal eine Begründung, um Klagen abzuweisen.
Das wird sich erst mit chilenischen Verhältnissen ändern und davon sind wir noch weit entfernt, weils uns einfach noch zu gut geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2019, 19:43 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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