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Autor Thema: Schleswig-Holstein fordert weiterhin das Index-Modell und eine auf zwei Jahre...  (Gelesen 2100 mal)

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medienpolitik.net, 07.11.2019

Schleswig-Holstein fordert weiterhin das Index-Modell und eine auf zwei Jahre verkürzte Beitragsperiode

Interview mit Dirk Schrödter (CDU), Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein

Zitat
„Ein ‚Weiter so‘ nutzt dem ÖRR nichts, es würde ihm vielmehr schaden – und das sogar sehr empfindlich“, betont Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein und einer der Väter des Index-Modells, in einem medienpolitik.net-Gespräch. „Die vierjährige Beitragsperiode ist nicht in Stein gemeißelt, im Gegenteil sieht der Staatsvertrag eine zweijährige Betrachtung vor, die vierjährige Anpassung beruht auf einer Entscheidung der KEF. Ich halte deshalb folgendes Vorgehen für eine Gesamtreform für sinnvoll und machbar: Um eine belastbare und von allen akzeptierte Grundlage für eine Indexierung zu haben, bitten wir die KEF um eine Neuberechnung des Finanzbedarfs der Anstalten für eine auf zwei Jahre verkürzte Beitragsperiode“, so Schrödter. Da eine „losgelöste“ Indexierung rundfunkpolitisch keinen Sinn mache, könnten die Länder dieses Zeitfenster bis 2023 dann nutzen, um den Programmauftrag auf eine staatsvertraglich neue Grundlage zu stellen. Die Vorarbeiten seien hierfür gemacht. „Es bedarf nur noch mutiger Entscheidungen. Für mich klingt das nicht nach einem Hexenwerk. Eher wie ein Ball, der auf dem Elfmeterpunkt liegt. Die Länder müssen diesen nur noch verwandeln“, erläutert der Medienpolitiker aus Schleswig-Holstein.

medienpolitik.net: Im März 2016 haben 16 Bundesländer die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Auch auf der Jahrestagung der Regierungscheffinnen und Regierungschefs auf Schloss Elmau wurde keine Einigung erzielt. Warum ist es so schwierig den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren?

Schrödter: Es geht hier nicht um „irgendeine“ Reform. Wir reden über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, einem der Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir reden über den Prozess der Meinungsbildung und die Sicherung der Meinungsvielfalt in Welt, die immer digitaler wird. Wir reden über Politikverdrossenheit und eine zu spürende schwindende Akzeptanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote in Teilen der Bevölkerung. Dabei reden wir insbesondere über junge Menschen, die diese Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks faktisch gar nicht mehr nutzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der der linearen Welt entstammt, muss endlich in der digitalen Welt ankommen. Er bedient immer weniger die Ansprüche und die Nutzungsverhalten aller Altersgruppen. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/11/ich-werbe-fuer-eine-echte-korridorloesung/

Siehe auch:
Heike Raab: „Ein Mehrwert muss klar zu erkennen sein“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32493.0.html


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Gut, dass die entscheidende Textpassage schon in blau hervorgehoben wurde. Wir könnten erkennen, dass es sich um eine Ansammlung von Wörtern aus dem Framing Manual handelt.

Interessant: Die jungen Menschen nutzten den örR "faktisch gar nicht mehr". War nicht noch vor kurzem von 80% Reichweite von diesem spank furz  funk gelesen worden? Hat Herr Schrödter sich verplappert?


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medienpolitik.net, 07.11.2019

Schleswig-Holstein fordert weiterhin das Index-Modell und eine auf zwei Jahre verkürzte Beitragsperiode

Interview mit Dirk Schrödter (CDU), Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein

Zitat
[...]
Schrödter: Es geht hier nicht um „irgendeine“ Reform. Wir reden über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, einem der Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir reden über den Prozess der Meinungsbildung und die Sicherung der Meinungsvielfalt in Welt, die immer digitaler wird. Wir reden über Politikverdrossenheit und eine zu spürende schwindende Akzeptanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote in Teilen der Bevölkerung. Dabei reden wir insbesondere über junge Menschen, die diese Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks faktisch gar nicht mehr nutzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der der linearen Welt entstammt, muss endlich in der digitalen Welt ankommen. Er bedient immer weniger die Ansprüche und die Nutzungsverhalten aller Altersgruppen. […]
Jetzt sind wir endlich mal ehrlich: Der Rundfunkbeitrag wird nicht erhoben, weil der örR "ein Grundpfeiler unserer Demokratie" ist (ich hätte dazu gerne ein unabhängiges (!!!) Gutachten), sondern weil die "zu spürende schwindende Akzeptanz öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote in Teilen der Bevölkerung" ein Abgabenmodell, in dem diejenige zur Zahlung verpflichtet werden, die es als Vorteil empfinden, sich vom Dudelfunk "informieren" zu lassen, immer weniger einbringen würde.
Aus diesem Grund wird ein "Sondervorteil" erfunden, aber nicht weiter erläutert, nach dem jeder Wohnende (!), ungeachtet seines Nutzungsinteresses, einen aufgeblasenen (Des-)Informationsapparat mitfinanzieren muß, den er möglicherweise für demokratieschädigend hält.
Demokratiefördernd, wie Deutschland nun mal ist, läßt man darum auch das Volk über ein Finanzierungsmodell abstimmen. Ähm... Sorry, nein, das macht man natürlich nicht, weil man dann möglicherweise ein Ergebnis bekommt, das man nicht will. Lieber weiter Zwang anwenden! Hat ja schon immer gut funktioniert.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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