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Autor Thema: Eintritt zahlen beim Betreten von "unserem gemeinsamen Rundfunk"?  (Gelesen 3140 mal)

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Gerne wird uns erklärt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) gehöre allen. Es sei "unser gemeinsamer demokratischer Rundfunk", den wir gefälligst mit Beiträgen zu finanzieren haben.

Nun werden wir aber zur Kasse gebeten, wenn wir unseren eigenen Laden betreten wollen:

MDR Studio-Tour - Anmeldung
https://mdr-die-studiotour.de/anmeldung/(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Wie verträgt sich das mit der Aussage, der Rundfunk gehöre uns?

Zumindest diejenigen, die Rundfunkbeiträge zahlen, müssten doch gratis ihren eigenen Laden besichtigen dürfen ...


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anm.:
Sie verlangen in diesem Anmeldungsformular auch noch mehrere obligatorische Kontaktangaben (u. a. Mail, Tel.).

Danach:
Zitat
„Vielen Dank für Ihre Terminanfrage
Anfrage abgeschickt.
Wir prüfen Ihren Wunschtermin und werden Sie in Kürze
über Ihren angefragten Termin informieren.

Sie wollen eben nicht vor dem (zumindest lt. den ganzen Konzernerben) „nicht glücklich machend“em Geld gerettet werden.
Den von Ferdinand Kirchhof unterschriebenen BVerfG-„Beschluss“, dass alle gesetzestreuen Bürger sinngemäß „ihre“ ARDZDFDR-Unternehmensbehörde vor jedwedem Schaden (z. Bsp. vor Nicht glücklich machendes Geld) zu bewahren haben, können wir hier bei diesem Anmeldeformular (wegen dem gewünschten persönlichen Kontakt), wie es aussieht, wahrscheinlich wohl leider nicht unterstützen.

(Aber, unser eigenes Nicht glücklich machendes Geld bekommen sie ja nicht. Ich denke, damit halten wir sie und auch uns selbst glücklich. Und sogar dieser Ferdinand Kirchhof-„Beschluss“, sie vor Nicht-Gutem zu beschützen, wird m. M. n. dann damit auch gesetzestreu eingehalten. Gut, was mit Nichtzahlung alles so Gutes getan werden kann.)

Markus


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o
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Ein Eintrittsgeld in die Studios unseres gemeinsamen Rundfunks ist allerdings wirklich unlogisch.

Eintrittsgeld in eine Behörde?  :o

Und was will der Rundfunk mit den Namen? Ist das sicherheitsrelevant? Die örr Security kann doch auch so die Besucher nach Wattestäbchen und Puderzucker durchsuchen, dafür braucht sie keine Namen.

Oder sollen Reichsbürger Demokratieschädlinge Beitragsverweigerer ausgeschlossen werden?

Wäre ja mal direkt einen Versuch wert.  ::) ::) ::)

Der Bundestag (das Reichstagsgebäude) ist übrigens frei zugänglich, egal ob eine Sitzung stattfindet oder nicht. Namen werden keine erfasst. Und da ist Puderzucker deutlich gefährlicher als am Studioeingang.


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Dr. jur. Hahn, früher NDR,
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früher Mitherausgeber des Beck'schen juristischen Kommentars, hatte erklärt:
Die Fernsehanstalten gehören den Bürgern.
So ist es.

Diese Erklärung erfolgte in Gegenwart von Frau Dr. Wille, MDR.
("Professor" schreibe ich nicht; hier ist von einer regulären Vorlesungstätigkeit durch sie nichts bekannt.)

Das war (ist?) wohl bei youtube . Wenn einer den Link weiß, dann bitte in diesem Thread ergänzen.


Als Eigentümer haben wir Bürger das im Immobliensektor übliche "Begehungsrecht".
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Dies ist ein Recht und ohne irgendeine Zahlungspflicht noch Rechtsgrundlage dafür.

Es können also beispielsweise die Teilnehmer des runden Tischs am MDR-Ort ein Sammelschreiben machen, mit dem Sie Ausübung des Begehungsrechts ankündigen und den Gebäude-Besitzer um einen ihm genehmen Termin bitten. Wegen der Größe des Gebäudes könnte eingeschränkt werden, z.B. "Büros der Intendanz und derLeitende der Rechtsanteilung, dort weitere  Büros, gerne auch die  des hauseigenen Beitragsservice".


RBB-"Begehung": Bei jedem Besuch des RBB - in diesen Tagen war einer -
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kommuniziere ich mit Schmunzeln, wie froh ich bin, einmal mein Miteigentum zu besuchen.
Da ist nichts Feindliches, wir reden korrekt miteinander. Wer mit den Leuten vom hausinternen "Beitrags"-"Service" der Sender streitet, das ist ein Fehler. Man bleibe höflich, nur das hilft weiter.
Die machen ihren Job. Die können nichts für das, was das Kartell der ARD-Juristen da so macht und anordnet.

Natürlich gibt es manchmal auch Mitarbeiter bei den 9 Sendern = "Vielfalt", bei denen ein anderer Ton angebracht ist. Aber das lasse ich hier mal weg.


Man kann beim MDR auch einfach für die vorgesehenen Termine beantragen,
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im Sinn der "Gebäude-Begehung durch Miteigentümer" kostenlos zugelassen zu werden.

Dafür muss man sich mit voller Adresse und Mediensteuer-Nummer als Miteigentümer ausweisen.
("Ihre Tarnbezeichnung:  'Beitrags"-Nummer'".)

Wenn die einwenden, man hätte ja noch nie bezahlt, sei also und demnach deshalb(!) kein "Miteigentümer" - Klasse, auf genau diese juristische Steilvorlage würden wir gerne hoffen. 

Schriftlich machen, damit es eine schriftliche Antwort gibt.
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Diese dann vielleicht anonymisiert hier einstellen. Das würde uns weiterhelfen bei der rechtlichen Analyse dieser kleinen Neben-Streitfront des sich Neckens. Wer lachen macht mitten im düsteren Büro-Alltag, hat schon halb gewonnen. Aber natürlich hat das auch eine hoch interessante rechtliche Seite.



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Dr. jur. Hahn, früher NDR,
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früher Mitherausgeber des Beck'schen juristischen Kommentars, hatte erklärt:
Die Fernsehanstalten gehören den Bürgern.

Dokumentiert ist es u. a. hier:
Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"
( Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23530.msg149839.html#msg149839 )

Wenn das wirklich kein dummer, sinnfreier "Framing"-Spruch sein sollte ( ? ? ? ) und
tatsächlich, auch -juristisch gesehen-, ARDZDFDR wahrhaftig als unser Eigentum gilt ( ? ? ? ) ,
dann könnte das doch vielleicht bedeuten, dass wir bspw. durch einen Schenkungsvollzug unsere jeweiligen, unfreiwilligen ARDZDFDR-Eigentumsanteile auf bspw. Werner Hahn dann auch übereignen könnten.

Und dann würden ja bspw. auch Fragen aufkommen, wie u. a., ob nun ein Nichtbesitzer verpflichtet ist, Werner Hahns nutzloses Käserundfunksunternehmen zu unterstützen?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2019, 21:49 von DumbTV«

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Die Sache mit dem Begriff "Eigentum" hatte ich vorsätzlich so formuliert, weil der Bürger das ja mal so beantragen kann. Hier also einmal präzisiert:


Wenn Dr. jur. Hahn derartiges sagt, so gilt das.
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Es muss allein deshalb gelten, weil es so auch rechtlich stimmt. Ein Unternehmen gehört den Finanzierern, also den Bürgern.

Von der Nazizeit - Beginn der Unternehmenskapital erzeugenden Massenversorgung - bis heute wird alles, was an Unternehmenskapital aufgebaut wurde, aus Beiträgen der Bürger finanziert,
sogar mehr, nämlich auch diverse Orchester, Chöre, und wohl 50 Prozent übersetzte Gehälter der Vollzeit-Mitarbeiter usw. usw..

Das Kapital der "staatsfernen" Senderanstalten darf den Bundesländern nicht gehören. Inwieweit diese einen Heimfallanspruch bei Ende der Aktivität haben könnten, lasse ich einmal beiseite. Dafür müsste man erst einmal das Gesetz sichten.

Wegen der Pensionsansprüche dürfte da aber nichts bleiben. Man beachte das als Zusatzmotiv, diese Ansprüche in der Bilanz zu haben als Gegenposten zu den Aktiva, also zum Vermögen.


"Eigentum" ist es nicht.
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Die "Sachwerte" sind "Eigentum" der Senderanstalten, die wohl auch im Grundbuch als Eigentümer der Immobilien eingetragen sind.
Wir Bürger sind damit Anteils-Eigner - also nicht "Eigentümer", sondern am ehesten in Analogie zur Genossenschaft interpretierbar.
Wir Bürger sind also auch nicht Besitzer dieser Immobilien.


Ein "Begehungsrecht" der Eigentümer ist sowieso etwas nicht völlig Klares
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und steht beispielsweise "Genossen" der Volksbanken bei diesen ja auch nicht zu.
Mit dem Antrag auf Begehung bewirken wir also, dass wir entweder eine Bewilligung bekommen - also Anerkenntnis -
oder eine Ablehnung, die dann aber die Senderanstalten dazu zwingt, über unsere Anteilsrechte schriftlich zu befinden. Ja, diesen Text würden wir uns dann sehr genau ansehen.  :)


Können Nichtzahler solche Rechts geltend machen?
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Wer zur Zeit nicht zahlt und sogar nie zahlte, kann sich auf die Erbansprüche aus den Zahlungen seiner Vorfahren berufen, sofern die einen Fernseher hatten in Zeiten, wo der Postbote_(?) sich um das Inkasso kümmerte ohne Wenn und Aber.
Die Fernsehgebühr war derart niedrig, die Geräte waren derart teuer - "Fernseher haben" war lange Zeit auch ein Prestige-Zuwachs. "Schön war die Zeit", "lang ist's her".


Übertragung von Anteilen:
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War ja nicht ernst gemeint von @unGEZahlt - aber hier mal präzisiert:
- "Schenkung" erfordert zur Wirksamkeit die Annahme.

Bleibt also nur, ob wir uns vielleicht untereinander die Anteile schenken könnten. Auf Anhieb fällt mir keine "ulkige, aber wirklich realisierbare" Variante ein.

Immerhin könnte man Dr. jur. Hahn mal anfragen, ob er die Schenkung annehmen würde. - Wo / wie ist er noch zu adressieren? - Seine Antwort würde die sportliche Suche nach Hebelwirkung vielleicht auch ein wenig befördern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2019, 22:25 von pjotre«
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g
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Ob das so in der Form stimmt, ist nicht gesagt?
Ich gehe ja davon aus, dass die Nutzer für :
DAS Veranstalten, DIE Veranstaltung
zahlen.
Demzufolge müssten ihnen dann die Aufzeichnungen der Veranstaltungen gehören. Mal abgesehen von den Urheberrechten. Das ist wieder etwas anderes.

Die Sendetechnik ist sowieso Staat. Was alles im Einzelnen dazuzurechnen ist, weiß ich nicht.


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Es muss allein deshalb gelten, weil es so auch rechtlich stimmt. Ein Unternehmen gehört den Finanzierern, also den Bürgern.
Welche Anteile hältst Du am RBB, bspw., wann hast Du den RBB mit begründet?

Ein Unternehmen gehört doch zuallerst einmal dem, der es formal gründet? Der Finanzgeber, der ja auch eine Bank sein kann, ist nicht formal Eigentümer, auch wenn der sich, wie es Banken ja tun, diesbezüglich absichern läßt.

Bei einer Aktiengesellschaft hättest Du freilich Recht, da wäre jeder Aktionär auch Miteigentümer, aber nur, weil der sich via Aktie in das Unternehmen auch formal eingekauft hat; ob der dann da was zu melden hat, ist erst ab 25% der Aktienanteil maßgeblich, weil Du dann via der von Dir damit erlangten Sperrminorität den Laden blockieren wirksam.

Auch wohl deshalb würde eine RBB AG immer zu 100% in Besitz/Eigentum der Länder Brandenburg und Berlin bleiben, wie es die DB AG auf Bundesebene ja ist und auch bleiben wird.

Und Miteigentümerschaft, das ist kurios, ist nicht gleich Betretungsrecht des Miteigentums, zumindest nicht beim Kleinaktionär.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2019, 23:45 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Bundesländer dürfen nicht Anteils-"Eigentümr" der Fernsehanstalten sein,
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weil sie "staatsfern" sein müssen.
Ein gesetzlicher "Gründungsakt" ist kein "Gründungsvertrag", selbst wenn das im Kontext von Staats-"Verträgen" ist.
Jedenfalls sind die Bürger die Finanzierer - wenn nicht Anteilseigener, aber gern, dann eben Gläubiger und die können nämlich auch ein Begehungsrecht geltendmachen. :)


Damit ist die Frage, wem das unternehmerische Senderkapital eigentlich gehört, ohne einfache Antwort.
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Da deren Juristen für ihre bekanntlich hohe Intelligenz aus unserer Rundfunkabgabe bezahlt werden, delegieren wir Zahlmeister also die Aufgabe der Darlegung der Erstmeinung des Rechtsstatus an diese - beispielsweise durch den Begehungsantrag.
Wollen wir etwa vor so einen Antrag vorab 3000 Juraseiten zu sichten über die Rechtslage. "Wir haben volles Vertrauen in eine rechtlich zutreffende Bearbeitung des Antrags" :)
 - und wenn wir die Antwort haben, fangen wir an, sie zu durchleuchten.

Einstweilen berufen wir uns auf den denkbar fachkundigen Dr. jur. Hahn. Unseren Antrag auf Begehung mögen die ARD-Juristen ihm ja zur Begutachtung vorlegen. :)


Die Rechtslage der "Begehung" durch Immobilieneigentümer und Verwalter
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/begehung-der-wohnanlage_idesk_PI17574_HI636263.html

Das zu analysieren ist nicht unser Thema. :)
Wir wollen durch aktives Handeln - durch Anträge - Punkte recherchieren, die sich als Hebelwirkung für Neuordnung des Systems benutzen lassen.


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