Übrigens: Auch ein x-beliebiges Unternehmen wird bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Dritte das Aktenzeichen nicht ändern, nur weil der Schuldner umgezogen ist.
Das scheint mir schon plausibel.
Die Firma ist dieselbe geblieben, Die Sache ist dieselbe geblieben, der Betrag ist derselbe geblieben, der Zeitraum ist derselbe geblieben. Es handelt sich um eine Forderung, die gleichgeblieben ist.
Angenommen:
Person F im Land A von 13 ... 15. Betrag A, LRA A. Forderung A mit Aktenzeichen Beitragsnummer 123 456 789.
Person F im Land B von 16 ... 18. Betrag B, LRA B. Forderung B mit Aktenzeichen Beitragsnummer 123 456 789.
Wird der Betrag A weiterhin von der LRA A eingefordert, dann wäre es mit dem Aktenzeichen für A ganz normal.
Jetzt wird aber von der LRA B ein ganz anderer Betrag gefordert.
Es sind zwei unterschiedliche LRA, Länder, die Geld haben wollen unter demselben Aktenzeichen.
Einmal wäre an die LRA A ein Betrag zu zahlen und dann an die LRA B.