K1. Jeder kann erwägen, Insolvenzanmeldung seiner oder aller ARD-Landesanstalten beim Intendanten als Rechtspflicht vorzutragen.
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- dies ist keine Empfehlung, weil zu komplex - nur einmal hier erläutert -
Sofern es zutrifft, dass die 10 Prozent Geringverdiener-Haushalte mit Falschinkasso überzogen wurden, so kann als Rechtsfolge angesehen werden: Rückzahlpflicht seit 2013. (Bislang unwiderlegte von hier geeignet den Verantwortlichen intensivst übermittelte Rechtsmeinung.)
Die geschätzten Summen der Rückzahlpflicht müssten dann sofort in die Rückstellungen der 9 ARD-Landesfernsehanstalten. Diese wären dann überschuldet - dann wäre wohl Insolvenz-Anmeldepflicht innerhalb von 1 Monat?
K2. Wieso keine Rettung?
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Wegen der "Staatsferne" darf eine automatische Gewährsträgerhaftung nicht gesetzlich kodifiziert werden.
So vom Bundesverfassungsgericht vor ziemlich vielen Jahren entschieden, als die Gewerkschaften eine Konkurs-Absicherung der Einkommen durch ein Gesetz der Gewährsträgerhaftung wünschten. Haben sie also nicht bekommen.
Die 9 ARD-Anstalten sind also "insolvenzfähig" (für eine "Fortführungs"-Insolvenz, die es damals im deutschen Recht noch nicht gab).
Während der Auseinandersetzungen haben immerhin 4 der 10 obersten Entscheider des Vorgeworfenen ihr Amt vorzeitig zur Verfügung gestellt. "Und die anderen 6?"
(Die Neuen haben immer juristisch gesehen eine lange Schonfrist für Altvorgänge.)
K3. Und jetzt kommt etwas Komisches: Die "Patronatshaftung".
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Das wird hier einmal dargelegt, weil wir aktuell eines der wenigen "klassischen" Beispiele erleben:
Wegen der Cook-Insolvenz muss die Bundesrepublik Deutschland möglicherweise aus der Steuerkasse allen Schaden ersetzen, der oberhalb von 110 Millionen Euro ist - und das könnte ziemlich gewaltig sein. Einige 100 Millionen Euro?
- siehe FAZ 2019-09-28 Seite 27 - natürlich gibt es dafür auch andere Quellen -
Das Wort "Patronatshaftung" kommt dort nicht vor. Das ist Jura-Uni-Jargon und kommt aus dem klassischen Fall der Rechtsprechung darüber:
- Finanzprobleme der Plattmacher-AG für Bügeleisen, weil immer weniger Bügelfalten-Zwang. (Name usw. hier erfunden.)
- Gehälter nicht zahlbar.
- Betriebsversammlung. Der Allein-Aktionär und Boss: "Ich, der alte Schneider, sage euch: Macht euch keine Sorgen. Wir schaffen das."
- Also arbeiten die Leute weiter.
Natürlich enden solche Sprücheklopfereien "wir schaffen das" gern mit Chaos. Plattmacher-AG wird durch Insolvenz platt gemacht. Sagt "Patron" Schneider: "Ich nur Aktionär. Sorry für eure Gehälter."
Soweit ich mich an Studienzeiten erinnere, war das vor über 100 Jahren ... Angaben unter Erinnerungs-Vorbehalt:
Sagte oberstes Gericht: "Patronatshaftung" - du Patron haftet hier nicht den Unternehmens-Gläubigern, o.k., aber unmittelbar den Mitarbeitern durch das Absicherungs-Versprechen.
Genauso also jetzt bei der Cook-Insolvenz: Die Bundesrepublik Deutschland müsste nicht etwa Geld an den Insolvenzverwalter zahlen, sondern unmittelbar an die auf den Haftungsfonds vertrauenden Bürger. Der Bund wäre dann der "Patron".
K4. Zurück zu ARD etc,: Die Bundesländer müssten nicht etwa diese durch Finanzeinschuss retten, sondern den 4 Millionen Geringverdienern je 1 500 Euro zurückzahlen.
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Das resultiert aus der Finanzfürsorge-Pflicht laut Bundesverfassungsgericht für ARD, ZDF.
Also sehr lustig, da müssten die Länder in Kooperation mit dem "Beitrags"-"Service" ein automatisiertes Rückzahlsystem einrichten. So von hier bei geeigneten Stellen gefordert seit Frühjahr 2017, so lange keine nachvollziehbare juristische Widerlegung erfolgte (bisher nicht feststellbar).
Dann wären die Anstalten zwar mittelbar denn doch gerettet. Aber diesen Trubel würden die Senioren-Glotze-Dinosaurier nicht überstehen. Das gesamte System würde sicherlich radikal reformiert werden - etwa so wie nicht nur von der AfD, sondern auch von der FDP im Parteiprogramm gefordert. (Wusstet ihr, dass es zur Alternative eine Alternative gibt?)
K5. Natürlich könnte jeder in seinen Schriftsätzen darauf Bezug nehmen bei Anträgen auf Befreiung für alles seit 2013.
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Entsprechende Briefbeispiele sind irgendwo im Internet. Die Feststellung war aber, dass dies zu komplex ist für Otto Normal-Rechtsstaatsverteidiger. Das hilft ein wenig, aber ohne Breitenwirkung.
Der größte Fehler ist, dass die meisten meinen, sie sollten Widersprüche erst schreiben, wenn sie eine Zahlungsaufforderung haben. Nein, jederzeit kann man Freistellung für alles seit 2013 beantragen. Verjährung gezahlter Beträge zu Gunsten ARD wird von vornherein begründet abgelehnt. Außerdem kann meist eine Gegenrechnung von 2000 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" (Rechtsstaats-Verteidigung!) gestellt werden, womit man den Rechtsstreit vielleicht (vielleicht!) vom VG zum AG verlagern könnte. Das kann man ja schon mal in Aussicht stellen...
Unter diesen Umständen kommt es möglicherweise weder zum Klageverfahren noch zum Verhandlungstermin? Aber wer kann und macht das alles schon? Selbst im Fall von wiedergegebenen Briefbeispielen anderer irgendwo im Web dafür?
K6. Also, die Schlange kann wohl nur am Kopf geköpft werden,
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also wohl nur durch Stellvertreterkrieg für alle gegen die obersten Chefs. Dann ist die "Patronatshaftung" die Hebelwirkung für die Wiederherstellung des Rechtsstaats...
Der Rechtsstaat... hier wohl punktuell verletzt durch einen immerhin millionenfach vollzogenen Politik- und Justizskandal?
Die Frage der Spendenfinanzierung ist im Hintergrund mehrfach erörter worden. Das passt auf diese Aufgabe aber nicht so einfach, weil es ja nicht beispielsweise "um eine einzige Klageschrift beim EGMR" geht - nicht um eine Einmal-Aktion.
Es müsste vielleicht überdacht werden, dass einige, die finanziell auskömmlich leben und weniger zeit-intensiv streiten wollen, hier einen kleinen wiederkehrenden Beitrag zahlen und im Gegenzug laufend die anonymisierten Frontberichte / Schriftsätze der Schlacht erhalten?
Ich weiß nicht, wie man damit umgehen sollte. Aber ich weiß inzwischen, dass alle vielen Bemühungen, über Einzelbürger-Widersprüche das System durch Hebelwirkung zu kippen, schlecht klappten.
K7. Irgendwann später soll der Gegner im Rahmen eines denkbaren Deals angehalten werden,
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alle aktiven Streiter beispielsweise dieses Forums zu vergüten - und also auch diese Beträge zu erstatten. Das ist bereits geeignet angekündigt worden. Wie gut es klappt? Da bleibe man aber skeptisch, so lange nicht gesiegt wurde.
Mehr gehört nicht ins öffentliche Forum. Feind liest mit. Also besser Weiteres nur über das Nachrichtensystem des Forums - vorzugsweise per E-Mail.
Übrigens ist als Vergütungsmaßstab wohl schon angekündigt: 20 Euro pro Forumsbeitrag oberhalb von rund 10 Zeilen. Mal ausrechnen?
Über die nötigen 2000 Euro zum Aufrechnen reicht das schon jetzt und allemal und bei weitem für alle Aktiven. Das könnte man schon jetzt reklamieren, um sein "Mediensteuer-Konto" erst einmal hoffentlich vielleicht stillzulegen? (Hier schon Ende 2016 erfolgt.)
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