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Autor Thema: Forderung Insolvenz ARD, ZDF? Forderung Patronatshaftung? Was ist das?  (Gelesen 1211 mal)

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K1. Jeder kann erwägen, Insolvenzanmeldung seiner oder aller ARD-Landesanstalten beim Intendanten als Rechtspflicht vorzutragen.
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- dies ist keine Empfehlung, weil zu komplex - nur einmal hier erläutert -
Sofern es zutrifft, dass die 10 Prozent Geringverdiener-Haushalte mit Falschinkasso überzogen wurden, so kann als Rechtsfolge angesehen werden: Rückzahlpflicht seit 2013. (Bislang unwiderlegte von hier geeignet den Verantwortlichen intensivst übermittelte Rechtsmeinung.)
Die geschätzten Summen der Rückzahlpflicht müssten dann sofort in die Rückstellungen der 9 ARD-Landesfernsehanstalten. Diese wären dann überschuldet - dann wäre wohl Insolvenz-Anmeldepflicht innerhalb von 1 Monat?


K2. Wieso keine Rettung?
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Wegen der "Staatsferne" darf eine automatische Gewährsträgerhaftung nicht gesetzlich kodifiziert werden.
So vom Bundesverfassungsgericht vor ziemlich vielen Jahren entschieden, als die Gewerkschaften eine Konkurs-Absicherung der Einkommen durch ein Gesetz der Gewährsträgerhaftung wünschten. Haben sie also nicht bekommen.
Die 9 ARD-Anstalten sind also "insolvenzfähig" (für eine "Fortführungs"-Insolvenz, die es damals im deutschen Recht noch nicht gab).

Während der Auseinandersetzungen haben immerhin 4 der 10 obersten Entscheider des Vorgeworfenen ihr Amt vorzeitig zur Verfügung gestellt. "Und die anderen 6?" :)
(Die Neuen haben immer juristisch gesehen eine lange Schonfrist für Altvorgänge.)


K3. Und jetzt kommt etwas Komisches: Die "Patronatshaftung".
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Das wird hier einmal dargelegt, weil wir aktuell eines der wenigen "klassischen" Beispiele erleben:
Wegen der Cook-Insolvenz muss die Bundesrepublik Deutschland möglicherweise aus der Steuerkasse allen Schaden ersetzen, der oberhalb von 110 Millionen Euro ist - und das könnte ziemlich gewaltig sein. Einige 100 Millionen Euro?
- siehe FAZ 2019-09-28 Seite 27 - natürlich gibt es dafür auch andere Quellen -

Das Wort "Patronatshaftung" kommt dort nicht vor. Das ist Jura-Uni-Jargon und kommt aus dem klassischen Fall der Rechtsprechung darüber:
- Finanzprobleme der Plattmacher-AG für Bügeleisen, weil immer weniger Bügelfalten-Zwang. (Name usw. hier erfunden.)
- Gehälter nicht zahlbar.
- Betriebsversammlung. Der Allein-Aktionär und Boss: "Ich, der alte Schneider, sage euch: Macht euch keine Sorgen. Wir schaffen das."
- Also arbeiten die Leute weiter.

Natürlich enden solche Sprücheklopfereien "wir schaffen das" gern mit Chaos. Plattmacher-AG wird durch Insolvenz platt gemacht. Sagt "Patron" Schneider: "Ich nur Aktionär. Sorry für eure Gehälter."
Soweit ich mich an Studienzeiten erinnere, war das vor über 100 Jahren ... Angaben unter Erinnerungs-Vorbehalt:
Sagte oberstes Gericht: "Patronatshaftung" - du Patron haftet hier nicht den Unternehmens-Gläubigern, o.k., aber unmittelbar den Mitarbeitern durch das Absicherungs-Versprechen.

Genauso also jetzt bei der Cook-Insolvenz: Die Bundesrepublik Deutschland müsste nicht etwa Geld an den Insolvenzverwalter zahlen, sondern unmittelbar an die auf den Haftungsfonds vertrauenden Bürger. Der Bund wäre dann der "Patron".


K4. Zurück zu ARD etc,: Die Bundesländer müssten nicht etwa diese durch Finanzeinschuss retten, sondern den 4 Millionen Geringverdienern je 1 500 Euro zurückzahlen.
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Das resultiert aus der Finanzfürsorge-Pflicht laut Bundesverfassungsgericht für ARD, ZDF.

Also sehr lustig, da müssten die Länder in Kooperation mit dem "Beitrags"-"Service" ein automatisiertes Rückzahlsystem einrichten. So von hier bei geeigneten Stellen gefordert seit Frühjahr 2017, so lange keine nachvollziehbare juristische Widerlegung erfolgte (bisher nicht feststellbar).

Dann wären die Anstalten zwar mittelbar denn doch gerettet. Aber diesen Trubel würden die Senioren-Glotze-Dinosaurier nicht überstehen. Das gesamte System würde sicherlich radikal reformiert werden - etwa so wie nicht nur von der AfD, sondern auch von der FDP im Parteiprogramm gefordert. (Wusstet ihr, dass es zur Alternative eine Alternative gibt?)


K5. Natürlich könnte jeder in seinen Schriftsätzen darauf Bezug nehmen bei Anträgen auf Befreiung für alles seit 2013.
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Entsprechende Briefbeispiele sind irgendwo im Internet. Die Feststellung war aber, dass dies zu komplex ist für Otto Normal-Rechtsstaatsverteidiger. Das hilft ein wenig, aber ohne Breitenwirkung.

Der größte Fehler ist, dass die meisten meinen, sie sollten Widersprüche erst schreiben, wenn sie eine Zahlungsaufforderung haben. Nein, jederzeit kann man Freistellung für alles seit 2013 beantragen. Verjährung gezahlter Beträge zu Gunsten ARD wird von vornherein begründet abgelehnt. Außerdem kann meist eine Gegenrechnung von 2000 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" (Rechtsstaats-Verteidigung!) gestellt werden, womit man den Rechtsstreit vielleicht (vielleicht!) vom VG zum AG verlagern könnte. Das kann man ja schon mal in Aussicht stellen...

Unter diesen Umständen kommt es möglicherweise weder zum Klageverfahren noch zum Verhandlungstermin? Aber wer kann und macht das alles schon? Selbst im Fall von wiedergegebenen Briefbeispielen anderer irgendwo im Web dafür?


K6. Also, die Schlange kann wohl nur am Kopf geköpft werden,
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also wohl nur durch Stellvertreterkrieg für alle gegen die obersten Chefs. Dann ist die "Patronatshaftung" die Hebelwirkung für die Wiederherstellung des Rechtsstaats...
Der Rechtsstaat... hier wohl punktuell verletzt durch einen immerhin millionenfach vollzogenen Politik- und Justizskandal?

Die Frage der Spendenfinanzierung ist im Hintergrund mehrfach erörter worden. Das passt auf diese Aufgabe aber nicht so einfach, weil es ja nicht beispielsweise "um eine einzige Klageschrift beim EGMR" geht - nicht um eine Einmal-Aktion.
Es müsste vielleicht überdacht werden, dass einige, die finanziell auskömmlich leben und weniger zeit-intensiv streiten wollen, hier einen kleinen wiederkehrenden Beitrag zahlen und im Gegenzug laufend die anonymisierten Frontberichte / Schriftsätze der Schlacht erhalten? 
Ich weiß nicht, wie man damit umgehen sollte. Aber ich weiß inzwischen, dass alle vielen Bemühungen, über Einzelbürger-Widersprüche das System durch Hebelwirkung zu kippen, schlecht klappten.


K7. Irgendwann später soll der Gegner im Rahmen eines denkbaren Deals angehalten werden,
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alle aktiven Streiter beispielsweise dieses Forums zu vergüten - und also auch diese Beträge zu erstatten. Das ist bereits geeignet angekündigt worden. Wie gut es klappt? Da bleibe man aber skeptisch, so lange nicht gesiegt wurde.
Mehr gehört nicht ins öffentliche Forum. Feind liest mit. Also besser Weiteres nur über das Nachrichtensystem des Forums - vorzugsweise per E-Mail.

Übrigens ist als Vergütungsmaßstab wohl schon angekündigt: 20 Euro pro Forumsbeitrag oberhalb von rund 10 Zeilen. Mal ausrechnen?
Über die nötigen 2000 Euro zum Aufrechnen reicht das schon jetzt und allemal und bei weitem für alle Aktiven. Das könnte man schon jetzt reklamieren, um sein "Mediensteuer-Konto" erst einmal hoffentlich vielleicht stillzulegen? (Hier schon Ende 2016 erfolgt.)

Alles Vorstehende ist formuliert im Rahmen des grundgesetzlich geschützen Rechts auf Meinungsfreiheit. Es ist frei von unsachlicher Polemik. Der Inhalt ist sach- und interessenlage-bedingt legitim.


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N1. Ergänzung: Patronat...
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Beschriebener Rechtsstreit, getauft auf "Plattmacher AG":
Das reale Urteil des Reichsgerichts vor rund 100 Jahren habe ich zu finden versucht. Das ist nicht gelungen.
Vielleicht war das ein Fall einer juristischen Klausur? Der Patron = Chef, das Wort passt. Im übrigen geht es dabei an sich vor allem um die "Durchstoßung" der Haftungsbeschränkung einer juristischen Person. 


N2. Patronatseklärung im vorherrschenden Sinn
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ist eine nicht zufällige versehentliche Erklärung, sondern eine ausdrückliche Zusage eines bestimmen konkreten zuvorkommenden Verhaltens. Darüber gibt es ziemlich viele Texte bei Google zu finden.
Einstiegsinfo:  de.wikipedia.org/wiki/Patronatserklärung


N3. Uns interessiert nur die Anwendung im Fall ARD...ZDF. Und zwar:
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Es dürfte wohl gut vertretbar sein, die Finanzierpflicht der Länder als Patronatserklärung zu interpretieren, zumal der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zu Ungusten der Gewerkschaften es in etwa so behandelte.

Bei der Patronatserklärung ist normalerweise der Hauptschuldner definitiv "pleite", siehe das Beispiel der insolventen "Plattmacher AG". Der "Patron" hat eine Schutzpflicht aber nur für einen kleinen Teil der Gläubiger erklärt, kann also nicht an den Insolvenzzahler einzahlen, weil der das Geld auch anteilig an alle anderen Gläubiger verteilen müsste.

Dann könnte die Schutzpflicht der Patronatserklärung
- nur in Direiktzahlung des "Patrons" (hier: Bundesländer)
- an die rund 4 Millionen Geringverdiener-Haushalte erfolgen.

N4. Sonderfall aber bei ARD, ZDF:
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Diese Art  "Patronatserklärung" ist verbunden mit der gesetzlichen Regelung der Insolvenzunfähigkeit der Landessenderanstalten gegen die ausllöschende Insolvenzform. Das kann wohl nur als eine Erstreckung auf 100 % der Gläubiger interpretiert werden.
Also wäre dies der Sonderfall, dass der "Patron" (Bundesländer) vielleicht Optionsrecht hätte zwischen Direktzahlung an die Bürger oder alternativ an den Insolvenzverwalter (der heutzutage möglichen "Fortführungs-Insolvenz"),
Ob diese letztere Option ausnahmsweise wirklich besteht, bleibe offen, weil diese rasch eingegebenen Zeilen die Analyse nicht ausreichend vertiefen können. 

N5. Die Cook-Insolvenz: Vielleicht 200 oder 300 Millionen Euro fehlen für die Reisenden.
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Die Frage der staatlichen Haftung ist ungeklärt und wird sicherlich strittig. Hier wäre wohl in der Tat die Standard-Konstellation, nämlich, dass der "Patron" (Bund) unmittelbar an die Reisenden zu zahlen hätte.
Weiterer Sonderfall wäre, dass der Bund eine solche Haftungserklärung nie abgegeben hatte, aber sich diese wohl unterstellen lassen müsste als ausgeübt durch Untätigkeit bezüglich einer Rechtspflicht gemäß EU-Recht.

N6. Langer Monolog-Rede kurzer Sinn:
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Alle zu Unrecht "bebeitragten" rund 4 Millionen Geringverdiener könnten bei den Staats-/Senatskanzlei wohl eine Rückzahlung von je 1 500 Euro beantragen. Die 2 Beiträge in diesem Thread liefern ausreichende Information, das formulieren zu können.
Niemand rechnet mit Finanzerfolg. Aber die Juristen werden sich dann tüchtig abmühen, wie sie diesen Pilotfall über einige 100 Millionen Euro Gesamtpflicht abwimmeln.
Dagegen dürfte es keine normalen Rechtsmittel geben. Also könnte vermutlich sofort Verfassungsbeschwerde erfolgen, was Sinn abgibt, sofern beim Landesverfassungsgericht.

Man kann durchaus Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtbearbeitung machen statt zur Sache selbst (Aritkel 17 GG!). Auch die Staatskanzleien machen wohl immer die seitenlangen Lobpreisungen mit Jura-Zitat-Geschwurbel, um die Nichtbearbeitung des gestellten Antrags zu tarnen. Die Verfassungsbeschwerde fordert dann Bearbeitung.

Bei allen anderen Verfahren - auch Vollstreckung - kann man sodann versuchen, Aussetzung bewilligt zu erhalten wegen der Vorgreiflichkeit des anhängigen neuen Vorganges.


Disclaimer: Im Forum ist keine Rechtsberatung. Jeder entscheide über sein Handeln eigenverantwortlich. Wenn nicht ausreichend entscheidungsfähig, so muss man sich eben an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Wesentliches vom hier beschriebenen ist übrigens nur beschreibende Wiedergabe von schriftsäzlichen Ausführungen gegenüber ARD-Anstalten und Gerichten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Insolvenz der Landesrundfunkanstalten? Eher nicht. Zumindest für den HR, MDR, NDR, Radio Bremen, SWR und WDR ist das durch das Gründungsgesetz bzw. den Staatsvertrag (bei Gründung durch mehrere Länder) ausgeschlossen. Die übrigen Sender der ARD habe ich nicht geprüft, vermute aber, dass es da ähnliche Regelungen gibt.

M. Boettcher

Anm.Mod seppl: links zur Verifizierung fehlen. Einen Hinweis auf die allgemeine Insolvenzunfähigkeit der ÖRR gibt das Urteil 
BVerfG 1 BvL 35/81 Konkurs von Rundfunkanstalten
https://openjur.de/u/223652.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2019, 23:19 von seppl«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.241
BR: "Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG":
keine Fundstelle zu "Insolvenz oder Konkurs"
Quelle/link: BR: "Bayerisches Rundfunkgesetz - BayRG"
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html
bzw.
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100~attachment.pdf?version=b4ecf

HR: "Gesetz über den Hessischen Rundfunk":
Zitat
I. Rechtsform § 1
[..]
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hessischen Rundfunks ist unzulässig.
Quelle/link: HR: "Gesetz über den Hessischen Rundfunk":
https://www.hr.de/unternehmen/rechtliche-grundlagen/das-hr-gesetz,hr-gesetz-100.html
bzw.
https://download.hr.de/unternehmen/rechtliche-grundlagen/2017-hr-gesetz-100.pdf

MDR: "MDR-Staatsvertrag":
Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
[..]
(3) Eine Konkursfähigkeit des MDR besteht nicht.
Quelle/link: MDR: "Staatsvertrag über den Südwestrundfunk":
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-staatsvertrag100.html
bzw.
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/dokumente/mdr-staatsvertrag100-downloadFile.pdf

NDR: "NDR-Staatsvertrag":
Zitat
§ 1 Aufgabe und Rechtsform
[..]
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des NDR  findet nicht statt.
Quelle/link: NDR: "NDR-Staatsvertrag":
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf

RB: "Radio BremenGesetz":
Zitat
§ 1 Rechtsform
[..]
(3)  Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle/link: RB: ""Radio BremenGesetz":
https://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/gesetz100.pdf

RBB: "rbb-Staatsvertrag":
Zitat
§ 1 Name, Rechtsform, Bezeichnungen
[..]
(2) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle/link: RBB: "rbb-Staatsvertrag":
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/rbb_staatsvertrag.file.html/140121-rbb_StV2013.pdf

SR: "Gesetz Nr. 538 über den Saarländischen Rundfunk vom 27. November 1956 (Amtsbl. S. 1549)"
keine Fundstelle zu "Insolvenz oder Konkurs"
Quelle/link: SR: "Gesetz Nr. 538 über den Saarländischen Rundfunk vom 27. November 1956 (Amtsbl. S. 1549)":
http://www.amtsblatt.uni-saarland.de/hefte/1956/1956-121.pdf

SWR: "Staatsvertrag über den Südwestrundfunk":
Zitat
§ 1Aufgabe und Rechtsform
[..]
(3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig.
Quelle/link: SWR: "Staatsvertrag über den Südwestrundfunk":
https://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/index.pdf

WDR: "WDR-Gesetz"
Zitat
§ 1 Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen
(1) [..] Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
Quelle/link: WDR: "WDR-Gesetz"
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/wdr-gesetz-102.pdf


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe ergänzend ggf. auch unter
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25126.0.html

Was im Falle einer "Auflösung" statt einer "Insolvenz" mit den verbleibenden Finanzen zu geschehen hätte, wäre dann ja vielleicht eine interessante Frage...


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Also alles schön der Reihe nach - teils leider etwas wiederholend - :

P1. Änderung des Begriffes "Insolvenzverfahren".
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Dieser hat sich vor diversen Jahren geändert. Er ist erweitert in demjenigen Sinn, dass dieser Begriff auch die neugeschaffene Form der "Fortführungs-Insolvenz" umfasst, also nicht nur die "Zerschlagungs-Insolvenz" (in etwa synonym mit Konkurs").

Diese Erweiterung des Begriffsumfangs erfolgte zeitlich deutlich nach Entstehen der ARD-Gründungsgesetze. Deren Begriff "Insolvenz" hat also nur den Begriffsumfang alten Rechts: "Zerschlagungs-Insolvenz".

Provokatorisch hatte ich gelegentlich geschrieben: "Jura, richtig betrieben, ist Mathematik". Aber natürlich nicht, wenn man an die Mathematik der statischen  Berechnungen von unregelmäßig geformten Hochbauen mit Auskragungen denkt, beispielsweise manche Museumsbauten, oder an Physik oder Statisik-Theorie und anderes.

Sondern es ist bei Jura die Begriffsumfang-Logik, die bei durchschnittlichen Juristen dauernd Schabernack erzeugt, siehe die Fehlurteile von 200 Verwaltungsrichtern bundesweit an allen rund 50 Verwaltungsgerichten in wohl über 10 000 Verfahren "Rundfunkabgabe". Das ist alles in derartiger Fehler-Logik verankert, Das ist den ARD-Juristen denn auch bundesweit in einem rund 100-seitigen Schriftsatz seziert worden - ihre Fehlersünden, daraus resultierend die der Richter und daraus resultiertendes Falschinkasso von insolvenzreif schießendem Volumen für die 9 Landesanstalten.
Bisher exakt 0 Eingang von juristischer Widerlegung.

Hier sei Ende der Abschweifung. Jura ist fest anzukoppeln an die Begriffsumfangs-Logik.
Wir haben hier also einen Anwendungsfall.


P2. Die alten Gesetze der Anstalten-Gründung umfassen also nicht ein Verbot der "Fortführungs-Insolvenz".
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Was nicht verboten ist, ist bei Überschuldung als zulässig anzusehen.
Dies gilt auch noch für die zeitlich deutlich späteren Gründungen von RBB und MDR.

Auch dies ist so alles den 9 ARD-Intendanzen und 16 Staatskanzleien belegt worden; bisher exakt Null Widerlegung, nur diverse Abwimmelversuche - naja, das regelt sich mit Humor und verhaltener Satire in der Beantwortung, wenn überhaupt.
(Vielleicht am besten die Empfehlung, mehr Kaffeeautomaten dem Personal bereitzustellen?)

Es ist übrigens von großem Wert, dass die Klauseln von diversen Anstalten hier vergleichend dargestellt wurden.
Interessant ist die MDR-Abweichung mit Untersagung von "Konkurs". Näher gesichtet wurde hier nicht, ob dies Details möglicherweise für den MDR erst recht heißt, dass "Fortführungs-Insolvenz" zulässig wäre.

Ferner wäre zu analysieren, wie es mit Vergleichsverfahren aussieht. Zwangsvergleich käme wohl nicht in Betracht, aber vielleicht ein freiwilliger Vergleich durchaus?


P3. So, nun die juristische Seite: Untersagen von Rettungs-Automatik.
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In dem alten richtungweisenden Entscheid das BVerfG - noch für den alten Insolvenzbegriff - ist besagt:
- Entscheid hier im Thread ja benannt. -
Den Bundesländern ist zur Klarstellung der Staatsferne in der Tat keine gesetzliche Gewährsträgerhaftung gestattet - an sich bei Anstalten usw. nötig, so bei den Landesbanken, aber auch generalisiert.

BVerfG: Auch das Konkursgeld-Anliegen der Arbeitnehmer sei aber dennoch geschützt - als Ausfluss des Insolvenzverbots und - jetzt wird es spannend - :
Weil frühere Entscheide des Bundesverfassungsgerichts den Bundesländern nicht nur ein Finanzierungsrecht, sondern auch eine Finanzierungspflicht auferlegen - selbst, falls nirgends kodifiziert.


P4. Damit befinden wir uns im Prinzip der - typischerweise auch ansonsten oft formfehlerhaften - "Patronatsverpflichtung"
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vom Bundesverfassungsgericht "ermittelt" als Ausfluss höherer Rechtsstaatsprinzipien.

Auch dies ist den 25 zuständigen Stellen - und übrigens auch dem zuständigen Referat des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2017 - mitgeteilt worden. Das ist wichtig für die Bundesländer-Verpflichtung, Falschinkasso zurückzuzahlen, sofern von den Fernsehanstalten nicht zu meistern.


P5.  Daraus resultiert die hier vertretene Rechtsmeinung: "Forführungs-Insolvenz zwingend".
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Da kein Gewährsträgergesetz, darf das Landesparlament keine vorgreifende Rettung bewilligen, weil es dann gleichbedeutend wäre mit einem unzulässigen derartigen Gesetz.

Auch das Insolvenzverbot greift nicht, da es nur die "Zerschlagungs-Insolvenz" betreffen konnte und nie auf die "Fortführungs-Insolvenz" gesetzgeberisch erweitert wurde.
Also sind die Bundesländer verpflichtet, den Eintritt in die Fortführungs-Insolvenz abzuwarten, bevor sie ein Rettungspaket schnüren dürfen.

Daraus resultiert dann eine "Insolvenzanmeldepflicht innerhalb von 1 Monat", soweit einem Intendanten bekannt gemacht wurde, dass wegen der Rückzahlungspflicht an die 10 Prozent Geringverdiener sein Unternehmen überschuldet ist (HGB: Einstellpflicht der Verbindlichkeit mit Schätzwert in die Rückstellungen.)
Von den 9 hierauf hingewiesenen Intendanten waren nach Fristablauf nur noch 7 im Amt. 2 hatten vor Eintritt der Pflicht-Zeitgrenze vorzeitig ihr Amt zur Verfügung gestellt.

Alles basiert auf hier vertretenen Rechtsmeinungen. Alles wurde bescheiden mit Widerlegungsvorbehalt unterbreitet. Nachvollzierbare juristisch belegende Widerlegung erfolgte bisher nie.
 

P6. Nun kommt die Frage: Wer muss die Geringverdiener mit je rund 1 500 Euro abfinden,
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vorausgesetzt, dass alles weiterhin unwiderlegt bleibt (was von hier vermutet wird).
Bei der Patronatshaftung eigentlich der Patron unmittelbar an die Berechtigten, da er ja nur an diese und nicht an alle Gläubiger leisten will (zu befriedigen aus dem gewöhnlich unzulänglichen Masse-Vermögen der Insolvenz).

Nun haben wir hier die Sondersituation, dass die "Patronats-Pflicht gemäß Bundesverfassungsgericht" wohl alle Gläubiger umfasst, also beispielsweise auch die Arbeitnehmer-Ansprüche. Also käme hier abweichend vom allgemeinen Prinzip wohl auch eine Zahlungsabwicklung selber durch die ARD-Anstalten in Betracht, was die Rückzahlung an die Geringverdiener anbetrifft. 


P7. Der entstehende politische Wirbel würde in Hebelwirkung das jetzige System Rundfunkabgabe töten. 
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Darum ist derart wichtig, auch die Fragen "alles nichtig" zum Thema zu machen,
- voll automatisierte Bearbeitung;
- Forderung für verkehrten Gläubiger geltend gemacht ohne Abtretungs-Information.
Damit und durch vieles anderes wird das gesamte System als unrettbar abqualifiziert.

Dafür sind in den letzten Monaten diverse Schriftsatzpakete gemacht worden, die sämtliche Rechtssünden das aktuellen Systems umfassen, alle seit 2016 von hier vorgetragen und nun in ein klar strukturiertes kohärentes System konsolidiert.
(Mit Codes / Nummern pro Fehler, so aufgelistet in einer anderen Plattform im Web. Das also steht dahinter als Strategie.)


P8.  Was ist der Reiz der Fortführungs-Insolvenz für Politiker?
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Dann greifen - in Grenzen - die Sonderregeln des Insolvenzrechts. Damit kann die aktuelle Verschwendung weitgehend zerschlagen werden und die Politiker können immer sagen: "Wir waren es nicht - das ist der böse Insolvenzverwalter".
Und der sagt: "So steht meine Pflicht im Gesetz."
Daraus resultiert ein hohes Interesse der Landesparlamente, auch deshalb den Zwang zur Fortführungs-Insolvenz aktiv werden zu lassen. Dazu musste darüber erst einmal informiert werden - begriffslogisch ja subtil - siehe oben- und Mitteilung dieser Analyse ist ja erfolgt.


P9.  Was ist der Reiz für Geringverdiener?
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Sie könnten vielelicht unter Berufung auf all den Argumente-Kram dieses Threads mal eben von der Staatskanzlei des eigenen Bundeslandes rund 1 500 Euro erbitten?
Außerdem, sofern der Bürger auch Streiter in Foren für den Rechtsstaat ist, könnte er für "Geschäftsführung ohne Auftrag" der ARD-Anstalt 2500 Euro in Rechnung stellen? Und bitten, einzubuchen und deshalb ab sofort keine Mahnung, Vollstreckung usw. mehr zu senden?

Wie weit das hilft, bleibe mal offen. Leider kann den Einzelnen keine Streithilfe gegeben werden, weil, Einfaches ist aussichtslos, Effizientes wäre unbezahlbar.
Aber jedenfalls wären dann die Zeichen gesetzt, dass das Imperium möglicherweise entscheidet, nicht zurückzuschlagen, sondern die betreffenden Bürger halbwegs in Frieden zu lassen, um nicht noch härteres Bürgervorgehen zu provozieren.

Auf den schon erfolgten Disclaimer sei wieder verwiesen: Alles Handeln macht der Bürger in Eigenverantwortung. Hier wird nur laut nachgedacht, aber nicht empfohlen / "beraten". , es zu machen.

P10. Nicht zu vergessen das Wichtigste:
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Eine Verfassungsbeschwerde, die eine Neuordnung erzwingen konnte, ist seit langem in tatsächlicher verfassungsrichterlicher Bearbeitung.

Und: Das Kernproblem hat sich längst verschoben zur Frage "neuer Medienstaatsvertrag ist gerichtet auf Zensur und totalitär" - längst droht viel Schlimmeres - ein weltweites Zensurprojekt für alles Deutschsprachige, raffiniert verdeckt im Gesetzentwurf des Medien-Änderungs-Staatsvertrags. Damit wäre es mindestens so kontrolliert wie beispielsweise in Russland oder China?

Hiergegen wird auf 2 kooperierenden anderen Plattformen gearbeitet und das ist viel viel wichtiger ab jetzt:
Nie wieder Diktatur - diese Problematik taucht wieder auf am Horizont. Man muss politisch sensibel genug sein, dies bei ARD, ZDF als Folgewirkung ihres aktuellen "Privilegien-Rettungs-Syndroms" zu befürchten
- und es ist auch bei aktuellen politischen Hysterien als Risiko zu verorten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2019, 23:55 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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