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Autor Thema: Randale im Düsseldorfer Rheinbad: Bericht widerlegt Monitor und OB Geisel  (Gelesen 2332 mal)

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Vichys Einblick, 27.09.2019

BERICHT WIDERLEGT MONITOR UND OB GEISEL
Randale im Düsseldorfer Rheinbad: Endlose Geschichte der Verharmlosung

Es ist ein Schlag ins Gesicht für den Düsseldorfer Oberbürgermeister Geisel und den Monitor-Moderator Restle: Ein Bericht der Stadtverwaltung belegt das erschreckende Ausmaß der Migranten-Randale im Rheinbad.

VON ALEXANDER WALLASCH

Zitat
[…] „Eine Wahnsinnsgeschichte“, kommentierte Restle in Monitor die Randale von dutzenden Nordafrikanern und die anschließenden Räumungen im Düsseldorfer Rheinbad. „Eine Wahnsinnsgeschichte, die vor allem denen ins Bild passte, die schon immer vor zu vielen Flüchtlingen und fremden Kulturen warnen, vor Gewalt und nationalem Niedergang, nur dass so gut wie nichts davon stimmt.“

Dieses behauptete „so gut wie nichts“ unterfütterte Restle mit einer windig konstruierten Darstellung, die man sich als Journalist auch erst einmal trauen muss. […]

laut Artikel des Netzwerkes soll es jetzt einen neuen Bericht der Düsseldorfer Stadtverwaltung geben, der zu einer Abschlussbeurteilung kommt, die so gar nicht passen will zur Darstellung in Monitor und in einigen Print- und Onlinemedien, die Restles Verdrehungen und  Verharmlosungen willfährig übernommen hatten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/randale-im-duesseldorfer-rheinbad-endlose-geschichte-der-verharmlosung/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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