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Autor Thema: Befreiung von Grundgebühren Energielieferanten  (Gelesen 4582 mal)

E

El Caballero



Wer bei der GEZ befreit ist braucht teilweise keine Grundgebühren bei Stromlieferanten zu zahlen:

Zitat
http://www.net-tribune.de/article/100608-278.php

 


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Ich begrüße das alte neue - diesmal hoffentlich wirklich gentile - Forumsmitglied zu seinem nunmehr dritten Anlauf (in diesem Forum) sehr herzlich!

Vielleicht klappt es ja diesmal, hier langzeitstabil zu bleiben. Wenn dein Name auch dein Motto ist, steht dem nichts mehr im Wege. Ich drücke dir dafür die Daumen! :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2008, 20:09 von Schergenschreck«

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Ich frage mich nur, wieso das wieder ausgerechnet mit der Rundfunkgebührenfreiheit gekoppelt werden muss? Es wäre für EON auch nicht komplizierter,  wenn der Antragsteller einen ALG2-Bescheid, Bafög-Bescheid oder entsprechendes vorlegen würde. So muss jemand, der keine Rundfunkgeräte hat, Rundfunkgeräte anmelden, um in den Genuss des Sozialtarifs zu kommen. Ähnliches gilt bzw. galt für den Sozialtarif der Telekom (keine Ahnung, ob es den überhaupt noch gibt).

Flappi
 


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El Caballero


@ Flappi

Zitat
Es wäre für EON auch nicht komplizierter,  wenn der Antragsteller einen ALG2-Bescheid, Bafög-Bescheid oder entsprechendes vorlegen würde.

Das glaubst du wirklich?

Was konkret soll vorgelegt werden?  Kannst du dir auch nur in Grundzügen vorstellen welchen Arbeits- und Organisationsaufwand die GEZ mit der Bearbeitung der Befreiungsanträge hat? Und mit welchen Kosten dieser behaftet ist? Das soll sich ein Wirtschaftsunternehmen aufhalsen? Und das auch noch freiwillig? Nach welchen Kriterien sollte es vorgehen? Wer soll befreit werden? Wann? Für wie lange? Stichwort Bafög: Gilt da auch Meisterbafög? Was ist mit Studenten die kein Bafög bekommen weil die Regelstudienzeit überschritten wurde? Oder die aus irgendeinem anderen Grund kein Bafög bekommen?


Zitat
keine Ahnung, ob es den überhaupt noch gibt

Den gibt es noch. Nicht nur bei der Telekom, sondern auch bei anderen Telekommunikationsunternehmen (dass die dafür keine Werbung machen ist allerdings auch klar).


Auch hier gilt: Die "Kopplung" an die Rundfunkgebührenbefreiung ist ganz einfach der einfachste - und vor allem kostengünstigste - Weg.

 


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Ich frage mich nur, wieso das wieder ausgerechnet mit der Rundfunkgebührenfreiheit gekoppelt werden muss? Es wäre für EON auch nicht komplizierter, wenn der Antragsteller einen ALG2-Bescheid, Bafög-Bescheid oder entsprechendes vorlegen würde. So muss jemand, der keine Rundfunkgeräte hat, Rundfunkgeräte anmelden, um in den Genuss des Sozialtarifs zu kommen. Ähnliches gilt bzw. galt für den Sozialtarif der Telekom (keine Ahnung, ob es den überhaupt noch gibt).

http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/forum/index.php?topic=867.msg8494#msg8494


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@El Caballero,

worin liegt der Mehraufwand, wenn bei einem Antrag auf einen Sozialtarif anstelle des Befreiungsbescheides der GEZ z.B. ein Bafög-Bescheid eingereicht wird? Ich sehe keinen. 

Es spricht ja auch nichts dagegen, jemandem einen Sozialtarif anzubieten, wenn dieser von den Rundfunkgebühren befreit ist. Ich habe nur etwas dagegen, wenn dieses die alleinige Vorraussetzung ist!
Zumindest sollte es alternativ möglich sein, nur durch Vorlage des Bafög-, ALG2-Bescheides etc. in den Genuss eventueller Sozialtarife zu kommen. Das wäre allein schon deshalb kein außerordentlicher Mehraufwand, weil wahrscheinlich ohnehin eine Mehrheit der Bezieher von Bafög, ALG2 etc. eine Rundfunkgebührenbefreiung haben.

Viele Grüße
Flappi


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Ich glaub schön langsam drehen sie alle durch.

Da werden erst die Rundfunkgebühren und die Umsatzsteuer erhöht, damit danach für den künstlich verteuerten Konsum der Bürger neue Subventionstatbestände geschaffen werden können.

Ein Blogger hat diese Entwicklung mal als den Weg von der Marktwirtschaft in eine "parlamentarisch kontrollierte Antragswirtschaft" beschrieben, wo dann " aus Effizienzgründen nur noch produziert oder angeboten wird, was die Regierung für nötig hält bzw. wofür der potentielle Kunde ein begründetes Bedürfnis nachweisen kann. Mit amtlicher Umweltunbedenklichkeitserklärung, Antragsberechtigungsnachweis, Personalausweis und Geburtsurkunde.." Das trifft's m.E. ganz gut.

Was für ein Irrenhaus.

- Flo


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