@El Caballero,
worin liegt der Mehraufwand, wenn bei einem Antrag auf einen Sozialtarif anstelle des Befreiungsbescheides der GEZ z.B. ein Bafög-Bescheid eingereicht wird? Ich sehe keinen.
Es spricht ja auch nichts dagegen, jemandem einen Sozialtarif anzubieten, wenn dieser von den Rundfunkgebühren befreit ist. Ich habe nur etwas dagegen, wenn dieses die alleinige Vorraussetzung ist!
Zumindest sollte es alternativ möglich sein, nur durch Vorlage des Bafög-, ALG2-Bescheides etc. in den Genuss eventueller Sozialtarife zu kommen. Das wäre allein schon deshalb kein außerordentlicher Mehraufwand, weil wahrscheinlich ohnehin eine Mehrheit der Bezieher von Bafög, ALG2 etc. eine Rundfunkgebührenbefreiung haben.
Viele Grüße
Flappi