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Autor Thema: Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 15261 mal)

C
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Handelsblatt, 18.07.2018

Erich Sixt
Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag – vergeblich


Zitat
Eigentlich ist Erich Sixt, 74, durch und durch pragmatisch. Immer wieder wird er gefragt, welches seine liebste Automarke sei. Die Antwort ist stets dieselbe: Diejenige, die sich am besten vermieten lässt. Mercedes oder Mitsubishi, egal, solange der Kunde zahlt.
Das heißt nicht, dass der Chef und Großaktionär des Autovermieters Sixt alle Widrigkeiten im Leben hinnimmt. „Wenn ihn etwas nervt, dann nervt ihn das“, sagt ein Vertrauter. Und weil er mitunter ein Sturschädel ist, führte Sixt acht Jahre lang einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag. […]

Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/erich-sixt-acht-jahre-fuehrte-der-sixt-chef-einen-feldzug-gegen-den-rundfunkbeitrag-vergeblich/22812822.html



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g

googler

Mich würde auch mal interessieren, warum Mietwagenfirmen für Vermietete Autos mit Radios zahlen müssen. Hintergrund: Nur Leute mit einem Wohnsitz in Deutschland müssen zahlen. Die zahlen aber schon, wenn sie in ein Auto steigen.


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Das Schlimme ist, dass es nicht nur um Autos mit Radio geht, sondern einfach um alle Autos - egal ob mit oder ohne Rundfunkempfangsgeräten. Es handelt sich dabei auch um eine Verwaltungsvereinfachung, indem man nicht mehr prüfen muss, ob Empfangsgeräte im Auto vorhanden sind - der Gesetzgeber unterstellt einfach das Vorhandensein eines Autoradios, weil es der Standardfall ist.


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googler

Da fragt man sich wirklich, was hier gespspielt wird.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Hallo!

Oh, welch feine Nuance da aufgetragen wird:  ;D

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist weitgehend verfassungskonform

Das wird selten so präzise geschrieben.

@googler, @Mork
Es liegt laut BVerfG am Vorteil:
- Beschäftige -- die sind mit möglicher Nutzung beschäftigt
- Standorte -- na irgendwo müssen die potentiellen Empfangsgeräte ja stehen
- Fahrzeuge -- schon das Blech könnte Wellen empfangen

Im "privaten Bereich" kommt es nach "RBStV" §2 weder auf den Willen noch auf Autos an. Aber: wie wir im Fall des Obdachlosen in Stuttgart gelernt haben: wenn ein bloßer Briefkasten als Adresse gemeldet wird, kann vom ÖRR zumindest das Wohnen vermutet werden, bis einem Richter auffällt, daß der Kasten regelmäßig zu klein zum ständigen Aufenthalt ist. Wahrscheinlich wird dann demnächst als Ersatzmaßstab (TM BVerfG) darauf abgestellt, daß die "Möglichkeit zu Wohnen" potentiell gegeben ist, ohne daß es auf einen Briefkasten ankäme.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

g

googler

Es liegt laut BVerfG am Vorteil:
- Beschäftige -- die sind mit möglicher Nutzung beschäftigt
- Standorte -- na irgendwo müssen die potentiellen Empfangsgeräte ja stehen
- Fahrzeuge -- schon das Blech könnte Wellen empfangen  >:D
Tja, Beschäftigte zahlen in der Regel auch schon, es sei denn, sie wohnen im Ausland. Deswegen ist die Standortfrage unwichtig. Das mit den Wellen find ich witzig, Herr Sixt aber nicht. Verständlich, wie ich finde.


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b
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Mich würde interessieren, warum Mietwagenfirmen für Vermietete Autos mit Radios zahlen müssen. Hintergrund: Nur Leute mit einem Wohnsitz in Deutschland müssen zahlen. Die zahlen aber schon, wenn sie in ein Auto steigen.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterscheidet zwischen "privatem" und "nicht-privatem" Bereich, s. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV.

Zahlt eine Person für einen Vorteil, da sie wohnt, kann der Vorteil ähnlich wie vor 2013 mehr kosten, z.B. durch geschickte Verteilung auf Unternehmen, von diesen über Preisgestaltung zurück auf die Person.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

U
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    • GEZ Nein danke!
7. Juni 2019, 11:12 Uhr Innenminister
Seehofer redet über Gesetzestrick - hinterher spricht er von Ironie

Zitat
Der Bayer Seehofer erklärte an diesem Beispiel, wie er umstrittene Sicherheitsgesetze durch den Deutschen Bundestag schleust, ohne dass die Abgeordneten deren Brisanz erkennen. Das "Datenaustauschgesetz" sei "ganz stillschweigend eingebracht", sagte er. "Wahrscheinlich deshalb stillschweigend, weil es kompliziert ist, das erregt nicht so."

Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz-1.4479069

Als Bayer frage ich mich, ob auf dieser Grundlage auch der „Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)“ entstanden ist?


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

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  • Cry for Justice
Hätte sich der Sixt-Chef damals alle anderen Mietwagenfirmen mit ins Boot geholt, wäre das Thema sicher längst gegessen. Denn dies ist genauso solcher Tinnef wie es das ewig elendige Zweitwohnung-Gezeter war. Vielleicht hätten sich die edlen roten Roben dann zu einer doppelt sinnvollen Entscheidung hinreißen lassen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

b
  • Beiträge: 465
Zitat
Das heißt nicht, dass der Chef und Großaktionär des Autovermieters Sixt alle Widrigkeiten im Leben hinnimmt. „Wenn ihn etwas nervt, dann nervt ihn das“, sagt ein Vertrauter. Und weil er mitunter ein Sturschädel ist, führte Sixt acht Jahre lang einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag. [..]
Zitat von: handelsblatt.com
Ein paar Millionen Euro, mehr sind es nicht, die er für die Empfangsgeräte in seinen Verleihstationen und der Mietwagenflotte in Deutschland zahlen muss. Für einen Konzern mit einem Umsatz von 2,6 Milliarden [..]
Erich Sixt beweist durch sein Handeln einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Wie vom Vorredner bereits angemahnt: eine echte Rundfunkgerechtigkeit, braucht Handelnde.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." - Bertold Brecht

Widerspruch und Klage 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30197.msg189457.html#msg189457


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 - Der ÖRR.

Z
  • Beiträge: 1.564
Da bleibt ihm also nur den Rundfunkbeitrag bzw. seinen Anteil an die Kunden transparent auszukehren und diese aufzufordern, selbigen zur Erstattung bei der örtlichen Rundfunkanstalt geltend zu machen, da ja laut Bundesverfassungsgerichtsurteil jeder mit maximal genau einem Rundfunkbeitrag belastet werden darf...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 18:11 von Bürger«

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  • Cry for Justice
Eigentlich müsste man dieses "Urteil des Jahres 2018" :'( vehement mit weiteren Klagen genau darauf Bezug nehmend immer wieder aufs Neue ad absurdum führen. Schon allein mit der Betriebsstättenabgabe und der daraus möglichen Aufrechnung auf den Rundfunkbeitrag eines jeden Zahlenden ist die geile Formel "nicht mehr als einen Rundfunkbeitrag" nichts als jämmerliche Makulatur und eine großmäulige Floskel.
Kein Unternehmer zahlt seine Betriebsstättenabgabe aus eigener Tasche, diese wird hübsch mit in den Preis seiner Produkte einkalkuliert. Ich möchte behaupten, so zahlt jeder schon im Raster Befindliche hochgerechnet mindestens doppelt oder gar noch drüber diesen ach so tollen Rundfunkbeitrag.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 18:12 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich möchte behaupten, so zahlt jeder schon im Raster Befindliche  hochgerechnet mindestens doppelt oder gar noch drüber diesen ach so tollen Rundfunkbeitrag.

Eine Wette darauf würdest du wohl verlieren, wie eine Überschlagsrechnung zeigt.

Es gibt ca. 45 Mio "Beitragskonten". Davon sind ca. 10% Betriebe und Fahrzeuge. Zudem sind etwas über 3 Mio Personen teilweise oder ganz befreit. Tun wir so, als ob die alle gar nichts zahlen. Es blieben ca. 37,5 Mio Konten im privaten Bereich. Mit zwei weiteren Vergröberungen zu Gunsten eines niedrigen Anteils der privaten Zahler: wir rechnen nur mit 35 Mio Vollzahlern, denen nur 200 € im Jahr abgeknöpft werdenen, nicht 210 €. Das lässt sich leicht im Kopf rechnen: 35*2=70, dahinter acht Nullen , 6 von der Anzahl der Wohnungen, 2 von den 200€, ergibt eine 7 mit insgesamt 9 Nullen. Es sind also 7 Milliarden Euro für den privaten Bereich. Wäre das nun nur 50% der Gesamteinnahmen des ÖR-Rundfunks, so müssten die Sender ca. 14 Milliarden jährlich einnehmen, was sie aber (noch) nicht tun. Also nein, das Gros der Einnahmen stammt definitiv direkt aus der Wohnungssteuer.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

j
  • Beiträge: 265
Das bringt mich zur Frage was tun - die Wege der Demokratie sind gescheitert.

Rein logisch und gefühlt haben die Zwangsbeitragsgegner recht.
Es kann und es darf nicht sein, das ein Multi-Milliarden-Fernsehimperium das Geld noch und nöcher hat, enorme Gehälter zahlt und mehr als 80 Sender betreibt zwangsweise mit einer Steuer auf Wohnungen, Betriebe und Autos finanziert wird.
Da zahlen Geringverdiener 210€ im Jahr, die das Program nicht nutzen, davon auch keinen weiteren Nutzen haben da INformationen in unserer Zeit in Echtzeit und im Überfluss verfügbar sind, damit der Herr Wilhelm im Elfenbeinturm am Rundfunkplatz 1 in der Chefetage neben seinen über 400k € Salär auch noch Pensionsansprüche hat.

Das BverfG winkt das einfach durch. Weiterstgehend Verfassungskonform.
Super.

Dann bleibt genau welcher weg offen?
Richtig, ***, weil das BverfG einzelne nicht schützt.
Oder eben der Politische, aber die Partei die wirklich stirkt gegen diese Zwangsfinazierung ist, wird ja als neue NSDAP dargestellt.

Ich hatte vorher nicht viel Glauben und Vertrauen an senile Richter jenseits der 50+ die in Kalsruhe in einer Blase leben.
Den letzten Funken hat dieses BverfG und diverse VGs verspielt.
Der Hr. Wilhelm springt in seinem Elfenbeinturm umher und freut sich, er kriegt einen Freifahrtsschein nach dem nächsten.

Das sein Saftladen inzwischen nurnoch Rentner als Zuseher hat, who cares. Zahlen tun ja alle.

Und so läuft das in der Republik, und die Frage ist, wohin eigentlich?
Gefühlt herrscht in und mit Deutschland soviel Frust, das man dem Gebilde BRD und EU noch bis zu nächsten WIrtschaftskrise gibt.
Wer kann es denn schon verdenken.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.

Bitte die Themen „Wilhelm, Wirtschaftskrise, politische Lösung oder welche auch immer...“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag“.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 13:25 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
@jasonbourne

"die Wege der Demokratie" sind nicht gescheitert, es hat sie NIE gegeben! Das was wirklich erreicht wurde ist, dass die Verlogenheit des Systems  offen gelegt wurde - was auch etwas wert ist! -.  Es konnte spätestens nach dem Urteil des BVerfG wirklich jeder sehen, dass man hier keinerlei Skrupel hat, das "Recht" nach Belieben hinzubiegen.

Etwas das real nie da war/ist (echte Demokratie), kann daher auch nicht scheitern. Es waren "Scheinwege", damit sich die Lämmer totlaufen (was ja auch gelungen ist)

LG Peli


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren allgemeinen Unmutsbekundungen, sondern bitte allenfalls noch konkret zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Acht Jahre führte der Sixt-Chef einen Feldzug gegen den Rundfunkbeitrag
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel aus 2018(!) zum Gegenstand hat.
Anderenfalls wird der Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juni 2019, 13:28 von Bürger«

 
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