Hier ein kleines Update, um zu zeigen, dass eine der beiden Vollstreckungsgegenklagen noch keinen gerichtlichen Abschluss gefunden hat (AZ 19 K 3817/21).
Im Justitiariat des NDR scheint man aber zu denken, es wäre in der Sache schon alles erledigt und hat schon mal den Antrag auf die Kostennote über 20 Euro zu meinen Lasten ans Gericht gesendet. ( Anhang) Diese Pauschale ist von der unterlegenen Partei zu zahlen, die aber hier noch gar nicht offiziell feststeht.
Ich habe daher dem Gericht mitgeteilt, der Antrag wäre abzuweisen und noch einmal auf Fehler im automatisierten Vollstreckungsverfahren hingewiesen, die nicht nur in diesem Fall zu fehlerhaften Forderungen führen. (Anhang)
Anschreiben Gericht vom 02.02.2022:
Verwaltungsgericht Hamburg Kammer 19 Die Geschäftsstelle
Herrn
xxx
Hamburg
Aktenzeichen 19 K 3817/21 Zimmer 3.44 Durchwahl 42843-7562 Datum 02.02.2022
In der Verwaltungsrechtssache xxx ./. Norddeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr xxx,
gemäß Verfügung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird die Durchschrift des Schriftsatzes vom 26.01.2022 zur Kenntnisnahme ggf. zur Stellungnahme binnen zwei Wochen übersandt, falls Einwendungen gegen die beantragte Festsetzung erhoben werden.
Nach § 162 Abs. 2 S. 3 VwGO können juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nummer 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern. Gemäß Nr. 7002 VV RVG sind dies 20,00 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Antrag des NDR vom 26.01.2022:
Norddeutscher Rundfunk Justitiariat 20140 Hamburg
Verwaltungsgericht Hamburg
Kammer 19
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Unser Zeichen DS/Kr Durchwahl 2215 Fax 3172 E-Mail ... @ndr.de Datum 26.01.2022 Aktenzeichen: 19 K 3817/21
In dem Rechtsstreit
xxx ./. NDR
wird beantragt,
die nachstehend aufgeführten Kosten gemäß § 104 ZPO festzusetzen.
Höchstsatz der Pauschale nach Nr. 7002VV RVG I.V.m. § 162 Abs. 2 VwGO 20,00 €
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Name des Sachbearbeiters
Norddeutscher Rundfunk, Deutsche Bank, Hamburg, IBAN: DE03200700000050891100
Der Norddeutsche Rundfunk kann nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden
Meine Stellungnahme dazu vom 18.02.2022:
Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Stellungnahme AZ 19 K 3817/21 Kostenantrag des NDR vom 26.01.2022
Der Kostenantrag ist abzulehnen. Das Gericht hat über die Sache noch nicht entschieden.
Die Anerkennung einer Reduzierung der Vollstreckungssumme um 3,39 Euro seitens des NDR beseitigt nicht die Frage der Unmöglichkeit der Vollstreckung aus einem automatischen Vollstreckungsersuchen mit weiteren schweren Fehlern, die im Datenverarbeitungsbereich des Beitragsservice bzw. Verantwortungsbereich des NDR liegen:
- Falsche Angabe des Inhaltsadressaten der Bescheide/ Mehrfachforderung des Rundfunkbeitrags bei vorliegendem Mehrpersonenhaushalt
- Keine automatische Verfristung bzw. Fristeinhaltung bei Bescheiderstellung durch den Beitragsservice/ Beitragsüberhebung verfristeter Beiträge im automatisierten Verfahren.
- Akteneinsicht beim NDR wie am 27.12.2021 beantragt wurde mir bislang nicht gewährt
Unberührt bleibt meine Verweigerung der grundrechtswidrigen Abgabe als voraussetzungslose Schuld bei bloßer Existenz als natürliche Person.
xxx
Vorab per Fax an: Verwaltungsgericht Hamburg 004940428437219
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)