ich fasse die Vorgeschichte nur ganz kurz zusammen. Den Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen, das letzte Schreiben vom Beitragsservice enthielt folgende Passage:
"...Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg bestreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung, Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid..."
Auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert. Darauf kam auch kein Widerspruchsbescheid sondern
die Vollstreckungsankündigung der Stadt (siehe Anhang).
Eine Person B erhielt ein gleichlautendes Schreiben und reichte darauf Klage gegen die Bescheide (die ein Jahr und ein halbes Jahr zurücklagen) ein, OHNE Antwort an den Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt auf deren Schreiben, also OHNE einen Widerspruchsbescheid anzufordern.
Damit war eine Zwangsvollstreckung abgewendet, weil bei laufender Klage - aktuell zumindest - nicht vollstreckt wird. Gleichzeitig haben die Schreiberlinge beim Beitragsservice und der Rundfunkanstalt zu tun, weil sie auf die Klage reagieren müssen. Eine Widerspruchsbescheid kam dann auch, neben einer Antwort ans Gericht auf die Klage.
Wichtig ist, nicht auf Erstellung eines Widerspruchsbescheid zu klagen, sondern auf die
Aufhebung / Erklärung der Nichtigkeit der Beitragsbescheide durch das Gericht, denn mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man sich ja auch nur den Hintern putzen.
Mir scheint es sinnvoll in dieser Situation: wiederholte Widersprüche, keine Reaktion, dann das "Angebot" einen "klagefähigen Widerspruchsbescheid" zu erstellen, gleich zu klagen gegen die Bescheide, was möglich ist, wenn diese über längere Zeit nicht beschieden wurden, zumindest, wenn man ohnehin plant den Rechtsweg zu gehen.
Will man, warum auch immer, nicht klagen, dann sollte man ruhig einen Widerspruchsbescheid anfordern, sonst sparen die Luschen vom Beitragsservice sich auch noch den Widerspruchsbescheid und lassen einfach so vollstrecken. Und dann muss man ohnehin reagieren, will man sich nicht einfach wehrlos von den Kriminellen ausrauben lassen.