Guten TagX,
ahhh ... hervorragender Einwand Mod. @Bürger.
Allerdings gebe ick zu bedenken, dass die Übergänge hier "fließend" sind.
Als Beispiel:
"Vertragspartner RBS TV" 16 Bundesländer.
Nun kommt es vor, dass innerhalb dieses "Vertragspartnerverbundes" zu verfassungsrechtlichen Besonderheiten kommt und die Pflicht der "Vertragspartner" i.S.d. Staatsvertragsrechtes zu bundesfreundlichem Verhalten, trotz einer Entscheidung eines LVerfG´s, in den Vordergrund tritt.
Siehe
BVerfGE 37, 104 - Bonus-Malus-Regelung; Link:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv037104.htmlVerfGH Bay, Urteil vom 01.08.1975, Vf 11-VII-73; Link:
http://datenbank.flsp.de/flsp/lpext.dll/Infobase8/h/hochschulzulassung/328nr19?fn=document-frame.htm&f=templates&2.0#BVerwG, Urteil vom 09.07.1976, VII A 1.76; Link
http://datenbank.flsp.de/flsp/lpext.dll/Infobase8/h/hochschulzulassung/328nr21?fn=document-frame.htm&f=templates&2.0#Hier lag der Fall vor, dass es sowohl eine Entscheidung des BVerfG´s, als auch des VerfGH Bay gab.
Der VerfGH Bay erklärte eine Regelung des Staatvertrages für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Bayern.
Die Bayerische Landesregierung erhob daher vor dem BVerwG Klage gegen die "Vertragspartner".
Diese wiederum erhoben Widerklage.
Im Falle des RBS TV, diesem dilettantischem Werk des Zensus ("RBS TV-VolXzählung" § 14 Abs. 9 und 9a), der Überwachung der Freizügigkeit, des Wohnungs- und Meldewesens, "tropft" die Unvereinbarkeit mit dem GG und auch den Länderverfassungen förmlich aus dem "Vertragswerk". Ick behaupte sogar sie ergießt sich, als rheinähnliches Gebilde, auf die Böden des BVerfG´s, so das ditt ehrwürdige Gebäude am Schloßplatz in Verfassungswidrigkeit schwimmt.
Dieses bundes
feindliche Werk stammt zweifelsfrei aus staatsferner Feder!
Würde Mensch nun nach einer Entfernung Fragen, so wäre staatsfern nicht mit der Entfernung zum Mars (Planet, nicht römischer Gott des Krieges), sondern mit der Umlaufbahn des Saturn anzugeben.
Nicht nur waren die "Vertragspartner" untereinander zu bundesfreundlichem Verhalten verpflichtet sondern auch dem Bund gegenüber (z.B. Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 GG).
Erschwerend tritt hier hinzu, dass einige römische Länderhäuptlinge meinten, sie könnten Hoheitsbefugnisse auf eine ominöse "gemeinsame LandesunfuXanstalt" übertragen, obwohl ihre Länderverfassung dies nicht gestattet! Das sich nun alle Bundesländer (Vertragspartner) irgendwie zusammenschließen wollten (Länderfusion) können wir ausschließen. Hoheitsbefugnisse an ein anderes Bundesland oder eine gemeinsame Behörde zu übertragen, finden sich nur vereinzelt in Länderverfassungen. Die Verfassung von Berlin Art. 96 Satz 1 spricht hier von:
Zwischen Berlin und anderen Ländern können gemeinsame Behörden, Gerichte und Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gebildet werden.Nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG besteht z.B. auch die Möglichkeit Hoheitsrechte auf die Union zu übertragen:
Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Hier kommt auch die Verpflichtung der Bundesländer zu europafreundlichem Verhalten zum Tragen (z.B. Beachtung der DSGVO und Art. 8 EuGrCh; Schutz personenbezogener Daten).
Die 16 Länderhäuptlinge und ihre Staats- bzw. Senatskanzleien wären gut beraten gewesen den RBS TV als einheitlichen Musterentwurf zu verfassen, um den Länderparlamenten eine "Richtschnur" für ein eigenes Landesgesetz an die Hand zu geben.
Das haben sie nicht getan und so werden sie wohl mit einer erneuten gut vorbereiteten Klagewelle rechnen müssen.
Die Annahme wir könnten auf Anwälte hoffen, kann ick gleich ausräumen. Hier hilft kein Anwalt mehr, da die Sache zu kompleX ist und niemand den bezahlen könnte.
Ick kann nur jedem raten ruhig und besonnen, selbst auf den ersten Blick abwegige rechtliche Ideen auf brauchbare Ansätze zu prüfen.
Mensch muss nun nicht stundenlang Urteile suchen oder Kommentare wälzen.
Dafür sind wir da, die sich kostenlos und glutenfrei dazu bereit erklärt haben.
Wir sind uff uns alleine gestellt, wir werden ditt gemeinsam packen und wir arbeiten, wie Mensch sieht, selbst zu Ostern daran während Rom ums Feuer tanzt.
Ey DU! Ja genau DU! DU willst deinen BeitraX leisten, hast aber keene Zeit DICH mit römischen UnfuXrecht zu befassen? DU KANNST jaaaanz einfach HELFEN! Stell die GEZahlungen ein! Kündige DEINEN Dauerauftrag!
Kein Bock uff ne VolXstreckung? Och keen Problem! Lass DICH von der römischen GEZ an die Zahlung "erinnern"! Trage zur KosteneXplosion bei! Na los trau DICH! Stell DICH quer! Mach ditt X des GEZ-Boykott!
NiX GEZahlt!