Kirchhof im Artikel des Eingangsbeitrags:
"Sie griffen in Bereiche ein, die die Mitgliedstaaten bewusst für sich selbst von europäischen Regeln freigehalten hätten. Kirchhof machte mehrere Gegenvorschläge. So sollten deutsche Gerichte den EuGH nur noch mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts anrufen können. Auch sollten sie nicht mehr alleine beschließen können, deutsche Gesetze nicht anzuwenden, wenn sie diese für europarechtswidrig halten."
https://www.welt.de/politik/deutschland/article191657105/Ferdinand-Kirchhof-Ex-Verfassungsrichter-beklagt-Zersplitterung-der-Rechtsprechung.html
Da hat Kirchhof bestimmt nicht an den frechen Tübinger LG-Richter gedacht, der sich gemäß der Radbruchschen Formel
1 dazu entschieden hat, beim EuGH eine Vorlage zu machen.
siehe:
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGHhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607Auch muß der deutsche Richter, der noch ein Gewissen hat, davon abgehalten werden, Recht zu sprechen, anstatt nur gesetzeskonform zu entscheiden.
Kirchhof: „Das schadet nicht nur dem Gesamtsystem aus europäischen und nationalen Regeln, sondern mindert auch die Akzeptanz für den Bürger.“
Was die Akzeptanz mindert, ist die deutsche Unrechtsprechung. Es mindert auch die Akzeptanz der Bürger, daß ungerechte Gesetze im Sinne der Lobbyisten beschlossen werden. Es mindert die Akzeptanz, daß de facto das Grundgesetz ganz nach Belieben verbogen und gebrochen werden kann und die Grundrechte damit nur noch dem schönen Schein dienen. Und es mindert erheblich die Akzeptenz, wenn der Bürger irrtümlich glaubt, das BVerfG würde, als Wächter des Grundgesetzes, diese Verletzungen erkennen und entsprechend Recht sprechen. Wenn es noch Vertrauen in die Rechtsprechung des BVerfG gäbe, müßten nicht die EU-Gerichte um Hilfe gebeten werden. Das ist ein Armutszeugnis!
Kirchhof machte deshalb mehrere Reformvorschläge. So könne ein „Verbund der nationalen Verfassungsgerichte“ geschaffen werden, um „im Konsens auf der horizontalen Ebene Europas“ gemeinsame Werte zu bestimmen – „statt autoritativ in der Vertikalen“.
Eine grandiose Idee! So könnten noch mehr Gelder an Richter ausgezahlt werden, auf deren Wahl zwar der Bürger keinen Einfluß hat, dafür aber Regierung und Lobby.
Auch würde es ausreichen, wenn nur noch die obersten Gerichte den EuGH anrufen könnten; bisher kann dies beispielsweise ein einzelner Amtsrichter. Doch das begünstige die Umgehung der nachfolgenden Instanzen und tendiere zur Zersplitterung der Rechtsprechung.
Ebenfalls eine prima Idee. Das würde die Belastung dann auf 0 reduzieren.
1 Juraforum:
https://www.juraforum.de/lexikon/radbruchsche-formel
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.