Das ist ja ziemlich skandalös. Rechtsstaatliches Prinzip verletzt.
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Die Rechtsprechung muss öffentlich sein, wenn kein konkreter Gesichtspunkt dagegen steht. Die Blamage für Verwaltungsgerichts-Fehlentscheide ist kein Gesichtspunkt in diesem Sinn.
Was ist denn das hier?
"veröffentlichungswürdig erachteten Entscheidungen der letzten vier Jahre des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Verwaltungsgerichtbarkeit in Baden-Württemberg grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch "
So etwas habe ich nach Erinnerung noch nie gesehen.... "private Gebrauch" durch Richter - also nicht für ihre Rechtsprechung? Um es einmalig ungehörig zu überspitzen, "Urteile sind natürlich nicht als Klopapier" ("private Nutzung") zugänglich zu machen.
An sich kann man ja wohl alle Urteile abrufen
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und muss dann beispielsweise 1,50 Euro abrufen. Schon versucht?
Wer ist nah am Ball und macht es?
Dieser Vorgang ist wichtig für Themenkreis "Rechtsbeugung".
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Wenn der Gegner argumentiert, dass alle Richter ihm Recht gegeben haben,
so ist zu antworten: Oder auch Rechtsbeugung gegeben haben, weil sie zu sehr auf ihre Volljuristen-Kollegen vertrauten statt in das Gesetz zu schauen.
Ja, dieser Vorwurf ist in konkreter Erörterung. Also wäre ein vermutlicher Nachweis von Richterirrtum in diesen Urteilen sehr von Interesse.
Das Urteil finden wir dann ja an der Quelle wie in diesem Thread angegeben.
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Allerdings ist die Quelle wohl nicht ein "öffentliches" Dokument. Sondern war es nur temporär und wohl irrig?
Und es geht auch um die Gegner-Behauptung, VG-Richter haben ja uns immer Recht gegeben, also das ist dann Beweis von Gerechtigkeit.
Wenn das VG den Gegenbeweis erschwert, so ist das Gegenbeweis des angeblichen Beweises.