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Autor Thema: Mueller – der Super-GAU für die Glaubwürdigkeit der Mainstreammedien  (Gelesen 1063 mal)

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Nachdenkseiten, 25.03.2019

Mueller – der Super-GAU für die Glaubwürdigkeit der Mainstreammedien

Ein Jahr lang kannten die großen US-Medienkonzerne nur ein Thema. Alleine die Branchengrößen Washington Post, New York Times, MSNBC und CNN widmeten „Russiagate“ und den Ermittlungen des Sonderbeauftragen Robert Mueller zusammen 8.507 Artikel – fast 30 pro Tag – und endlose Sendestunden. Doch der Mueller-Report erwies sich nun als Nullnummer, die „Wahrheiten“ der Mainstreammedien wurden als Verschwörungstheorien widerlegt. Die Folgen dieser vorhersehbaren Blamage sind noch gar nicht absehbar und werden uns auch in Deutschland noch lange im Positiven wie im Negativen begleiten.

Von Jens Berger.

Zitat
Die US-Mainstreammedien haben alles auf eine Karte gesetzt und verloren. Schon im Wahlkampf gingen vor allem die liberalen Medienkonzerne schon früh in die Totalopposition zum Kandidaten Donald Trump und schlugen sich auf die Seite seiner Konkurrentin Hillary Clinton, die sie nicht nur publizistisch, sondern auch ganz massiv finanziell unterstützten. Natürlich dürfen – und sollen – auch Medienmacher eine politische Meinung haben und diese auch kundtun. Im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 überschritten die Medien jedoch kollektiv eine rote Linie. […]

Doch anstatt selbstkritisch zu reflektieren und den ungeliebten Präsidenten Trump nun inhaltlich zu stellen – was ja nicht so fürchterlich schwer gewesen wäre – steigerten sich die Pro-Clinton-Medien gegenseitig in einen förmlichen Rausch hinein und machten Trump nun zum aktiven Mitverschwörer ihrer „Russiagate-Theorie“. Schnell entstand in der täglichen Dauerberieselung durch angebliche Experten und meinungsstarke, aber ahnungsschwache Kommentatoren eine postfaktische Parallelwelt, die schließlich in der Beauftragung des „Sonderermittlers“ Robert Mueller durch das Justizministerium im Mai letzten Jahres gipfelte.  […]

Es gelang dem Sonderermittler trotz gigantischer Anstrengungen jedoch nicht, eine Indizienkette zwischen den vermeintlichen Hackern und dem Wahlkampfteam rund um Donald Trump zu finden.

In keinem einzigen Fall wird es zu einer Anklage kommen.
[…]

[…] Getreu dem Motto „Was schert mich mein Geschwätz von gestern“ hält nun beispielsweise die Tagesschau den Ball flach, verwirrt ihre Zuschauer mit der Bewertung, „Trump sei noch nicht aus dem Schneider“, und schiebt die gesamte Ermittlung nun von der strafrechtlichen auf die politische Ebene. Klar – auf der politischen Ebene sind ja auch keine Beweise nötig und man kann auch „postfaktisch“ reüssieren. Es ist erstaunlich, wie auch deutsche Medien binnen zwei Jahren das „postfaktische Modell Trump“ selbst übernommen haben.

Doch auch hierzulande ist von Selbstkritik – vor allem bei der Tagesschau – natürlich überhaupt nichts zu spüren.[…]

Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=50416

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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