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  • VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 07.05.19: 07. Mai 2019

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 07.05.19  (Gelesen 1699 mal)

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
VERHANDLUNGEN VG Düsseldorf, Di. 07.05.19
Autor: 23. April 2019, 15:02
Wie jeden ersten Dienstag im Monat handelt die für den Rundfunkbeitrag zuständige 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf die Verfahren in öffentlicher Sitzung vor Einzelrichtern ab, in denen zuvor nicht explizit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wurde. Für Neueinsteiger in den Verhandlungsablauf zum Unrechtsbeitrag ist es durchaus empfehlenswert, sich die ein oder andere Verhandlung mal anzusehen, um sich über das Prozedere solcher Verfahren zu informieren.
Die genauen Terminangaben sind etwa eine Woche vorher im Terminkalender des Verwaltungsgerichtes zu finden:
http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/sitzungstermine/index.php

Nach Berichten von Bekannten über die Verfahren am VG Düsseldorf kann man sagen, dass sich das Erscheinungsbild der Kläger zu den Rundfunkbeitragsverfahren im Laufe der Jahre sehr stark verändert hat. In den ersten Jahren, nach der Einführung des Rundfunkbeitrages, kamen die Klagen vorwiegend von Menschen, die sich in einer sozial prekären Situation befanden (z. B. Alkoholiker, Drogenabhängige), weshalb diese Klagen vor einer Kammer mit drei Richtern häufig nur mit einem Verweis an die Sozialbehörden endeten. Bei den heutigen Klagen erscheinen vor Gericht dagegen verstärkt Beamte und gestandenen Geschäftsleute in teuren Anzügen, die aus Protest vor den Einzelrichtern treten, um in der mündlichen Verhandlung dann um die auferlegten Mahngebühren zu feilschen. 

Da bisher noch keine Klagen von Menschen zu beobachten waren, die seit Jahren Vollstreckungsmaßnahmen erdulden oder den Beitrag nur unter Vorbehalte gezahlt haben, wird eigentlich aus solchen Berichten deutlich, dass der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten offensichtlich die bestehende Möglichkeit ausnutzen, sich die Kläger vor den Verwaltungsgerichten selbst aussuchen zu können. Es fällt jedenfalls auf, dass einige Kläger relativ leicht einen Widerspruchsbescheid, der den Klageweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, erhalten, während andere Menschen keine Bescheide auf ihre Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide erhalten. Da nicht jeder Bürger dieses Landes das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage kennt, muss davon ausgegangen werden, dass der beklagenswerte Rundfunkapparat diese Möglichkeit, entscheiden zu können, wer einen Widerspruchsbescheid erhält und wer nicht, gezielt dazu einsetzt, um die Verwaltungsgericht zu manipulieren. Diese offensichtlich stattgefundene  Manipulation sollten zukünftige Kläger bei der Auseinandersetzung mit ihrem Einzelrichter beachten.       


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2019, 15:28 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Beim VG Helau alles sinnlos. Da kann man vorbringen, was auch immer man will - Beweisanträge werden übergangen, der Phrasengenerator läuft auf Hochtouren, die Schandurteile werden anscheinend vorher geschrieben - jedenfalls wurde meins nach gerade einmal 8 Tagen zugestellt.

Vielleicht werden wir den / die Rechtsbeuger von der 27. Kammer des VG Helau demnächst im Justitariat des VEB Karl-Eduard-von-Sudelschnitz-Gedächtnis-Lügenfunk wiedertreffen?


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  • IP logged
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es ist natürlich richtig, dass die Arbeitsweise der 27. Kammer sehr fragwürdig ist, da die dortige Vorgehensweise auch von einem automatischen Textverarbeitungssystem schneller und effektiver erledigt werden könnte. Auch wenn dies nicht explizit im Terminkalender erwähnt wird, handelt es sich bei den folgenden Terminen aller Voraussicht nach um Verfahren zum Rundfunkbeitrag:

10:00 Uhr
Erörterungstermin
Verwaltungsrechtsstreit
Saal 235
27 K 223/17

11:00 Uhr
Erörterungstermin
Verwaltungsrechtsstreit
Saal 235
27 K 11328/17

12:00 Uhr
Mündliche Verhandlung
Verwaltungsrechtsstreit
Saal 235
27 K 6501/17

Bei den anderen Verfahren im Terminkalender, die mit 17A oder 18A gekennzeichnet sind, handelt es sich wahrscheinlich um Verfahren zum Asylrecht.


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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