Allein ein geringes Einkommen berechtige dazu nicht. "Immerhin bekomme ich meine Gerichtsgebühren zurück", sagte Schönberger.
Das ist sachlich falsch.
§4 Absatz 6 Satz 1 des RBStVhttp://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-4Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrunfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.
Die Phrase "besonderer Härtefall" ist juristisch kein gebundener Begriff und darf auch weiter ausgelegt werden.
Wäre auch logisch nicht nachvollziehbar, das bei zwei Mietern, die beide ca. 400 Euro Einkommen haben, von denen einer es vom ALG2 hat und der andere es regulär verdient, nur derjenige Beitragsbefreit ist, der ALG2 bezieht.
Edit "Bürger":
Zitat-Infos ergänzt. Bei allen(!!!) Zitaten (auch aus Gesetzen) sind gem. Forum-Regeln die Quellen/ Links anzugeben - schon der Nachprüfbarkeit, Urheberschaft und effektiven Diskussion wegen. Bitte zukünftig konsequent berücksichtigen!
Das Thema Geringverdiener/ Härtefall etc. hier in den Pressemeldungen bitte nicht inhaltlich vertiefen - zumal bereits mehrfache Diskussionen im Forum dazu bestehen - siehe u.a. unter
Geringverdiener: 4 Millionen Haushalte per Härtefallantrag sofort zu befreien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30047.0.html
Sind die Sozialgerichte statt VG zuständig bei Härtefallantrag Geringverdiener?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30358.0.html
sowie zahlreiche weitere Threads zu finden per Forum-Suche.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.