@Pinguin > es geht hier um
sprachliche und weniger
inhaltliche Prüfung - und wie eine Recherche ergibt, scheint dieser "Redaktionsstab Rechtssprache" keineswegs für die Sprach-Prüfung von
Landesgesetzen, sondern ausschließlich zuständig für die Prüfung von
Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien auf
sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit.
Ok - ich (oder auch jeder andere
) hätte gleich mal die web-Suche nutzen können/ sollen...
"Redaktionsstab Rechtssprache"https://www.google.com/search?q=Redaktionsstab+Rechtsspracheliefert u.a.
Redaktionsstab Rechtssprachehttps://de.wikipedia.org/wiki/Redaktionsstab_RechtsspracheDer Redaktionsstab Rechtssprache wurde im April 2009 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet.[1] Er war das Ergebnis des zweijährigen Projekts „Verständliche Gesetze“, das auf eine parteiübergreifende parlamentarische Initiative zurückgeht.[2][3]
Er prüft seitdem alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung nach § 46 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Der Redaktionsstab Rechtssprache besteht aus sieben Sprachwissenschaftlern und Sprachwissenschaftlerinnen, die alle langjährige Erfahrung mit der sprachlichen Bearbeitung von Rechtstexten haben.[4]
Der Redaktionsstab Rechtssprache ist also im Vergleich zum Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache* beim Deutschen Bundestag bereits in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses tätig.
Seit 1. Januar 2013 ist die Berliner Firma Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH für den Redaktionsstab Rechtssprache verantwortlich. Der Redaktionsstab Rechtssprache gibt sprachliche Empfehlungen und Hinweise, die jedoch nicht verbindlich sind. Über die endgültige Gestaltung des Textes entscheidet das zuständige Ministerium.
Weiteres siehe u.a. auch unter
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Gesetzesredaktion und SprachberatungGesetze sollen sprachlich richtig und möglichst verständlich sein – Gerichte, Behörden und andere Rechtsanwender können dann besser mit ihnen arbeiten, Bürger und Bürgerinnen finden leichter Zugang zu ihnen.https://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/Sprachberatung/Sprachberatung_node.html*Zum
Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache siehe u.a. unter
https://gfds.de/ueber-die-gfds/redaktionsstab-im-bundestag/Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag
Schon seit 1966 gibt es unseren Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag. Er ist für folgende Aufgaben zuständig, die auch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten sind (GO-BT, § 80a):
Textbearbeitung:
Gesetze:
Der Redaktionsstab prüft Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der parlamentarischen Phase der Gesetzgebung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Im Vordergrund steht dabei die einfache und klare Formulierung von Rechtstexten, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als Fachsprache berücksichtigt werden.
Andere Texte:
Neben Gesetzen und Verordnungen bearbeitet der Redaktionsstab Anträge, Kleine und Große Anfragen, aber auch Texte wie Broschüren, Flyer, Abschluss- und Jahresberichte, Reden und Verwaltungstexte.
Sprachberatung:
Der Redaktionsstab bietet der Bundestagsverwaltung, den Fraktionen und den Abgeordneten eine Beratung in sprachlichen Zweifelsfällen an und beantwortet Fragen z. B. zu Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.
[...]
Insofern könnten ggf. etwaige Geschäftsordnungen auf landesgesetzgeberischer Ebene weitere Aufschlüsse liefern - oder auch eine IFG-Anfrage von einem unserer IFG-Experten?
Danke
ggf. sollte und würde dann die Diskussion auch in einen eigenständigen Thread ausgegliedert werden.
Jedenfalls könnte es nicht unerheblich sein, wer in welcher Form und mit welchen Absichten Einfluss auf die Sprachgebung bei all den Rundfunk-Staatsverträgen bis hin zum RBStV hat.