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Autor Thema: Neutrale Sprache: Regierungs-Framing bei Gesetzen? Besser nicht!  (Gelesen 1663 mal)

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Ein lesenswerter Artikel zur aktuellen Framing-Debatte :


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.png

FAZ, 07.03.2019

Neutrale Sprache: Regierungs-Framing bei Gesetzen? Besser nicht!

Ein Gastbeitrag von Otto Fricke (FDP, MdB)

Zitat
atürlich war Politik schon immer ein Wettbewerb um sprachliche Deutungshoheit. Um sie zu erreichen überbieten sich Parteien und Fraktionen darin, ihre Ideen, Anträge und Gesetzesentwürfe positiv und wohlklingend zu betiteln – das ist auch völlig in Ordnung.

Aber: Die Bundesregierung als Verfassungsorgan mit herausragender kommunikativer Macht hat eine besondere Rolle und muss daher auch eine besondere Objektivität zeigen. Bereits 1977 urteilte das Bundesverfassungsgericht,  die sachliche Information müsse bei der Öffentlichkeitsarbeit von Ministerien im Mittelpunkt stehen und dürfe niemals hinter reklamehafter Aufmachung verschwinden. Nicht zuletzt deshalb achtet das Bundespresseamt mit seinen mehr als 500 Mitarbeitern meist penibel genau auf Form und Inhalt der Regierungs-PR.

Diesem Neutralitätsanspruch wird die Bundesregierung beim „Gute-Kita-Gesetz“ und der „Respektrente“ nur formal gerecht. Denn in ihrer öffentlichen Kommunikation verwendet sie konsequent Werbenamen. Beim „Starke-Familien-Gesetz“ steht ein solcher sogar direkt im Gesetzentwurf. Das bricht nicht nur mit bestehenden Traditionen der Gesetzesbezeichnung und überschreitet somit bewusst Grenzen, sondern erschwert eine faire öffentliche Debatte.

Das Problem der jüngsten Gesetzesnamen liegt in der Wertung. Sie beinhalten statt der Beschreibung eines angestrebten Ziels eine politisch-normative Bewertung des jeweiligen Gesetzes. Dieses Vorgehen wird zudem absehbar zu Enttäuschungen führen. Schließlich wirken normativ betitelte Gesetze auf den Bürger so, als seien die Wunschzustände, die sie versprechen, bereits erreicht, obwohl sie diese vielleicht niemals erreichen können. Genau dieses haben auch die Fachleute des Redaktionsstabes Rechtssprache, der die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung vorab prüft, kritisiert. […]

Zitat von: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
Durch die Einbettung von Informationen in Deutungsrahmen basieren Überzeugungsfähigkeit und der Erfolg um politische Mehrheiten weniger auf rationalen Argumenten, als auf dem Vermögen, Begriffe zu besetzen. Politiker, die an Notwendigkeit oder Wirksamkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zweifeln, werden dann öffentlich schnell zum Gegner guter Kitas oder starker Familien gemacht.

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gastbeitrag-zu-positiven-gesetzesnamen-16076659.html


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Ein interessanter Hinweis...
Zitat
Genau dieses haben auch die Fachleute des Redaktionsstabes Rechtssprache, der die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung vorab prüft, kritisiert. […]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

...der die Frage aufwirft, ob es auch bei den Ländern bzw. der "Rundfunkkommission der Länder" eine Art
Redaktionsstab Rechtssprache gibt, der die Gesetzesentwürfe/ Staatsvertragsentwürfe der Länder vorab prüft - und falls ja, wer dies sei.

Die Staatskanzleien?
Die Rundfunkanstalten?
Externe "Framer"?


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Noch der Link zu der BVerfG-Entscheidung, auf die sich der Artikel im Einstiegsbeitrag zu beziehen scheint:

BVerfG, Urteil v. 02.03.1977, Az. 2 BvE 1/76
"Öffentlichkeitsarbeit"

https://openjur.de/u/185031.html


Zur politischen Neutralität und Chancengleichheit auch verpönter Parteien
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018
- 2 BvE 1/16 - Rn. (1-81),

http://www.bverfg.de/e/es20180227_2bve000116.html
Zitat
Urteil
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
den Antrag festzustellen,
dass die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 „Rote Karte für die AfD“ durch die Antragsgegnerin auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Rechte der Antragstellerin auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb und auf Versammlungsfreiheit aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt hat,[...]



Edit: Evtl. auch noch interessant:
Legitimität und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Landesregierungen.
Der Streit um den „Tag der offenen Tür“ in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz
Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen | Rheinland-Pfalz | Saarland (LKRZ)
2/2007, 1. Jahrgang, Seiten 41-80 (PDF, 7 Seiten, ~150kB)
https://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/Aufsatz_LKRZ_07_02.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2019, 17:28 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.404
...der die Frage aufwirft, ob es auch bei den Ländern bzw. der "Rundfunkkommission der Länder" eine Art Redaktionsstab Rechtssprache gibt, der die Gesetzesentwürfe/ Staatsvertragsentwürfe der Länder vorab prüft - und falls ja, wer dies sei.

Die Staatskanzleien?
Die Rundfunkanstalten?
Externe "Framer"?
Weder noch; die Prüfpflicht haben immer das Bundes- bzw. Landesparlament. Und das ist nicht nur bei formalen Gesetzen so, sondern auch bei allen Staatsverträgen, die ja der Zustimmung durch des Parlamentes benötigen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@Pinguin > es geht hier um sprachliche und weniger inhaltliche Prüfung - und wie eine Recherche ergibt, scheint dieser "Redaktionsstab Rechtssprache" keineswegs für die Sprach-Prüfung von Landesgesetzen, sondern ausschließlich zuständig für die Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit.

Ok - ich (oder auch jeder andere ;) ) hätte gleich mal die web-Suche nutzen können/ sollen...
"Redaktionsstab Rechtssprache"
https://www.google.com/search?q=Redaktionsstab+Rechtssprache

liefert u.a.
Redaktionsstab Rechtssprache
https://de.wikipedia.org/wiki/Redaktionsstab_Rechtssprache
Zitat
Der Redaktionsstab Rechtssprache wurde im April 2009 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet.[1] Er war das Ergebnis des zweijährigen Projekts „Verständliche Gesetze“, das auf eine parteiübergreifende parlamentarische Initiative zurückgeht.[2][3]

Er prüft seitdem alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung nach § 46 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Der Redaktionsstab Rechtssprache besteht aus sieben Sprachwissenschaftlern und Sprachwissenschaftlerinnen, die alle langjährige Erfahrung mit der sprachlichen Bearbeitung von Rechtstexten haben.[4]

Der Redaktionsstab Rechtssprache ist also im Vergleich zum Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache* beim Deutschen Bundestag bereits in einem früheren Stadium des Gesetzgebungsprozesses tätig.

Seit 1. Januar 2013 ist die Berliner Firma Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH für den Redaktionsstab Rechtssprache verantwortlich. Der Redaktionsstab Rechtssprache gibt sprachliche Empfehlungen und Hinweise, die jedoch nicht verbindlich sind. Über die endgültige Gestaltung des Textes entscheidet das zuständige Ministerium.


Weiteres siehe u.a. auch unter

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Gesetzesredaktion und Sprachberatung
Gesetze sollen sprachlich richtig und möglichst verständlich sein – Gerichte, Behörden und andere Rechtsanwender können dann besser mit ihnen arbeiten, Bürger und Bürgerinnen finden leichter Zugang zu ihnen.
https://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/Sprachberatung/Sprachberatung_node.html

*Zum
Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache siehe u.a. unter
https://gfds.de/ueber-die-gfds/redaktionsstab-im-bundestag/
Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag
Zitat
Schon seit 1966 gibt es unseren Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag. Er ist für folgende Aufgaben zuständig, die auch in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten sind (GO-BT, § 80a):

Textbearbeitung:
Gesetze:
Der Redaktionsstab prüft Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der parlamentarischen Phase der Gesetzgebung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Im Vordergrund steht dabei die einfache und klare Formulierung von Rechtstexten, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als Fachsprache berücksichtigt werden.

Andere Texte:
Neben Gesetzen und Verordnungen bearbeitet der Redaktionsstab Anträge, Kleine und Große Anfragen, aber auch Texte wie Broschüren, Flyer, Abschluss- und Jahresberichte, Reden und Verwaltungstexte.

Sprachberatung:
Der Redaktionsstab bietet der Bundestagsverwaltung, den Fraktionen und den Abgeordneten eine Beratung in sprachlichen Zweifelsfällen an und beantwortet Fragen z. B. zu Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.
[...]

Insofern könnten ggf. etwaige Geschäftsordnungen auf landesgesetzgeberischer Ebene weitere Aufschlüsse liefern - oder auch eine IFG-Anfrage von einem unserer IFG-Experten?

Danke ;)

ggf. sollte und würde dann die Diskussion auch in einen eigenständigen Thread ausgegliedert werden.

Jedenfalls könnte es nicht unerheblich sein, wer in welcher Form und mit welchen Absichten Einfluss auf die Sprachgebung bei all den Rundfunk-Staatsverträgen bis hin zum RBStV hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2019, 18:57 von Bürger«
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