Möglicherweise eröffnet sich hier ein neues "Schlachtfeld" - einerseits kann ich mich nicht erinnern, dass dergleichen schon einmal prominent im Forum behandelt worden wäre, andererseits ist aus dieser Altersgruppe ja "rundfunktechnisch" nicht sooo sehr viel bekannt, und diese Leute sind ja nun - bis auf ganzganz wenige Ausnahmen - auch nicht direkt die Helden des Widerstandes (sonst würden Dinge wie der "Enkeltrick" dort nicht funktionieren):
Im Bekanntenkreis von Person A ist also folgendes passiert:
Ehepaar 80 plus, gemeinsamer Name, gemeinsames Konto, Dauerauftrag.
Natürlich gucken die MDR. So weit, so gut, jedoch:
ER stirbt im Dezember 2018.
Etwa sechs, acht Wochen später erhält SIE ein an die
"Familie" des Herrn [Vorname Nachname] adressiertes Schriftstück, in dem ein "Beitragsservice" aus Köln sie um
"Mithilfe" bei der Klärung der Beitragspflicht für die Wohnung auffordert - beispielsweise so oder so ähnlich (siehe auch Anhang):
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Familie
[Vorname Nachname]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Beitragsnummer ### ### ###
[Vorname Nachname]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Einwohnermeldeamt wurde uns mitgeteilt, dass Herr/ Frau [Vorname Nachname] verstorben ist.
Bitte nehmen Sie unsere Anteilnahme entgegen.
Herr/ Frau [Nachname] hat die Rundfunkbeiträge für die Wohnung [Straße Nr., PLZ Ort] gezahlt.
Die Rundfunkbeiträge werden aktuell auf Grundlage des erteilten SEPA-Mandats von folgender Kontoverbindung eingezogen:
IBAN #### #### #### #### #### ##
BIC ###########
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst klären müssen, ob weiterhin für diese Wohnung(en) eine Beitragspflicht besteht. Deshalb benötigen wir Ihre Mithilfe und bitten um entsprechende Angaben auf dem beigefügten Antwortbogen. Hierzu vorab noch ein paar Hinweise zur gesetzlichen Regelung:
Für jede Wohnung ist von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die dort wohnt. Als Inhaber sind auch Personen anzusehen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wird die Wohnung von mehreren Personen bewohnt, reicht es aus, wenn ein Bewohner als Inhaber für die Rundfunkbeitragspflicht angemeldet ist.
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antwortbogen zurück, damit wir danach eine entsprechende Änderung vornehmen können.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Antwortbogen
SEPA-Lastschriftmandat
Ich war ein bisschen perplex, das war mir neu - und ich meine auch, das geht jetzt wirklich zu weit:
Offensichtlich werden also vom Einwohnermeldeamt (von wem sonst?) - unaufgefordert - auch die Umzüge "nach ganz oben" zur Datenkrake weitergemeldet. Das ist, wie ich finde, ein beachtlicher Service für den Beitragsservice - und der Beitragservice, der auf deutsches Eichenholz geschworen hat, dass er "nicht wissen will, wer mit wem zusammenwohnt", möchte doch plötzlich GENAU DAS wissen ...
Ich finde das SEHR INTERESSANT !!! - Was sagt die kundige Gemeinde dazu?
Edit "Markus KA":
Ergänzender Hinweis, der vorliegende fiktive Fall könnte im Bundesland Sachsen vorgekommen sein.
Edit "Bürger" 06.04.2019:
Beispiel-Schreiben im Anhang sowie Zitat ergänzt.