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Autor Thema: Tod eines Ehepartners - was geschieht meldetechnisch?  (Gelesen 5108 mal)

f

faust

Möglicherweise eröffnet sich hier ein neues "Schlachtfeld" - einerseits kann ich mich nicht erinnern, dass dergleichen schon einmal prominent im Forum behandelt worden wäre, andererseits ist aus dieser Altersgruppe ja "rundfunktechnisch" nicht sooo sehr viel bekannt, und diese Leute sind ja nun - bis auf ganzganz wenige Ausnahmen - auch nicht direkt die Helden des Widerstandes (sonst würden Dinge wie der "Enkeltrick" dort nicht funktionieren):

Im Bekanntenkreis von Person A ist also folgendes passiert:

Ehepaar 80 plus, gemeinsamer Name, gemeinsames Konto, Dauerauftrag.
Natürlich gucken die MDR. So weit, so gut, jedoch:
ER stirbt im Dezember 2018.

Etwa sechs, acht Wochen später erhält  SIE  ein an die "Familie" des Herrn [Vorname Nachname] adressiertes Schriftstück, in dem ein "Beitragsservice" aus Köln sie um "Mithilfe" bei der Klärung der Beitragspflicht für die Wohnung auffordert - beispielsweise so oder so ähnlich (siehe auch Anhang):

Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Familie
[Vorname Nachname]

[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

Beitragsnummer ### ### ###
[Vorname Nachname]


Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Einwohnermeldeamt wurde uns mitgeteilt, dass Herr/ Frau [Vorname Nachname] verstorben ist.
Bitte nehmen Sie unsere Anteilnahme entgegen.

Herr/ Frau [Nachname] hat die Rundfunkbeiträge für die Wohnung [Straße Nr., PLZ Ort] gezahlt.

Die Rundfunkbeiträge werden aktuell auf Grundlage des erteilten SEPA-Mandats von folgender Kontoverbindung eingezogen:

IBAN #### #### #### #### #### ##
BIC ###########


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst klären müssen, ob weiterhin für diese Wohnung(en) eine Beitragspflicht besteht. Deshalb benötigen wir Ihre Mithilfe und bitten um entsprechende Angaben auf dem beigefügten Antwortbogen. Hierzu vorab noch ein paar Hinweise zur gesetzlichen Regelung:

Für jede Wohnung ist von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die dort wohnt. Als Inhaber sind auch Personen anzusehen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wird die Wohnung von mehreren Personen bewohnt, reicht es aus, wenn ein Bewohner als Inhaber für die Rundfunkbeitragspflicht angemeldet ist.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antwortbogen zurück, damit wir danach eine entsprechende Änderung vornehmen können.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Antwortbogen
SEPA-Lastschriftmandat


Ich war ein bisschen perplex, das war mir neu - und ich meine auch, das geht jetzt wirklich zu weit:
Offensichtlich werden also vom Einwohnermeldeamt (von wem sonst?) - unaufgefordert - auch die Umzüge "nach ganz oben" zur Datenkrake weitergemeldet. Das ist, wie ich finde, ein beachtlicher Service für den Beitragsservice - und der Beitragservice, der auf deutsches Eichenholz geschworen hat, dass er "nicht wissen will, wer mit wem zusammenwohnt", möchte doch plötzlich  GENAU  DAS wissen ...

Ich finde das SEHR INTERESSANT !!! - Was sagt die kundige Gemeinde dazu?   


Edit "Markus KA":
Ergänzender Hinweis, der vorliegende fiktive Fall könnte im Bundesland Sachsen vorgekommen sein.


Edit "Bürger" 06.04.2019:
Beispiel-Schreiben im Anhang sowie Zitat ergänzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2019, 05:24 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo faust,

das nach dem Ableben eines Beitragsschuldners eine Meldung durch das EMA an die LRA geht, ist in den Meldedatenlandesverordnungen so definiert.

hier z. B. RLP mit dem SWR:
Zitat
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) Vom 13. März 2018

§ 12 Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag darf die zuständige örtliche Meldebehörde oder die gemeinsame zentrale Meldebehörde nach § 2 AGBMG dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermitteln:

1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Geburtsdatum,
6. derzeitige und letzte frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung,
7. Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
8. Familienstand,
9. Sterbedatum.

Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, für die eine Auskunftssperre gemäß § 51 BMG gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.
Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsrlpprod.psml&feed=bsrlp-lr&docid=jlr-MeldeDVRPrahmen

Was mich an der Stelle jetzt dann aber wundert:
Woher hat die LRA/BS die Daten/Anschrift von IHR ?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 04:49 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

f

faust

... EBEN  DAS  wundert mich ja !!!

Die Zahlung ist ja dank Dauerauftrag einfach weitergelaufen, eine Nachfrage nach Bewohnern mithin ... ein bisschen arg?
Ich weiss inzwischen: Die Leutchen wohnen seit 1989 (und davor) am selben Ort, also hat es keinen wie auch immer gearteten oder genannten "Meldedatenabgleich" gebraucht ... Natürlich wissen die über das Geburtsdatum auch, das sie der armen Frau vermutlich sonstwas erzählen könnten.

Mich (... nicht nur mich) beunruhigt diese "vorauseilende Fürsorge", weißt du ... ?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.170
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
§ 30a Abs. 1 ff Sächsisches Meldegesetz (SächsMG):
Zitat
(1)Die Meldebehörde darf dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder der von ihm nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 640) mit der Durchführung der Erhebung und des Einzugs von Rundfunkbeiträgen gemäß §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der Ermittlung von Beitragsschuldnern beauftragten Stelle im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:[...]

(2)Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der die Gebühr zusteht, zu ermitteln.[...]
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5035-SaechsMG#p30a

Möglicherweise hat man "Ihre" Daten noch vom Zweiten Meldedatenabgleich gespeichert.
In einem anderen fiktive Fall könnte vorgekommen sein, dass nachweislich die Daten eines Ehepartners länger als ein Jahr gespeichert wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2019, 22:23 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.526
Stellt sich für mich so dar: BS bekommt automatisch Todesnachricht.
Witwe ist noch vom 2. Meldedatenabgleich erfaßt aber noch nicht angeschrieben. Die Todesnachricht ausgewertet wird die Wohnadresse mit sämtlichen Adressen des 2. Meldeabgleichs verglichen.

Es könnte aber auch sein, daß die Daten des 2. Meldeabgleichs maximal lange aufgehoben werden, auch wenn man schon weiß, wer mit wem zusammen wohnt, damit der WG-Trick nicht (mehr) funktioniert.


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G
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gemeinsames Konto, Dauerauftrag.
Bei einem gemeinsamen Konto müsste doch der Name beider Kontoinhaber in den Gutschriften zu sehen sein, die der BS verbucht.

Wenn beide Personen denselben Nachnamen tragen, liegt es nahe zu vermuten, dass sie zusammenwohnen. Dann könnten beide beitragspflichtig sein.
Wenn der Tod eines der Kontoinhaber vom Einwohnermeldeamt mitgeteilt wird, könnte das ein Anlass sein, die Beitragspflicht des anderen Inhabers für diese Wohnung zu überprüfen. Dazu könnte der BS entweder beim EMA nachfragen, ob der andere Kontoinhaber dort auch wohnt und schon mindestens 18 ist,  oder aber direkt beim anderen Kontoinhaber nachfragen.


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Die Einwohnermeldedaten von IHR und IHM könnten ebenfalls hilfreich sein, d.h. insbesondere die Frage, ob z.B. bei den Meldedaten sowohl von IHM als auch von IHR auch (identische?) Angaben zur Lage der Wohnung angegeben waren (z.B. "2. OG rechts" oder "Whg. Nr. ..."), durch den Meldedatenabgleich dann wohl auch an ARD-ZDF-GEZ zur Kenntnis gelangten - und ob diese ggf. auch auf dem neuerlichen Schreiben von ARD-ZDF-GEZ im Adressfeld stehen...

Zusätzlich zum vermuteten gleichen Nachnamen wäre dann für ARD-ZDF-GEZ ein weiteres Indiz bzw. wohl schon ein Nachweis für das Bewohnen ein und derselben Wohnung unter der gleichen Adresse gegeben.

Aufgrund der Todesmeldung könnte nun wie oben bereits geschildert ggf. aufgrund des (mglw. noch gar nicht abgeschlossenen) Meldedatenabgleichs aus 2018 die Anfrage von ARD-ZDF-GEZ erfolgt sein. Das wäre dann zwar nicht wirklich schön - aber wiederum mglw. auch nicht so verwunderlich.


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Nur so zur Info

Eine Person A wohnt jetzt innerhalb von keinen 5 Jahren im dritten Bundesland  :police: ;D (#) 8)
Natürlich wissen die, wo die Person sich aufhält und wo sich der/die Lebensgefährt/in sich aufhält.
Datenschutz? Wer dran glaubt....

Und dieses Jahr kommt noch das 4. Bundesland hinzu :D :D


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"Der gesellschaftliche Aufstieg scheint jenen sicher zu sein, die sich unterwürfig wegducken, wenn Unrecht geschieht oder schwere Fehler gemacht werden".
Der Untertan

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aus eigener Erfahrung der Hinweis: Im Fall des Todes alleinstehender Angehöriger empfiehlt sich auch dessen Abmeldung beim BS. Dieser erhält nämlich entweder relativ spät die entsprechende Information oder verarbeitet sie zu langsam. Daher wird u. U. auch Monate nach dem Ableben der sogn. Rundfunkbeitrag abgebucht. So geschehen bei einer verstorbenen Tante, bei der drei (!) Monate nach dem Tod versucht wurde von einem zwischenzeitlich gelöschten Konto den "Beitrag" einzuziehen. Bekannt wurde dies dadurch, dass die Bank versuchte, Rücklastschriftkosten für diese "Buchung" auf einem nicht existierenden Konto beim Verwalter des Nachlasses einzutreiben. Da stets für drei Monate gezahlt wird, sollte man zudem überschüssige Zahlungen zurück fordern, auch wenn es um einen relativ kleinen Betrag geht.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis. Vorsorgliche jedoch die Bitte, hier den Fall des Todes Alleinstehender nicht weiter zu vertiefen, sondern hier im Thread am speziellen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Tod eines Ehepartners - was geschieht meldetechnisch ?
und den Fall des Todes des mitbewohnenden Partners sowie die sich daraus ergebenden Folgen für die Wohnung bzw. den verbleibenden Partner zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

R
  • Beiträge: 4
Kann aus eigener Erfahrung nur soviel "beitragen":

Nach Tod einer älteren (allerdings alleinstehenden) Dame wurde von einem Angehörigen GEZ online wegen des Todesfalls zeitnah(!) abgemeldet.

GEZ hat nicht nur nicht weiter abgebucht, sondern auch paar "überzahlte" Euro taggenau abgerechnet und erstattet.
Da die eh die EMA Daten haben (wo ja auch der Tod vermerkt ist), sollte das auch kein Problem sein, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 21:29 von Bürger«

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Nach Betrachtung des im Einstiegsbeitrag ergänzten Beispiel-Schreibens von ARD-ZDF-GEZ siehe bitte
zusätzliche/ eigenständige Fragestellung unter

Zahler verstorben - Brief an "Familie" > Verletzung Datenschutz? Anzeige?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30702.0.html

;) >:D


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