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Autor Thema: Leserbriefe - Öffentlich-Rechtliche schmeißen Geld zum Fenster raus  (Gelesen 3168 mal)

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Merkur, 01.01.2019

Öffentlich-Rechtliche schmeißen Geld zum Fenster raus


Zitat
[…]
Ich bin Vater von zwei Kindern. Beide befinden sich in der Ausbildung. Sie wohnen ausbildungsbedingt auswärts. Da sie weder Bafög beziehen noch Asyl Status haben, muss ich für beide Kinder den vollen Rundfunkbeitrag zahlen (jeweils 210€/Jahr). Natürlich klage ich noch auf hohen Niveau. Es gibt viele Sozial schwache Menschen, die auf jeden Cent angewiesen sind und ebenfalls keine Möglichkeit der Befreiung haben. Das alles scheint den Politikern gelinde gesagt sch.. egal zu sein. Die Klagen der Bürger scheitern vor Gericht, da es ja ein Gesetz gibt (Von unseren Politikern beschlossen), das diese Zwangsgebühr legitimiert. Insbesondere der riesige ARD Filz der nahezu in jedem Bundesland eine höchst uneffektive Landesanstalt unterhält, wo sich jede Landesanstalt diverse Fachabteilungen (Wirtschaft etc.) leistet, statt diese einmalig zentral zu organisieren. Die Bedeutung der Digitalisierung haben die Intendanten offensichtlich nicht kapiert. Gerade im Medienbereich ist es möglich durch Digitalisierung Einsparungen zu erzielen. Der Gipfel war zudem das Adventsessen, wo die ARD 160 Prominente (Heiner Lauterbach und Co) in den Bayerischen Hof eingeladen hatte (Findet jedes Jahr statt). Auf Kosten der Beitragszahler. Fast im gleichen Atemzug droht Herr Wilhelm mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht falls die Beitragssatz nicht erhöht wird. Da kann man als Bürger wirklich nur verzweifeln. Und unsere Politiker wundern sich, das immer mehr Wähler die AFD, FW oder FDP wählen, die als einzige Parteien seit Jahren gegen den Rundfunkbeitrag in dieser Form positionieren. In der Industrie finden Gehaltserhöhungen leistungsabhängig statt. Bei einem leistungsabhängigen Beitrag müsste der Beitragssatz sofort reduziert werden. Und am besten auch das Gehalt der Intendanten, allen Voran Herr Wilhelm, der wohl einer der Spitzenverdiener ist.
B. L.
Au in der Hallertau
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/lokales/leserbriefe/politik/rundfunk-fernsehen-gebuehr-oeffentlich-rechtliche-10939302.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Januar 2019, 19:38 von ChrisLPZ«
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Ich glaube, der Beitragsservice kann theoretisch jeden Wohnenden von der Rundfunkgebühr befreien, wenn er es beantragt. Er müsste es lediglich wollen. (Härtefallregelung) Gerichtlich einklagen kann man es allerdings nur sehr selten. Wenn ein Student allerdings in einer Wohnung auf Hartz IV Niveau lebt oder kein eigenes Einkommen hat, sollte im Idealfall die Härteregelung greifen. Denn warum soll ein Hartz IV Mensch, der am meisten Zeit hätte das Programm zu konsumieren, befreit sein, während ein Student mit gleichem oder weniger Einkommen davon nicht befreit wäre?

Aber nicht jeder Familienvater oder Mutter hat Lust, Zeit und Nerven sich mit diesen "Quatsch" zu beschäftigen, also zahlt man lieber. Anders kann ich mir solche Aussagen nicht erklären.


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D
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Aus dem Leserbrief:
Zitat
... Der Gipfel war zudem das Adventsessen, wo die ARD 160 Prominente (Heiner Lauterbach und Co) in den Bayerischen Hof eingeladen hatte (Findet jedes Jahr statt). Auf Kosten der Beitragszahler. ...

Für 2017 gibt es im folgenden Thread Berichte dazu:
Bayerischer Hof: ARD lädt zum Promi-Adventsessen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25579.0


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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W
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Härtefallregelung

Das ist derzeit die letzte verbliebene Möglichkeit, von der Politik mal abgesehen.

Auch das Gewissen kommt da in Betracht, ja an diesem Punkt sind wir, Gewalt, der "Journalismus" der Anstalten, da kann man in Nöte kommen.

Mein Eindruck ist, die Sache wird verschleppt, wäre es doch eine Offenbarung, und es wäre wie einst bei der Wehrpflicht.

http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

 
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