Hallo zusammen,
Person A hat heute einen Brief des Beitragsservices im Briefkasten gehabt.
Person A wohnt seit ca. 5 Jahren in dieser Wohnung (Ende 2013) und wurde seitdem auch nicht von der GEZ / Beitragsservice kontaktiert.
Nun soll diese Person allerdings gemäß der Standardvorgehensweise eine der folgenden Angaben machen:
"Die Wohnung ist nicht auf meinen Namen zum Rudfunkbeitrag angemeldet und ich melde Sie daher zum xx.xxxx an"
oder
"Die Wohnung ist nicht auf mich sondern war bisher auf den Namen einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Ich melde sie deshalb zum Auszugsdatum der Mitbewohner/in auf meinen Namen an: xx.xxxx"
oder
"Die Wohnung ist bereits angemeldet Beitragsnr.:" (Kurzform)
"Ist bereits auf meinen Namen angemeldet Beitragsnr.:" (Kurzform)
Ich habe nun eine Frist v. zwei Wochen um mich zu melden da ich sonst zwangsangemeltend werde, als Basis dienen hierzu die Daten vom Einwohnermeldeamt.
Womit muss Person A rechnen, wenn er sich nun einfach nicht meldet? Ich habe im Internet (
https://www.t-online.de/digital/id_83704782/grosser-meldedatenabgleich-bei-ard-und-zdf-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html )gelesen, dass ich maximal. die Beiträge vom 01.01.2016 bis heute nachzahlen müsste - ist das so korrekt? Oder muss ich alles komplett nachzahlen? Die Verjährungsfrist würde ohnehin 3 Jahre betragen, oder?
Anmerkung: Ich habe zuvor im gleichen Haus allerdings noch bei meinen Eltern gewohnt, die haben ganz normal bezahlt.
Viele Grüße und ein Dankeschön
OpaBubi
Edit "Bürger":
Thread-Betreff nicht aussagekräftig. Beitrag nicht hypothetisch/ nicht mit Platzhaltern verfasst.
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