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Autor Thema: Melderunde 2018 [allgem. Frage, Thread in Prüfung]  (Gelesen 1943 mal)

O
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Melderunde 2018 [allgem. Frage, Thread in Prüfung]
Autor: 13. Dezember 2018, 09:58
Hallo zusammen,

Person A hat heute einen Brief des Beitragsservices im Briefkasten gehabt.

Person A wohnt seit ca. 5 Jahren in dieser Wohnung (Ende 2013) und wurde seitdem auch nicht von der GEZ / Beitragsservice kontaktiert.

Nun soll diese Person allerdings gemäß der Standardvorgehensweise eine der folgenden Angaben machen:

"Die Wohnung ist nicht auf meinen Namen zum Rudfunkbeitrag angemeldet und ich melde Sie daher zum xx.xxxx an"
oder
"Die Wohnung ist nicht auf mich sondern war bisher auf den Namen einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Ich melde sie deshalb zum Auszugsdatum der Mitbewohner/in auf meinen Namen an: xx.xxxx"
oder
"Die Wohnung ist bereits angemeldet Beitragsnr.:" (Kurzform)
"Ist bereits auf meinen Namen angemeldet Beitragsnr.:" (Kurzform)

Ich habe nun eine Frist v. zwei Wochen um mich zu melden da ich sonst zwangsangemeltend werde, als Basis dienen hierzu die Daten vom Einwohnermeldeamt.

Womit muss Person A rechnen, wenn er sich nun einfach nicht meldet? Ich habe im Internet ( https://www.t-online.de/digital/id_83704782/grosser-meldedatenabgleich-bei-ard-und-zdf-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html )gelesen, dass ich maximal. die Beiträge vom 01.01.2016 bis heute nachzahlen müsste - ist das so korrekt? Oder muss ich alles komplett nachzahlen? Die Verjährungsfrist würde ohnehin 3 Jahre betragen, oder?

Anmerkung: Ich habe zuvor im gleichen Haus allerdings noch bei meinen Eltern gewohnt, die haben ganz normal bezahlt.

Viele Grüße und ein Dankeschön
OpaBubi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2018, 18:39 von Bürger«

G
  • Beiträge: 325
Hat OpaBubi sich denn bei der Meldebehörde irgendwie gemeldet, als er im selben Haus in eine eigene Wohnung gezogen ist?
Das ist doch wohl nicht vorgeschrieben.

Ansonsten müsste die Meldebehörde als Einzugsdatum doch das Einzugsdatum seiner Eltern bzw. das Geburtsdatum von OpaBubi an den Beitragsservice gemeldet haben.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Frage ist, ob der Meldebehörde Angaben zur Lage der Wohnung vorliegen? So etwas wie "2.r", oder ggf. auch eine Wohnungsnummer. Da offenbar ja eine vorherige Anmeldung bei der Meldebehörde mit gleicher Adresse existierte: erfolgte beim Wohnungsbezug eine Änderung der Meldedaten mit Wohnungsangabe an die Behörde?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

O
  • Beiträge: 3
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

In der Adresse steht ein 1OG, dass ist aber falsch! Beim Amt oä. wurden aber seit Jahren keine Änderungen angegeben.

Wie geht's nun weiter?

Viele Grüße
Opi


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In welchem Geschoss wohnen denn die Eltern?


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O
  • Beiträge: 3
Haben im ersten gewohnt aber als ich umgezogen bin sind sie quasi ausgezogen.


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Z
  • Beiträge: 1.525
Handelt es sich um ein Einfamilienhaus?
Wenn ja, dann zahlt vielleicht schon jemand (Eltern), diese Beitragsnummer könnte gegenüber der zuständigen Rundfunkanstalt angegeben werden, oder erst bei einem Klageverfahren hergezaubert werden, schließlich gibt es ja Bedenken bezüglich des Datenschutzes und es muß ja erst die Einwilligung eingeholt werden, daß man diese Beitragsnummer weitergeben darf.
Ansonsten freue ich mich, wenn die Rundfunkbeiträge für die letzten drei Jahre auf mein Konto überwiesen werden, falls ich da Zahlungsbereitschaft herausgelesen habe...


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