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Autor Thema: Österreich: Sammelklage und Volksbegehren gegen Rundfunkgebühren  (Gelesen 3404 mal)

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Handelsblatt, 11.10.2018

Ärger in Österreich
Sammelklage und Volksbegehren gegen Rundfunkgebühren – ORF droht neues Unheil

Der ORF steht unter Druck. Eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren hat genug Unterstützer gefunden, darüber hinaus droht eine Sammelklage.

Von Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Der ORF steht seit dem Regierungswechsel in Österreich Ende des vergangenen Jahres nicht nur politisch unter Beschuss. Nun droht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch noch eine Sammelklage mit dem Ziel, die zehnprozentige Umsatzsteuer zurückzahlen zu müssen.

Der Prozessfinanzierer Advofin ist davon überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keiner Umsatzsteuer unterliegt. Er beruft sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor zwei Jahren. Damals hatten die Luxemburger Richter (?eský rozhlas, Entscheidung C11/15) festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Tschechien keine Umsatzsteuer erheben darf. […]

Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/aerger-in-oesterreich-sammelklage-und-volksbegehren-gegen-rundfunkgebuehren-orf-droht-neues-unheil/23175046.html

siehe auch:
Österreich: ORF-Volksbegehren - Kampfansage gegen TV-Gebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28898.msg181439.html#msg181439


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Identischer Artikel ebenfalls erschienen bei MEEDIA (MEEDIA gehört zur Handelsblatt Media Group)
https://meedia.de/2018/10/12/orf-droht-mit-sammelklage-und-volksbegehren-gegen-rundfunkgebuehren-neues-unheil/


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Nicht aus den Medien sondern Hörensagen:

Zitat
Es wäre möglich, dass es eine Person gibt welche einen Zweitwohnsitz hätte in Österreich. Dort würde der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt weil vor 2012, aber eben in Österreich, wegen nicht vorhandenem Gerät, keine "Gebühr" zu entrichten wäre.
In Deutschland seit 6 Jahren ansässig, mit 2ten Wohnsitz, sei noch nie der Rundfunk gezahlt worden oder je Post gekommen.

- Zweitwohnsitz-Urteil scheint hier nicht zu wirken, bzw. nicht notwendig, da bisher kein Kontakt zum BS bestand.
- Die Erfassung sei evtl. fehlerhaft.
- Oder aber das "Recht" in Österreich greift auf Deutschland über.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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