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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. Oktober 2018, 18:02
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Handelsblatt, 11.10.2018
Ärger in Österreich
Sammelklage und Volksbegehren gegen Rundfunkgebühren – ORF droht neues Unheil
Der ORF steht unter Druck. Eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren hat genug Unterstützer gefunden, darüber hinaus droht eine Sammelklage.
Von Hans-Peter Siebenhaar
Der ORF steht seit dem Regierungswechsel in Österreich Ende des vergangenen Jahres nicht nur politisch unter Beschuss. Nun droht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch noch eine Sammelklage mit dem Ziel, die zehnprozentige Umsatzsteuer zurückzahlen zu müssen.
Der Prozessfinanzierer Advofin ist davon überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keiner Umsatzsteuer unterliegt. Er beruft sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor zwei Jahren. Damals hatten die Luxemburger Richter (?eský rozhlas, Entscheidung C11/15) festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Tschechien keine Umsatzsteuer erheben darf. […]
Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/aerger-in-oesterreich-sammelklage-und-volksbegehren-gegen-rundfunkgebuehren-orf-droht-neues-unheil/23175046.html (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/aerger-in-oesterreich-sammelklage-und-volksbegehren-gegen-rundfunkgebuehren-orf-droht-neues-unheil/23175046.html)
siehe auch:
Österreich: ORF-Volksbegehren - Kampfansage gegen TV-Gebühren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28898.msg181439.html#msg181439
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Identischer Artikel ebenfalls erschienen bei MEEDIA (MEEDIA gehört zur Handelsblatt Media Group)
https://meedia.de/2018/10/12/orf-droht-mit-sammelklage-und-volksbegehren-gegen-rundfunkgebuehren-neues-unheil/
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Nicht aus den Medien sondern Hörensagen:
Es wäre möglich, dass es eine Person gibt welche einen Zweitwohnsitz hätte in Österreich. Dort würde der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt weil vor 2012, aber eben in Österreich, wegen nicht vorhandenem Gerät, keine "Gebühr" zu entrichten wäre.
In Deutschland seit 6 Jahren ansässig, mit 2ten Wohnsitz, sei noch nie der Rundfunk gezahlt worden oder je Post gekommen.
- Zweitwohnsitz-Urteil scheint hier nicht zu wirken, bzw. nicht notwendig, da bisher kein Kontakt zum BS bestand.
- Die Erfassung sei evtl. fehlerhaft.
- Oder aber das "Recht" in Österreich greift auf Deutschland über.