Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung  (Gelesen 87847 mal)

o
  • Beiträge: 1.575
Naja, einen Zweitwohnsitz anzumelden oder nicht anzumelden, hat jeweils Vor- und Nachteile.

Offenbar hat der Vermieter des Zweitwohnsitzes keine Meldung ans EMA gemacht. Vielleicht dachte die Zweitwohnungskommune also, dass die Zweitbude die ganze Zeit leer stand.

Vielleicht nun macht der Vermieter, der eventuell hier auch etwas verbockt hat, einen Deal: Mietvertrag einvernehmlich kündigen und neu mit frischem Datum aufsetzen - das ist definitiv legal, wir haben Vertragsfreiheit. Und dann ordentlich alles bei den beiden EMA anzeigen. Eine allfällige Zweitwohnungssteuer ist lästig, aber das kleinere Übel.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 172
BMG Paragraph 17:“...wer eine Wohnung bezieht...2 Wochen...“

Also ich lese da nirgends, dass man einen Wohnsitz anmelden muss weil man eine Wohnung mietet... 😉


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

o
  • Beiträge: 1.575
Bitte keine Nebenschauplätze.

Ob man eine Wohnung mieten kann, ohne sie zu beziehen, kann man mit dem EMA ausdiskutieren und notfalls mit den Bundesmenschenhetzern aus der Freimersdorfer Straße. Mir ist klar, dass dieser Sachverhalt möglich ist und aber nicht hierher gehört.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben