@besucher :
Wenn man aber sich die Verlautbarungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2010 ansieht (Koll. pjotre hat die), kann man schon zu einem anderen Eindruck... kommen, ... Nichtwissen oder einen Mangel an Beurteilungsvermögen....
Ab jetzt habt ihr alle diese Stellungnahme der Zentrale der Verbraucherschutz-Vereine von 2010:https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/rundfunkbeitrag_staatsvertrag_stellungnahme_06_10_2010.pdf... denn inzwischen hat Google denn doch ermöglicht, 2 Links dafür zu ermitteln, davon 1 ein offizieller, sodass man es im Forum verbreiten kann.
Zitat von dort:
Zu § 4 – Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
Sachverhalt:
§ 4 enthält die Kriterien für die Befreiung von der Beitragspflicht, für eine ermäßtige Zahlung und für Härtefälle.
Anmerkung:
Die aufgeführten Befreiungstatbestände und die ihnen zugrunde gelegten Kriterien sind in einzelnen Fällen nicht vollständig oder nicht ausreichend begründet.
Härtefälle / geringe Einkommen: Künftig sollten auch wieder diejenigen Geringverdiener und Rentner auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden können, deren Einkommen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht überschreitet.
Nach den Erfahrungen aus der Rundfunkgebührenberatung einzelner Verbraucherzentralen wird die Härtefallregelung des geltenden § 6 Abs. 3 RGebStV in der Rechtsprechung äußerst restriktiv ausgelegt, so dass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Vermutlich haben die Juristen der Zentrale sich schon damals von den ARD-/ZDF-Experten beeinflussen lassen.Denen ist anscheinend nicht aufgefallen, dass die "vergessenen" sozialen Fallgruppen es gar nicht waren. Vielmehr war es seit 2013 Pflicht der Verbraucherschutzvereine, deren Recht auf Härtefallprüfung durchzusetzen. Diese begriffliche Feinarbeit gehört doch zum Studiums-Elementarwissen eines jeden Juristen... Das man erst auf das Bundesverfassungsgericht warten musste, ist die erste Hälfte des Skandals:
Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
(alle: --- 1 BvR 3269/08 - 1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
Dass den Verbraucherschutzvereinen diese Rechtsgrundlage ihres Anliegens aus dem Jahr 2010 sodann 2013 bis 2018 überhaupt nicht zum Thema wurde, ist die zweite Hälfte des Skandals. Ja, das kennen wir, das man "davon leider nicht wusste" - das kennen wir aus unseren 2 Diktaturen des letzten Jahrhunderts, dass die mitmachenden Juristen "von all diesen Sachen ja leider nicht wussten". Man wird doch nicht im Ernst behaupten wollen, dass den juristischen Vordenkern der Zentrale diese maßgeblichen und damals intensiv publizierten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts entgangen waren.
Nur eben, hätte man auf Durchsetzung des Rechts bestanden, so hätte man all die schönen Kooperationsvereinbarungen mit dem vielen Geld aus der ARD-Gießkanne in die Mülltonne werfen können.
Tut mir leid, aber den Juristen dieses Justizskandals werden von hier keine Geschenke der Nachsicht gemacht. Auch die Verwaltungsgerichte, alle "wussten" von diesen Entscheiden und auch die Juristen der Staatskanzleien. Hätte man nicht mitgespielt,
- so hätten die Verwaltungsrichter mit 100 000 Verfahren über Härtefallgrenzen zu rechnen gehabt,
- die Ministerpräsidenten mit Überschreiten der "psychischen Preisgrenze von 20 € pro Monat" der Rundfunkabgabe,
- und die Staatskanzleien hätten ihren Politikern erklären müssen, wieso die protestierenden politischen Parteien bei Talkshows usw. im Staatsfernsehen ARD, ZDF,... von da an schlechtere Plätze bekommen.
Es geht hier zwar nicht um Leben oder Tod, aber mengenmäßig um den größten Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik. Die Verbraucherschutzvereine haben für die ihnen zugedachte Schlüsselfunktion genau hiergegen, sie haben leider versagt und dieser Thread listet die Fakten des Versagens.
Gut gemeint war die Stellungnahme in 2010, aber es erfolgte sodann Verzicht auf "Ecken und Kanten" gegen Manipulation der Rechtsquellen.
Von Einfühlungsvermögen in die Denke von Geringverdienern ist ebenfalls nicht genug vorhanden:Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Natürlich werden 17,50 Euro im Monat nicht dazu führen, dass ein stolzer Geringverdiener sich zum "Leben auf Kosten anderer Leute" entscheiden wird; sondern er/sie beißt die Zähne zusammen, flucht - und hat nun ja 2 politische Parteien, die das ändern wollen und wählbar sind.
(Hier war natürlich nicht die Rede von CDU/CSU, SPD, Grüne, Linkspartei - und es war ferner keine Empfehlung, irgendeine Partei zu wählen oder nicht zu wählen, sondern nur eine Faktenfeststellung.)
Umgekehrt und erst recht wird jemand, der arbeitsgeeignet ist, sich aber auf das für ihn zumutbar vermeidbare "Leben vom Geld anderer Leute" eingerichtet hat, wird sich auf keinen Fall durch plus/minus monatlich 17,50 Euro in dieser Wahl beeinflussen lassen.