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Autor Thema: Verbraucherzentralen  (Gelesen 26722 mal)

o
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Re: Verbraucherzentralen
#30: 11. Dezember 2017, 11:00
Ich gehe davon aus, dass die Verbraucherzentralen nicht über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen. Eine notwendige kritische Auseinadersetzung mit dem Gesetz wird vermieden, indem die Ungereimtheiten der NDR-Stellungnahmen nachgeplappert werden.
(...)
Da kommen so Sachen bei raus wie "Sie haben auf ihre Weise Recht, aber der NDR ist da anderer Auffassung."
Mag schon sein, aber die Verbraucherzentrale könnte ja auch selbst dagegen klagen und eine dritte, eine eigene Auffassung vertreten. Dazu müssten die Hausjuristen halt doch mal über den Gesetzeshorizont des RBStV hinausschauen.

Bekanntlich gibt es immer wieder spektakuläre Klageerfolge von Verbraucherzentralen gegen Firmen. Vermutlich waren es aber immer Firmen, die nicht an die Verbraucherzentralen gespendet haben.  ::)

Dass wir hier im Forum in puncto Unterwanderung der deutschen Zivilgesellschaft jetzt bei den Verbraucherzentralen gelandet sind, deren Neutralität ja fast sakrosankt gegeben war, stimmt mich traurig.


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b
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Re: Verbraucherzentralen
#31: 11. Dezember 2017, 11:54
1. Es wird vergessen, dass Verbraucherzentralen selbst Beitragsschuldner sind und Rundfunkbeiträge zahlen. Da sie selbst nicht gegen ihre eigene Rundfunkbeitragsschulden vorgehen und gern zahlen, bejahen sie somit das System.
2. Verbraucherzentralen zahlen Rundfunkbeiträge. Somit existiert in deren Räumlichkeiten definitiv Möglichkeiten zum Empfang. D.h., der Beitragsgegner wird möglicherweise später hingewiesen, dass man während des Beratungsgesprächs mit deutschen Öff. belästigt werden könnte oder sogar wird. 


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Re: Verbraucherzentralen
#32: 11. Dezember 2017, 13:12
1. Es wird vergessen, dass Verbraucherzentralen selbst [..] Rundfunkbeiträge zahlen.

Selbst das müsste recherchiert werden. Es weiß doch bis jetzt hier noch keiner, ob z.B. eine Verbraucherzentrale in RLP aufgrund der “Kooperation“ gar nicht zur Zahlung herangezogen wird.

rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

s
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Re: Verbraucherzentralen
#33: 11. Dezember 2017, 13:59
Und dazu kommen noch die Gerichte, Verwaltungen, Behörden und Ämter etc. die ja auch alle zahlen dürfen. Die Summe mit 8 Milliarden halte ich persönlich für zu niedrig, da nur die privaten Haushalte zu Grunde gelegt werden.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitat des direkten Vorkommentars gelöscht.
Bitte zukünftig darauf verzichten, da vollkommen überflüssig - denn es steht ja bereits im Vorkommentar. Eine Dopplung ist der Übersicht abträglich und unnötig.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Verbraucherzentralen
#34: 11. Dezember 2017, 17:19
@samson_braun: in den 8 Milliarden, bisher wurden schon bis zu 8,3 Milliarden in einem Jahr eingenommen, sind alle Beiträge summiert, also sowohl die auf Wohnungen (Löwenanteil), aber auch von Unternehmen und Behörden.

Da die von Behörden für Mitarbeiter und Fahrzeuge gezahlten sogn. Rundfunkbeiträge aus Steuermitteln stammen, ist es m. E. ein Märchen, wenn behauptet wird, solche Finanzierung gäbe es nicht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

s
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Re: Verbraucherzentralen
#35: 11. Dezember 2017, 18:46
@drboe: Ich habe schon oft gesucht - aber eine Aufstellung, Statistik oder Tabelle - aufgeschlüsselt nach den jeweiligen tasächlichen Erlösen - habe ich noch nicht gefunden.

Wenn man was liest, ist es immer aufgeschlüsselt nach Wohnungen und die Summe 8.000.000.000 €


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Re: Verbraucherzentralen
#36: 11. Dezember 2017, 18:49
 @besucher :
Zitat
Wenn man aber sich die Verlautbarungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus 2010 ansieht (Koll. pjotre hat die), kann man schon zu einem anderen Eindruck...  kommen, ...  Nichtwissen oder einen Mangel an Beurteilungsvermögen....

Ab jetzt habt ihr alle diese Stellungnahme der Zentrale der Verbraucherschutz-Vereine von 2010:
https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/rundfunkbeitrag_staatsvertrag_stellungnahme_06_10_2010.pdf
... denn inzwischen hat Google denn doch ermöglicht, 2 Links dafür zu ermitteln, davon 1 ein offizieller, sodass man es im Forum verbreiten kann.

Zitat von dort:
Zitat
Zu § 4 – Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

Sachverhalt:
§ 4 enthält die Kriterien für die Befreiung von der Beitragspflicht, für eine ermäßtige Zahlung und für Härtefälle.

Anmerkung:
Die aufgeführten Befreiungstatbestände und die ihnen zugrunde gelegten Kriterien sind in einzelnen Fällen nicht vollständig oder nicht ausreichend begründet.

Härtefälle / geringe Einkommen: Künftig sollten auch wieder diejenigen Geringverdiener und Rentner auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden können, deren Einkommen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht überschreitet.
Nach den Erfahrungen aus der Rundfunkgebührenberatung einzelner Verbraucherzentralen wird die Härtefallregelung des geltenden § 6 Abs. 3 RGebStV in der Rechtsprechung äußerst restriktiv ausgelegt, so dass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.

Vermutlich haben die Juristen der Zentrale sich schon damals von den ARD-/ZDF-Experten beeinflussen lassen.
Denen ist anscheinend nicht aufgefallen, dass die "vergessenen" sozialen Fallgruppen es gar nicht waren. Vielmehr war es seit 2013 Pflicht der Verbraucherschutzvereine, deren Recht auf Härtefallprüfung durchzusetzen. Diese begriffliche Feinarbeit gehört doch zum Studiums-Elementarwissen eines jeden Juristen... Das man erst auf das Bundesverfassungsgericht warten musste, ist die erste Hälfte des Skandals:

Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))

Dass den Verbraucherschutzvereinen diese Rechtsgrundlage ihres Anliegens aus dem Jahr 2010 sodann 2013 bis 2018 überhaupt nicht zum Thema wurde, ist die zweite Hälfte des Skandals. Ja, das kennen wir, das man "davon leider nicht wusste" - das kennen wir aus unseren 2 Diktaturen des letzten Jahrhunderts, dass die mitmachenden Juristen "von all diesen Sachen ja leider nicht wussten". Man wird doch nicht im Ernst behaupten wollen, dass den juristischen Vordenkern der Zentrale diese maßgeblichen und damals intensiv publizierten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts entgangen waren.

Nur eben, hätte man auf Durchsetzung des Rechts bestanden, so hätte man all die schönen Kooperationsvereinbarungen mit dem vielen Geld aus der ARD-Gießkanne in die Mülltonne werfen können.

Tut mir leid, aber den Juristen dieses Justizskandals werden von hier keine Geschenke der Nachsicht gemacht.
Auch die Verwaltungsgerichte, alle "wussten" von diesen Entscheiden und auch die Juristen der Staatskanzleien. Hätte man nicht mitgespielt,
- so hätten die Verwaltungsrichter mit 100 000 Verfahren über Härtefallgrenzen zu rechnen gehabt,
- die Ministerpräsidenten mit Überschreiten der "psychischen Preisgrenze von 20 € pro Monat" der Rundfunkabgabe,
- und die Staatskanzleien hätten ihren Politikern erklären müssen, wieso die protestierenden politischen Parteien bei Talkshows usw. im Staatsfernsehen ARD, ZDF,... von da an schlechtere Plätze bekommen.

Es geht hier zwar nicht um Leben oder Tod, aber mengenmäßig um den größten Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik.
Die Verbraucherschutzvereine haben für die ihnen zugedachte Schlüsselfunktion genau hiergegen, sie haben leider versagt und dieser Thread listet die Fakten des Versagens.
Gut gemeint war die Stellungnahme in 2010, aber es erfolgte sodann Verzicht auf "Ecken und Kanten" gegen Manipulation der Rechtsquellen.
 
Von Einfühlungsvermögen in die Denke von Geringverdienern ist ebenfalls nicht genug vorhanden:
Zitat
Damit entfällt aber unter Umständen auch eine wichtige Motivation dafür, wieder wenn auch zunächst als Geringverdiener in den zweiten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Natürlich werden 17,50 Euro im Monat nicht dazu führen, dass ein stolzer Geringverdiener sich zum "Leben auf Kosten anderer Leute" entscheiden wird; sondern er/sie beißt die Zähne zusammen, flucht - und hat nun ja 2 politische Parteien, die das ändern wollen und wählbar sind.
(Hier war natürlich nicht die Rede von CDU/CSU, SPD, Grüne, Linkspartei - und es war ferner keine Empfehlung, irgendeine Partei zu wählen oder nicht zu wählen, sondern nur eine Faktenfeststellung.)

Umgekehrt und erst recht wird jemand, der arbeitsgeeignet ist, sich aber auf das für ihn zumutbar vermeidbare "Leben vom Geld anderer Leute" eingerichtet hat, wird sich auf keinen Fall durch plus/minus monatlich 17,50 Euro in dieser Wahl beeinflussen lassen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Verbraucherzentralen
#37: 11. Dezember 2017, 20:07
Wenn man was liest, ist es immer aufgeschlüsselt nach Wohnungen und die Summe 8.000.000.000 €

So ist es nicht. Der BS führt sogn. Beitragskonten, sowohl für private als auch im nicht privaten (geschäftlichen) Bereich und  publiziert die Einnahmen in Summe über alle sogn. Konten. Darin sind also auch die Zahlungen von Unternehmen enthalten. Die Anzahl der Unternehmenskonten kann man z. B. Im Jahresbericht des BS nachlesen. Und zwar in der Tabelle des Berichts für 2016:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf. S. 28 unten.

Dort werden u. a. die Zahl der Betriebsstätten, der Gästezimmer und der Kfz, für die sogn. Rundfunkbeiträge kassiert werden, aufgeführt. Von ca. 44,5 Mio Konten werden knapp 39,4 für Wohnungen geführt.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine abdriftenden Einzelaspekte vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches hier lautet
Verbraucherzentralen
und insbesondere deren eigene Hintergründe sowie Verquickungen mit ARD-ZDF-GEZ zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Verbraucherzentralen
#38: 02. Oktober 2018, 13:06
Information des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Per Mail am 02.10.2018
Zitat
Die Verbraucherzentralen in den Ländern sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) auf Bundesebene sind unabhängige Verbraucherorganisationen in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins und unterstehen daher nicht einer (behördlichen) Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder des jeweiligen Landesministeriums.

Der vzbv erhält zwar im Rahmen der institutionellen Förderung jährliche Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt, und der Zuwendungsgeber ist nach der Bundeshaushaltsordnung auch gehalten, die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuprüfen. Das Prüfungsrecht beschränkt sich aber grundsätzlich darauf, festzustellen, ob die Bundesmittel zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgabe verwendet worden sind bzw. ob die mit dem Zuwendungsbescheid verbundenen Ziele und Auflagen eingehalten worden sind.


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Re: Verbraucherzentralen
#39: 19. Oktober 2018, 09:34
Die Verbraucherschutzzentrale Bremen hat ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht:

=https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2018-10/Jahresbericht_2017.pdf

Auf Seite 15 wird auf die Beratung rund um den Rundfunkbeitrag in über 1000 Fällen hingewiesen.
Auf Seite 41 werden die Einnahmen aus der kostenlosen Beratung zum Rundfunkbeitrag mit 19.677€ ausgewiesen, also ca. 20€ pro Beratungsfall. Da fragt man sich doch gleich, woher wohl dies Geld stammt.


Viele Grüße
Mork vom Ork


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Re: Verbraucherzentralen
#40: 19. Oktober 2018, 09:54
Anfrage über fragdenstaat.de bei Bayerischen Staatskanzlei
https://fragdenstaat.de/anfrage/informationspflicht-rundfunkbeitrag-1/

Zitat
1. Welche Stelle in Bayern ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag?

2. Nach Information der Verbraucherzentrale Bayern ist die Verbraucherzentrale Bayern seit 1.1.2013 zuständig für die Information zum Thema Rundfunkbeitrag (Kosten des Beratungsvorgangs - 0,00 EUR). Schicken Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage, nach der der Verbraucherzentrale Bayern die Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.
https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/vertraege-reklamation/beratung-zum-rundfunkbeitrag-14541

Antwort vom 18.10.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/informationspflicht-rundfunkbeitrag-1/106423/anhang/181017StKanNAMEInfopflichtRundfunkbeitrag_geschwaerzt.pdf
Zitat
... der Verbraucherzentrale Bayern keine spezialgesetzliche Informationspflicht zum Rundfunkbeitrag auferlegt wurde.


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