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Autor Thema: Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts: R.Beitrag bleibt euro­pa­rechtskonform  (Gelesen 4261 mal)

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Legal Tribune Online, 26.09.2018

Rund­funk­bei­trag bleibt euro­pa­rechts­kon­form

Seit 2013 muss grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer oder -mieter den Rundfunkbeitrag an die öffentlich-rechtlichen Anstalten zahlen. Auch diese Änderung bei der Finanzierung ist mit dem Europarecht vereinbar, so der Generalanwalt am EuGH.

Zitat
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland verstößt nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen europäisches Recht. Die 2013 geänderten Regeln, nach denen der Beitrag pauschal für jede Wohnung erhoben wird, stelle keine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, befand Campos Sánchez-Bordona in einem am Mittwoch veröffentlichten Gutachten. Zudem sei es rechtens, dass die Rundfunkanstalten eigenständig säumige Zahlungen eintreiben und dafür nicht ordentliche Gerichte anrufen müssen (Rechtssache C-492/17).  […]

Jeder Wohnungseigentümer oder -mieter zahlt
[…]
Keine "wesentliche" Änderung des Rundfunkbeitrags
[…]
System "ein Gerät, eine Gebühr" nicht mehr zeitgemäß
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-generalanwalt-c49217-rundfunkbeitrag-europarecht-vereinbar/

siehe auch:
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181048.html#msg181048


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Es erstaunt, daß offenbar niemand gewillt ist, die Entscheidung des Gerichtshofes abzuwarten, ist doch nur diese bindend.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja, @pinguin, hast sicherlich Recht - aber kennt man das nicht v. d. Medien im weitesten Sinne nicht anders? Und im weiteren: Rechnest Du denn allen Ernstes noch damit, dass die Kammerentscheidung letztlich - in dem Punkt zumindest, (4) - (7) sind ja noch offen - anders ausfällt als so, dass dieser Herr von Danwitz dann in Bälde einen triumphalen Einzug ins Bundesverfassungsgericht »zelebrieren« kann? Wenn sie einen Griechen als Generalanwalt oder Vorsitzenden Richter hätten oder  gehabt hätten, kämen vielleicht, dann u. U.  auch sachfremde, aber andere Momente zur Wirkung.

PS: Mittlerweile geht ein fiktiver Besucher insgesamt aber davon aus - sollte dieser Campos Sánchez-Bordona  tatsächlich nicht von alleine gewusst haben, wo es langzugehen hat - dass man auch beim EuGH längst »gesteckt« bekommen hat, wer in der EU das Sagen hat (von wegen mit diesem Land als größtem Beitragszahler etwa), ganz abgesehen von anderm Klüngel und Machtstrukturen im Hintergrund (die Bundesregierung hat doch schließlich allerbeste Beziehungen zur spanischen »Elite« (inbsds. die PP) & genauso zur EU-Kommission), von denen ein dummer »EU«-Bürger u. U. nicht einmal ansatzweise etwas ahnt. Dürfte insgesamt doch auch auf der Ebene - wenngleich etwas komplizierter - nicht viel anders sein als hierzulande. Man kennt sich, man »hilft« sich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 20:00 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.386
dass dieser Herr von Danwitz dann in Bälde
Wann ist "in Bälde"?

Gemäß aktuellem Stand ist Herr von Danwitz bis zum 06. Oktober 2024 als Richter am EuGH wiederernannt worden; gemäß Info im ersten Absatz wurde das von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Februar 2018 so beschlossen.

Teilweise Neubesetzung des Gerichtshofes und Amtsantritt von sechs neuen Mitgliedern
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-10/cp180150de.pdf


Edit: @Mod.

Hat es nicht die Möglichkeit, die Standartschriftgröße einzustellen, wenn ein kopierter Text, siehe Link, zu klein eingefügt wird?


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