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Autor Thema: Wird Bloggen bald nur noch mit staatlicher Lizenz erlaubt sein? (Rubikon)  (Gelesen 7059 mal)

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  • Beiträge: 8
Rubikon News, 23.08.2018
Die Staatszensur
Wird Bloggen bald nur noch mit staatlicher Lizenz erlaubt sein?

Wie schränkt man am Geschicktesten am Grundgesetz vorbei die Meinungsfreiheit ein? Ganz einfach: Die Bundesregierung erklärt Menschen und Gruppen zu Rundfunkanbietern und gibt diesen dann einfach keine Rundfunklizenz zur Verbreitung ihrer abweichenden Meinungen im Internet.
von Jens Bernert

Zitat
Magazine sowie Blogger, YouTuber, Facebooker, Twitterer, Betreiber anderer Websites und andere Internetnutzer, die mit ihren Aktivitäten nicht nur eine geringe Anzahl von Menschen erreichen, sollen nach dem neuen, in Vorbereitung befindlichen Medienstaatsvertrag eine Rundfunklizenz beantragen müssen (1, 2).

Der Staatsvertrag benutzt für den neuen Lizenzkreis Begriffe wie „Benutzeroberfläche“ und „Medienintermediär“, die Deutschlands bekanntester Blogger Fefe so erläutert (3):

„Eine Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen heißt in deren Lingo Benutzeroberfläche. Mit anderen Worten: Mein Blog. Medienintermediär ist jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert. Also mit anderen Worten: Eure Facebook-Page, euer Twitter, eure Homepage mit RSS, euer Blog. Euer Youtube-Kanal.“

Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag kommt alles auf die Abschussliste, was außerhalb der bei wirklich relevanten Themen einheitlich berichtenden Massenmedien „funkt“. Übrig bleibt ein regierungstreuer Einheitsbrei, der jede noch so dreiste Manipulation und Propagandalüge stützt. Um es mit Professor Rainer Mausfeld zu sagen (4):
[...]

Weiterlesen unter
https://www.rubikon.news/artikel/die-staatszensur


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2018, 15:48 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
So kann man das durchaus sehen, wenn man die Begrifflichkeit definiert in Betracht zieht.

Und der weitere Weg soll dann das deutsche/europäische Facebook udgl. sein unter der Führung dieses Staatsfunkes öffentlich rechtliche Medien.

Diese Blutsbrüder und Wilhelms Kohlköpfe denken wohl, dass sie bei geänderter politischer Machtverhältnisse immer von allen regierenden Parteien, so wie jetzt den Auftrag zur Propaganda erhalten werden und Ihre sicheren Posten und Pensionen ohne viel Arbeit und Mühen ergattern. Wenn Sie sich da nur nicht gewaltig täuschen. Die politische Landschaft wird sich ändern. Der Hochmut kommt vor dem Fall.


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n
  • Beiträge: 1.456
fefe hatte auch schon was dazu:
fefes blog, 22.08.2018
Die Rundfunkkommission berät gerade über den Medienstaatsvertrag.
https://blog.fefe.de/?ts=a58381a0
Zitat
[...] Aus meiner Sicht haben wir die Wahl. Entweder wir gehen da jetzt mit dem großen Vorschlaghammer ran, oder wir können uns in Zukunft mit Rundfunklizenzen und inhaltlicher Einflussnahme auseinandersetzen, allerdings ohne im Gegenzug irgendwelche Vorteile oder Schutz wie bei Zeitungsverlegern zu erhalten.

Beachtet auch, dass die Einschränkungen wie "erst ab 500 potentiellen Nutzern gleichzeitig" und Ausnahmen für ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke gestrichen werden sollen. Dafür gibt es jetzt eine Rubrik Bagatellrundfunk, die Zulassungen für weniger als 20.000 Views im Monatsdurchschnitt und für Let's Play-Videos. Warum eine Ausnahme für Lets-Player? Weil die sich gewehrt haben! Das sollten wir glaube ich auch tun.

Da müssen wir was tun, unbedingt.
Das Internet ist kein Rundfunk, keine Frequenzknappheit, keine Zensur!


Stööööhnnnn, schon wieder eine neue Baustelle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2018, 15:53 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 886
Stööööhnnnn, schon wieder eine neue Baustelle
Da zuckt es bei mir höchstens im Mundwinkel. Sollen die mal machen! So wie das jetzt aussieht kriegen die einfach direkt eine Verfassungsbeschwerde auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor den Latz geknallt. Prima, dann muss ich mich nicht mit den niederen Instanzen rumärgern und habe auch keine Gerichtsgebühren. Ich würde sagen da machen wir wieder eine Sammelbeschwerde draus mit 100+ Einreichungen und irgendwann merkt das BVerfG schon, dass es sich verkalkuliert hat und es sich immer nur noch mehr Arbeit macht, wenn es den faktischen Staatsfunk weiter so deckt wie bisher.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
So wie das jetzt aussieht kriegen die einfach direkt eine Verfassungsbeschwerde auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vor den Latz geknallt.

Und Du meinst das BVerfG kippt das? Die haben doch schon Übung Ihre bisherige Rechtsprechung und das GG zu ignorieren, da kommt es auf ein paar weitere Urteile auch nicht an. Vielleicht.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2018, 15:53 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Und Du meinst das BVerfG kippt das?
Naja, es wird immer enger, sich des Vorwurfs des Totalitarismus zu erwehren.
Ein US-Amerikaner würde in dem Entwurf zum Medienstaatsvertrag wohl ausser neuer bunterer technischer Begrifflichkeiten keinen Unterschied zur Rundfunklizenz des 3. Reiches mehr feststellen können.
Alles was etwas bemerkbarer den Mund aufmacht, soll unter öffentlich rechtlicher Kontrolle stehen. Mal sehen, wann auch noch die Telefonlizenz dazukommt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

M
  • Beiträge: 508
fefe hatte auch schon was dazu:
Genau!
Und fefe wurde auch im nachdenkseiten-Beitrag genannt / verlinkt:

nachdenkseiten, 24.08.2018
Alternative Medien wehrt euch:
Der geplante „Medienstaatsvertrag“ bedroht die Meinungsfreiheit!

Ein aktueller Entwurf für einen „Medienstaatsvertrag“ könnte unter Umständen auch alternative Medien zur Beantragung einer Rundfunklizenz verpflichten. Kritische Informationen würden dann nur noch von Staates Gnaden ins Internet gelangen. Das potenziell verheerende Zensur-Vorhaben wird im Entwurf als „zeitgemäße Regulierung“ angepriesen, die sich vor allem gegen Internet-Riesen richte und „Entfaltungsräume für die vielen Kreativen eröffnen“ solle. Der Kampf gegen die US-Dominanz im Internet ist richtig. Aber er könnte destruktive Begleiterscheinungen haben, gegen die man prophylaktisch einschreiten sollte. Das Gute ist: Man kann sich noch wehren – das sollte die kritische Netzgemeinde jetzt tun!
Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. [~8:30min]
https://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/180824_Alternative_Medien_wehrt_euch_NDS.mp3

Zitat
Der prominente Blogger Fefe sieht zwei Möglichkeiten:
Zitat
[...]Offiziell richtet sich das Vorhaben gegen US-Internet-Konzerne, die im Gesetzentwurf als „Intermediäre“ bezeichnet werden. Das betont auch die Direktorin der Bremer Landesmedienanstalt und Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, im „Deutschlandfunk“. Besonders wichtig sei es, Facebook, Google und andere Intermediäre zu regulieren. “Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass es für Intermediäre Regeln geben muss, damit niemand diskriminiert wird, sondern damit alle Angebote gleichberechtigt eine Rolle spielen”, sagte Holsten. Dass es im Moment keine ausreichenden Regeln gebe, könne sich “sehr leicht in eine Gefahr für die Medien-und Meinungsvielfalt verwandeln”. Für Nutzer von Suchmaschinen sei es zum Beispiel wichtig, einen Ansprechpartner im eigenen Land zu haben, der Fragen zu Suchkriterien beantwortet. Diese Forderungen Holstens sind rundheraus zu begrüßen. Man sollte auch aufpassen, dass man sich nicht durch falsche Forderungen nach „Freiheit“ vor den Karren der US-Internet-Konzerne spannen lässt – diese Firmen sind Meister darin, sich als verfolgte Unschuld darzustellen.
[...]
Doch die Gefahr versteckt die Medienpolitikerin in einem Nebensatz: Neben der Kontrolle der Großkonzerne sei auch eine neue Definition des Rundfunkbegriffs nötig. “Das Zulassungsmodell muss ganz dringend überdacht werden”, so Holsten. Sprich: Die „Zulassung“ auch kleiner und kritischer Medien, die etwa über ihre Podcast-Angebote potenziell die Kriterien des „Rundfunks“ erfüllen könnten und damit möglicherweise zulassungspflichtig werden würden. Eine Zulassung kann man immer auch verweigern, Zensur durch die Hintertür und begründet mit der Regulierung von Großkonzernen wäre die Folge. [...]
Hervorhebungen nicht im Orginal.

Weiterlesen unter
https://www.nachdenkseiten.de/?p=45659


Aha: Erst wird ein „unser“ Ziel der Erhaltung und Förderung der Meinungsvielfalt ausgerufen, um diese Meinungsvielfalt dann im nächsten Satz zur Ursache der Zieländerung - mit dem Jugendschutz als Alibi - zu machen: Das Ziel ist die Standardisierung (Zensur) im Internet und die Vereinnahmung / Machtausdehnung („Netzgemeinde“ mit Gemeindevorsteher oder so ???).
Hervorhebungen nicht im Orginal. ;)

Umsomehr gilt nicht nur in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Mainz, Karlsruhe, Stuttgart und München:
Zitat
Copyright Action Day #SaveYourInternet am 26. August 2018
https://saveyourinternet.today/
dazu auch :
Zitat
Warnung: E-Mails mit Link auf Copyright-Kampagnenseite wurden geblockt
Quelle: https://digitalcourage.de/blog/2018/copyright-kampagnenseite-blocked

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael


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Z
  • Beiträge: 1.563
Na immerhin wäre der Lizenzinhaber von der Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag befreit.
Ich fürchte aber, daß die Lizenz teurer ist...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. September 2018, 15:09 von DumbTV«

P
  • Beiträge: 377
Die Dinge wiederholen sich in schöner Regelmäßigkeit, ab und zu nur in etwas anderem Gewand.
Die Grundidee bleibt immer gleich:

1933-1945 hatten wir einen staatlich kontrollierten, nationalsozialisten Rundfunk
1949-1989 hatte wir in der DDR einen staatlich kontrollierten, sozialistischen Rundfunk
1949- bis heute haben wir in der Bundesrepublik einen staatlich kontrollierten, neoliberalen Rundfunk für eine Oligarchie

Von den ersten beiden hat kein System den Rundfunk freiwillig aus der Hand gegeben.
Auch juristisch und mit Demos war da gar nix zu machen.
Aktuell sieht dies nicht anders aus.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2018, 22:57 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Idee, die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit durch Lizenzen einzuschränken, ist nicht neu. 

Es ist noch gar nicht solange her, dass ich die Möglichkeit hatte, mit Mitarbeitern eines katholischen Senders nach der Übertragung einer heiligen Messe über die Situation ihrer Arbeit zu sprechen. Ich war dann schon überrascht, als ich erfahren habe, dass dieser Sender gar keine Lizenz für Deutschland hat, sondern seine Sendungen über Luxemburg übertragen musste. Wie genau die Lizenzvergabe in Deutschland funktioniert, habe ich bei meinen Recherchen zu diesem Thema nicht herausfinden können. Es ist bei mir jedoch der Eindruck entstanden, dass diese Lizenzvergabeverfahren durchaus dazu dienen, dass unliebsamem Meinungen und Ansichten zensiert werden sollen. Das Vorhaben, solche Lizenzvergabeverfahren über einen Rundfunkstaatsvertrag auch für das Internet einzuführen, muss man daher schon sehr aufmerksam verfolgen und auch sehr ernst nehmen, da es bei diesem Vorhaben offensichtlich nicht um die Vergabe irgendwelcher Frequenzen, sondern nur um die Kontrolle der öffentlichen Meinung geht. Dies ist jedoch genau das Gegenteil von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, wenn dies nur durch staatliche geleitete Institutionen erfolgt, die im Dienste einer staatlich bevorzugten Rundfunkbehörde (LRA) stehen.

In diesem Kontext muss man auch berücksichtigen, dass die medienrechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt, der Situation eines totalitären Staates, vielleicht sogar der einer Mediendiktatur, entspricht. Denn worin besteht eigentlich mit den ganzen Kontrollabsichten der Medien, insbesondere des Internets, noch der Unterschied zu der Medienpolitik der Volksrepublik China, frage ich mich ernsthaft. Zur Diskussion siehe auch:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28411.msg178838.html 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2018, 01:20 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

o
  • Beiträge: 1.575
Ich vermute, dieser katholische Sender ist nicht mainstream römisch, sondern irgendso eine spezielle Gruppierung?! Ist aber hier unwichtig. Wir haben Meinungsfreiheit.

Ich *hust* habe schon vor Monaten geschrieben, dass in Deutschland der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Staat kapern wird. Wir wissen bereits, dass der Rundfunkstaatsvertrag über dem Grundgesetz steht (allein schon daran zu sehen, dass ein Grundrechtsträger unmittelbare staatliche Gewalt ausüben kann [N. Häring]). Mutmaßlich bricht der RBStV sogar EU-Recht - in einigen Tagen werden wir es sicherlich genauer wissen.

Was spricht dagegen, dass deutsche Blogger einfach aus dem (EU-)Ausland "senden"?

Machen die LRA dann Geoblocking, damit das "unterbunden" wird? Ist dann (etwa mittels Proxies) das Betrachten von Videos von solchen Exil-Bloggern ungesetzliches Handeln und wird mit Gefängnis bestraft?

Merken der öR, die LMA und vor allem dieser Maas überhaupt noch etwas?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2018, 01:19 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.563
"Die Freiheit stirbt Zentimeterweise"
Ich erinnere mich noch ganz genau an einen inzwischen über 30 Jahre alten Kommentar im Berliner Tagesspiegel (ich glaub sogar, der Verfasser hat einen Preis dafür bekommen).

Inzwischen sind wir einen Meter weiter befürchte ich und bis zu chinesischen Verhältnissen ist es dann auch nicht mehr weit.

Aber das sind ja nur Befürchtungen von Verschwörungstheoretikern, oder?

Und nein, ich habe keinen Aluhut auf...


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  • Beiträge: 37
Das wird technisch gar nicht umzusetzen sein, wenn die nicht einen virtuellen Zaun errichten wollen. Und wenn, worum eigentlich? Um Deutschland, um das Gebiet der EU, um den europäischen Kontinent? Dann müssen die das betreffende Gebiet schon wie die VR China und deren Staats- und Regierungspartei komplett abschirmen und sämtliche Tricks dabei ausschließen - das geht doch gar nicht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2018, 01:22 von Bürger«
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Das Beispiel des Rundfunkbeitrages zeigt eigentlich schon jetzt, dass bei solchen Treffen zur Verfassung eines RStV die beteiligten Verhandlungspartner, d. h. Landesregierungen und Landesrundfunkanstalten, die Inhalte so gestalten, dass dies den Beteiligten zum Vorteil gereichen wird. Denn auch beim Rundfunkbeitrag war es so, dass die tatsächlichen Nutzer von Rundfunk und Fernsehen entlastet wurden, während die Nicht-Nutzer die Zeche der Reform zahlen sollen.

Auch bei den Verhandlungen zum neuen RStV ist es offensichtlich so, dass man die tatsächlich Betroffen von der Reform nicht am Verhandlungstisch haben will. Dies finde ich schon deshalb sehr problematisch, da Rundfunk und Fernsehen für mich nichts mit Internet zu tun haben. Denn die Möglichkeit etwas in Bild und Ton über das Internet verbreiten zu können, rechtfertigt für mich noch nicht die Vereinnahmung der neuen Medien durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Ursprung und Zweck des Internets ist generell ein anderer, als der den die alten Medien repräsentieren.

Zur Thematik der Diskriminierung der Nicht-Nutzer und der Nutzer der neuen Medien siehe auch:
Diskriminierung -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23478.15
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28412.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Das Vorhaben, dass Publikationen im Internet wie Bloggen in Zukunft über eine Rundfunkstaatsvertrag geregelt werden sollen, lässt mir keine Ruhe, da schon jetzt abzusehen ist, wie eine solche Regulierung durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussehen wird. Auch wenn ich kein Freund der Medienvertreter bin, halte ich die Pressefreiheit doch für ein wichtiges Gut in einer demokratischen Gesellschaft. Diese Freiheit sollte nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Landesregierungen vertreten durch ihre Intendanten bestimmen, was einer nach ihren Vorstellungen richtigen Berichterstattung entspricht. Da „öffentlich-rechtlich“ für mich lediglich ein Synonym für „staatlich“ ist, haben wir dann tatsächlich eine weitgehende Kontrolle der Medien in Deutschland durch den Staat, wenn sich dies durchsetzen sollte, da wir in naher Zukunft wahrscheinlich nur noch wenige Zeitungsverlage haben werde.
 
Denn ein Staat definiert sich schließlich durch die Staatsform, die er inne hat. In Deutschland haben wir keine Monarchie als Staatsform, sondern eine Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG), deren wesentliches Charakteristikum es ist, dass Regierungen durch vom Volk gewählte Vertreter in einem Parlament gewählt werde. In dem Falle der Landesregierungen geschieht dies durch die Landesparlamente.
Bei den Verhandlungen zu einem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) haben wir dann die Situation, dass die Vertreter des Landesregierung den Vertretern der Landesrundfunkanstalten gegenübersitzen, die von Rundfunkräten gewählt wurden, die ebenfalls vom Landesparlament bestimmt werden. In der Regel sitzen sich sogar Vertreter derselben politischen Ausrichtung gegenüber, weshalb es keine grundsätzlich kontroversen Positionen in solchen Verhandlung geben kann.
Es sitzen sich also zwei Vertretungen des Staates gegenüber, die die Richtlinien für das Medienverhalten aller Bürger eines Landes festlegen wollen, unabhängig davon ob der einzelne Bürger überhaupt bereit ist, an dem Konsum von Rundfunk und Fernsehen teilzunehmen. Dies kommt einen Pflicht zum Konsum von Staatsfunk gleich, von der letztendlich auch alle nicht staatlich gesteuerten Medien betroffen sind. Ein RStV ist damit genau das Gegenteil von Pressefreiheit, wenn er Maßnahmen beschließt, die alle Bürger und alle Medien betreffen.
   
Inwieweit die Praxis der staatlichen Regulierung durch einen RStV mittlerweile den Praktiken von autokratisch regierten Staaten entspricht, zeigt das folgende Zitat aus Nahost Jahrbuch 1998: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Nordafrika und dem Nahen und Mittleren Osten, S.42: 
https://books.google.de/books?id=3M3SBgAAQBAJ


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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