Das Vorhaben, dass Publikationen im Internet wie Bloggen in Zukunft über eine Rundfunkstaatsvertrag geregelt werden sollen, lässt mir keine Ruhe,
da schon jetzt abzusehen ist, wie eine solche Regulierung durch die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussehen wird. Auch wenn ich kein Freund der Medienvertreter bin, halte ich die Pressefreiheit doch für ein wichtiges Gut in einer demokratischen Gesellschaft. Diese Freiheit sollte nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Landesregierungen vertreten durch ihre Intendanten bestimmen, was einer nach ihren Vorstellungen richtigen Berichterstattung entspricht. Da „öffentlich-rechtlich“ für mich lediglich ein Synonym für „staatlich“ ist, haben wir dann tatsächlich eine weitgehende Kontrolle der Medien in Deutschland durch den Staat, wenn sich dies durchsetzen sollte, da wir in naher Zukunft wahrscheinlich nur noch wenige Zeitungsverlage haben werde.
Denn ein Staat definiert sich schließlich durch die Staatsform, die er inne hat. In Deutschland haben wir keine Monarchie als Staatsform, sondern eine Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG), deren wesentliches Charakteristikum es ist, dass Regierungen durch vom Volk gewählte Vertreter in einem Parlament gewählt werde. In dem Falle der Landesregierungen geschieht dies durch die Landesparlamente.
Bei den Verhandlungen zu einem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) haben wir dann die Situation, dass die Vertreter des Landesregierung den Vertretern der Landesrundfunkanstalten gegenübersitzen, die von Rundfunkräten gewählt wurden, die ebenfalls vom Landesparlament bestimmt werden.
In der Regel sitzen sich sogar Vertreter derselben politischen Ausrichtung gegenüber, weshalb es keine grundsätzlich kontroversen Positionen in solchen Verhandlung geben kann. Es sitzen sich also zwei Vertretungen des Staates gegenüber, die die Richtlinien für das Medienverhalten aller Bürger eines Landes festlegen wollen, unabhängig davon ob der einzelne Bürger überhaupt bereit ist, an dem Konsum von Rundfunk und Fernsehen teilzunehmen. Dies kommt einen Pflicht zum Konsum von Staatsfunk gleich, von der letztendlich auch alle nicht staatlich gesteuerten Medien betroffen sind. Ein RStV ist damit genau das Gegenteil von Pressefreiheit, wenn er Maßnahmen beschließt, die alle Bürger und alle Medien betreffen.
Inwieweit die Praxis der staatlichen Regulierung durch einen RStV mittlerweile den Praktiken von autokratisch regierten Staaten entspricht, zeigt das folgende Zitat aus
Nahost Jahrbuch 1998: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Nordafrika und dem Nahen und Mittleren Osten, S.42:
https://books.google.de/books?id=3M3SBgAAQBAJ