Update:Der Kläger erhielt heute einen gelben Brief mit dem Beschluss, dass die Klage an das Finanzgericht verwiesen wird
Die Befürchtung lag bereits nahe, denn das Verwaltungsgericht Berlin verweist mit Vorliebe an das Finanzgericht, obwohl das Finanzgericht nicht zuständig ist. Bereits in der Klage sowie auch in den nachfolgenden Vorträgen des Klägers wurde ausführlich begründet, dass das Finanzgericht unzuständig ist.
Antworten dazu vom VG keine, ebenso bis heute keine Beantwortung aller eingereichten Anträge oder Auskunftsersuchen. Nix. Die Klage enthält ausschließlich verwaltungsrechtliche Inhalte und Fragen zur Zahlungspflicht einschl. den Vollstreckungsvoraussetzungen zur Vermeidung zukünftiger Nachteile und Wiederholungsgefahren bei Vollstreckungen durch das Finanzamt.
In der Klage wurde ausschliesslich die LRA gerügt, da diese 1 Jahr lang nicht auf Einwände des Klägers eingegangen ist.
Das durch die LRA ersuchte Finanzamt zur Forderungsbeitreibung hat dann dort weiter gemacht, wo die LRA aufhörte und das Geld (ebenso ohne Prüfung von Einwänden und/oder Vollstreckungsvoraussetzungen) - lt. eigener Ansage auf
"Anweisung" - für die LRA eingetrieben.
Der Kläger hat nun 2 Wochen Zeit, Beschwerde gegen den Beschluss des VG beim OVG einzureichen. Hier besteht bereits Anwaltszwang!!!!!
Das wars dann also
Der Rechtsweg wird abgeschnitten, das VG will sich offenkundig der Klageschrift nicht widmen und auf die dort gestellten Fragen eingehen.
Die Kosten für einen Anwalt kann der Kläger nicht aufbringen; die Kosten für das Finanzgericht (hier ab 284 Euro - 4-facher Gebührenwert!!!) schonma gar nicht. Will er auch nicht, denn hätten die LRA und das Finanzamt die Einwände des Klägers ordnungsgemäß bearbeitet und/oder geprüft, wäre nach erneuter Untätigkeit durch die LRA (erneut keine Beantwortungen auf Einwände usw.) eine Klageschrift zum VG nicht nötig gewesen.
Die Klage an das VG wurde somit eindeutig durch die LRA provoziert und ausschließlich aufgrund von Schadensbegrenzung (bei erneuter Beitreibung Finanzamt) eingereicht. Die Klage ist von grundsätzlicher Bedeutung (für die Rechtssicherheit des Klägers) und die Klage richtet sich auch ausschließlich gegen die LRA. So steht es auch alles in der Klageschrift.
Der Kläger muss seine Klage nun also zurückziehen, da schon die Beschwerde an das OVG mit einem Anwalt verbunden ist.....
Eine Beschwerdeentscheidung wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch gar nicht erst zu Gunsten des Klägers ausfallen, wie ebenso auch die Finanzgerichte eine bereits bekannt gewogene Rechtsmeinung zum Rundfunkbeitrag haben. Infofern speilt es eine große Rolle, ob der Kläger 105 Euro, 284 Euro Gerichtskosten und zzgl. noch Anwaltskosten zu entrichten hat....
Sollte hier jemand eine Idee haben, was der Kläger evtl. noch tun könnte, um seine Klage evtl. doch nicht zurückziehen zu müssen, wäre das ein Segen.
Ansonsten hier jedem weiterhin viel Kraft bei der Durchsetzung gegen die Zwangsabgabe.