3. Barrierefreiheit
ARD und ZDF bieten vor allem Info- und Nachrichtensendungen auch in Gebärdensprache an, sodass Gehörlose oder schwerhörige Menschen die Inhalte verstehen können. Auch bei Filmen und Dokumentationen werden sowohl das Gesprochene, als auch Geräusche, Musik und manchmal Gefühle in Text übersetzt, manchmal sogar live.
Die ARD sendet nach eigenen Angaben 97 Prozent aller Sendungen barrierefrei. Beim ZDF sind es knapp 77 Prozent. ARD und ZDF bieten außerdem Sendungen und Filme als sogenannte Audiodeskription für blinde oder sehbehinderte Menschen an. Dabei wird die Tonspur eines Films genommen, zusätzlich ergänzt ein professioneller Sprecher wichtige Elemente, die zum Verstehen wichtig sind – also zum Beispiel Gestik und Mimik oder das Umfeld einer Handlung. Das ZDF macht das auch bei einigen Live-Sendungen und bei Fußball-Übertragungen.
In Berlin hatte 2010 der Ausschuss zum 15. Änderungsvertrag einen Sprecher für die Behinderten geladen und unter anderem auch Zugeständnisse in Form von Gebärdensprache vom rbb eingefordert. (Wortprotokoll EuroBundMedienBerlBra 16/68, 68. Sitzung 8. Dezember 2010)
Laut ARD-Jahresbericht 2018 (S.15) gibt es
212.522 sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen mit gewährter Ermäßigung. D.h. (sehr wahrscheinlich) weniger als 200.000 deutsche hörgeschädigte, von denen man nicht mal weiß, ob sie überhaupt die örR in Anspruch nehmen (wollen), brauchen nicht nur ermäßigte Beiträge zahlen, sondern erhalten auch einen Zusatznutzen. Die Kosten und Aufwand dafür sind sicherlich nicht trivial.
Vermutete(!) mehrere Millionen
Gar-nicht-Nutzer zahlen den kompletten Beitrag ohne jeglichen (Zusatz-)Nutzen?
Hallo, Grundgesetz Artikel 3...