@MarkusKA: für den Betrieb wird vermutlich nur 1/3 Beitrag fällig, für eine Wohnung ein ganzer.
Nun kann man ja anderswo wohnen, z. B. im benachbarten Ausland oder in einer Wohnung, für die an Dritter zahlt. Ob derjenige dann bei der Person gemeldet ist oder nicht, geht den BS nichts an, es wäre im Fall eines Verstoßes einzig mit der Meldebehörde zu regeln. Zudem muss der BS zur Kenntnis nehmen, dass man nicht in Deutschland leben muss, wenn man hier ein Geschäft betreibt. Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz und Luxemburg sind nah. Die Adresse in einem dieser Länder geht den BS rein gar nichts an.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.