Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Volker Herres: „Die Marken des ARD-Verbunds werden klar transportiert“  (Gelesen 3329 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/medienpolitik.net.png

Medienpolitik, 10.08.2018

Neue ARD-Mediathek mit Programmempfehlungen soll auf der IFA im September präsentiert werden
„Die Marken des ARD-Verbunds werden klar transportiert“

Vor zehn Jahren wurde auf der IFA in Berlin die erste ARD-Mediathek gestartet. Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die Zugriffe versiebenfacht. Nun soll – wieder auf der IFA – eine modernere Version präsentiert werden. Die neue Mediathek soll alle Kanäle der ARD abbilden und auf die jeweilige Plattform optimiert sein. In einer zweiten Stufe wird die neue ARD-Mediathek einen Login erhalten und auf redaktionell kuratierte wie auch auf automatisierte Empfehlungen – über Algorithmen – verfügen. Wie Volker Herres, Programmdirektor des Ersten, gegenüber medienpolitik.net betonte, „werden keinerlei Daten mit Personenbezug ausgewertet oder gar weitergegeben. Jeder Zugriff auf unsere Webseiten und Applikationen, ebenso wie jeder Abruf von Videos, wird ausschließlich für interne statistische Zwecke sowie zur Datensicherung protokolliert.“ Künftig sollen noch mehr Eventserien und Dokumentationen vorab in die Mediathek gestellt werden.

Interview mit Volker Herres, Programmdirektor Das Erste

Zitat
[…]
medienpolitik.net: Sie sollte auch personalisiert sein und Empfehlungen geben. Wird es dazu kommen?
Volker Herres: Ja, in der zweiten Stufe wird die neue ARD-Mediathek einen Login erhalten und auf redaktionell kuratierte wie auch auf automatisierte Empfehlungen (über Algorithmen) verfügen.
[…]
medienpolitik.net: Wie glaubhaft, bzw. realistisch sind die Quoten, bei denen die Mediathekenabrufe nicht mitberücksichtigt werden?
Volker Herres: In der Tat: Zuschauerzahlen, die das Publikum ignorieren, das sich Sendungen über die Mediatheken ansieht, erscheinen heute anachronistisch. Aber so blind, wie wir scheinen, sind wir auf diesem Auge gar nicht: Die Messung der AGF ist für die Abrufe von Desktop-Rechnern und über Laptops schon realisiert. Noch gibt es aber einen relativ großen zeitlichen Verzug, bis die Daten zur Verfügung stehen – auch hier wird aber intensiv an der Beschleunigung der Prozesse gearbeitet. Allerdings ist für die große Mehrzahl der Angebote immer noch die klassische lineare Fernsehnutzung bestimmend. Auch wenn hier und da der Eindruck vermittelt wird, dass kaum noch jemand traditionell fernsieht, der Realität hält diese Ansicht nicht stand.
So haben beispielsweise den WDR-Tatort: Bausünden“ im Januar dieses Jahres insgesamt 11,65 Millionen Zuschauer gesehen. 11,50 Millionen davon gingen auf das Konto der linearen Ausstrahlung, die Nutzung von Abrufen lag also im Bereich von einem Prozent.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/08/rundfunk-die-marken-des-ard-verbunds-werden-klar-transportiert/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Interview mit Volker Herres, Programmdirektor Das Erste

Zitat
So haben beispielsweise den WDR-Tatort: Bausünden“ im Januar dieses Jahres insgesamt 11,65 Millionen Zuschauer gesehen. 11,50 Millionen davon gingen auf das Konto der linearen Ausstrahlung, die Nutzung von Abrufen lag also im Bereich von einem Prozent.
[…]

Es ist unglaublich dreist, Hochrechnungen (lineares Programm) und exakte Zahlendaten (online Zugriffe) in einem Atemzug zu nennen und eine Relation daraus abzuleiten.
Die Hochrechnungen sind sicherlich geschönt. Online-Abrufzahlen lügen dagegen eher nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Volker Herres: Eine Beta-Version der neuen ARD Mediathek inkl. des Volker Herres: Eine Beta-Version der neuen ARD Mediathek inkl. des Premium Kanals des Ersten wird zur IFA 2018 präsentiert. Mit einer Veröffentlichung wird im Spätherbst/Winter gerechnet.

Zitat
Volker Herres: Das komplette Video-Angebot der ARD präsentiert sich unter dem Namen ARD-Mediathek und dort an prominenter Stelle Das Erste als Premium-Marke.

Was bitte ist ein "Premium Kanal" oder eine "Premium-Marke"? - Der verschlüsselte Schmiersender für Vertreter der Landesregierungen, Rundfunkanstalten und Bruder-Urteile oder der Premium Schmierchampagner?
Oder beides, das passende Getränk zum Sender, nur für Premium-Mitglieder mit Zweit- und Drittwohnsitz.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 15:42 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Allerdings ist für die große Mehrzahl der Angebote immer noch die klassische lineare Fernsehnutzung bestimmend. Auch wenn hier und da der Eindruck vermittelt wird, dass kaum noch jemand traditionell fernsieht, der Realität hält diese Ansicht nicht stand.
So haben beispielsweise den WDR-Tatort: Bausünden“ im Januar dieses Jahres insgesamt 11,65 Millionen Zuschauer gesehen. 11,50 Millionen davon gingen auf das Konto der linearen Ausstrahlung, die Nutzung von Abrufen lag also im Bereich von einem Prozent.
Wenn die "Realität" dieses Herren beständig aus einer Handvoll Knöpfchendrücker besteht, hält das auch der Wirklichkeit nicht mehr stand.
Der würde auch noch behaupten, dass 11,5 Millionen dieses Tatörtchen gesehen haben, wenn es nur noch diese Handvoll Knöpfchendrücker geben würde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.385
Zitat
So haben beispielsweise den WDR-Tatort: Bausünden“ im Januar dieses Jahres insgesamt 11,65 Millionen Zuschauer gesehen.
Sei mal ungepüft im Raume so stehen gelassen.

Zitat
11,50 Millionen davon gingen auf das Konto der linearen Ausstrahlung, die Nutzung von Abrufen lag also im Bereich von einem Prozent.
Lineare Ausstrahlung = klassisches Fernsehen = 11,5 Mio. Teilnehmer von 11,65 Mio. Teilnehmern = 98,71 %

Die Nutzung von Abrufen, also non-lineare Verbreitung, lag also keines Falles im Bereich von 1 Prozent, weil nahezu korrekt 1,29 % ermittelt werden und dieses schon im Einzugsbereich von 2 Prozent liegt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Nutzung von Abrufen, also non-lineare Verbreitung, lag also keines Falles im Bereich von 1 Prozent, weil nahezu korrekt 1,29 % ermittelt werden und dieses schon im Einzugsbereich von 2 Prozent liegt.

Das Runden müssen wir aber noch einmal üben. Soll bei 1,29 auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet werden, so ergibt das 1,3. Rundet man auf 0 Stellen hinter dem Komma, so ergibt das glatt 1. Das liegt daran, dass ab der Ziffer 5 aufgerundet, darunter aber abgerundet wird. 1,29 liegt also mitnichten im "Einzugsbereich" von 2. Dies wird auch durch eine einfache Überlegung klar. Man vergleiche den Betrag der Differenz von 1,29 einmal mit 1, ein zweites Mal mit 2. Der Abstand zu 1. beträgt 0,29, der zu 2 aber 0,71. D. h., 1,29 liegt sehr viel dichter bei 1 als bei 2.

Wer's mehr graphisch mag: zeichne eine gerade Linie der Länge 10 cm. Den Anfang der Linie bezeichne mit 1, das Ende mit 2. Markiere die Stelle, die 2,9 cm von 1 in entfernt auf der Verbindungslinie liegt. Ersichtlich liegt diese Stelle dichter an 1 als an 2.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l

lex

  • Beiträge: 223
Zitat
So haben beispielsweise den WDR-Tatort: Bausünden“ im Januar dieses Jahres insgesamt 11,65 Millionen Zuschauer gesehen.
Sei mal ungepüft im Raume so stehen gelassen.

WDR ist Einzugsgebiet NRW oder? Dort haben wir 17,8 Mio Einwohner (mehr oder weniger). Es müsste also fast jeder vor dem Fernseher gehockt haben und nichts anderes gemacht haben. Die Straßen müssten wie leergefegt gewesen sein, Bars und Restaurants kaum Besucher und massive Umsatzeinbrüche.. dass hier gar nicht soviele Zuschauer geschaut haben können, müsste sich recht leicht nachweisen lassen.
Und wer jetzt damit kommt, man kann den WDR auch woanders empfangen... ist mir bewusst, aber würde nur dafür sprechen, dass alle Dritten "lokalen" Sender obsolet sind, weil es tatsächlich nur einen Sender (ARD?) Bedarf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2018, 23:52 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@lex: Der "WDR-Tatort" ist der Tatort-Krimi, der vom WDR produziert wird. Selbstverständlich wird der zuerst im Hauptprogramm der ARD gezeigt. "Bausünden" wurde z. B. am 21.01.2018 in der ARD in Erstausstrahlung gezeigt. Das lässt sich übrigens problemlos mit der Suchmaschine des persönlichen Vertrauens ermitteln.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Das geht doch in die richtige Richtung.

Starke Marken haben am Medien-Markt die besten Chancen, ein kritisches Publikum zu befriedigen.

Das gleicht zum Beispiel dem FAZ-Plus-Angebot, ebenfalls eine Premium-Marke, die klar transportiert wird.

11,50 Millionen Linear-Nutzer lassen sich verwaltungstechnisch äquivalent zu Sky-Abonnenten behandeln.

Ich stelle mir ein ARD-Plus-Angebot vor, oder ein Tatort-Paket, oder ein Oliver-Welke-trifft-Oliver-Kahn-Paket.

Die veröffentlichten (extrapolierten) Nutzerzahlen der Premium-Marken des ARD-verbundes sprechen eine deutliche Sprache, dass die Einzel- oder Themenpakete am Markt für Unterhaltungsprodukte auch eine entsprechende Chance haben.

Es muss die Möglichkeit bestehen, dass auch der ARD-Verbund Unterhaltungsprodukte produzieren und am Markt platzieren kann. Es wäre falsch, wenn man dem ARD-Verbund verweigerte, fähige Leute zur Produktion von Unterhaltungsprodukten zu beauftragen, insbesondere, wenn eine Nachfrage nach diesen Produkten besteht und die Qualität der Unterhaltungsprodukte nicht den rechtlichen Anforderungen (Verzerrungsfreiheit, Objektivität) genügen muss.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 18:52 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.385
Es muss die Möglichkeit bestehen, dass auch der ARD-Verbund Unterhaltungsprodukte produzieren und am Markt platzieren kann. Es wäre falsch, wenn man dem ARD-Verbund verweigerte, fähige Leute zur Produktion von Unterhaltungsprodukten zu beauftragen, [...]
Die dürfen dieses doch heute schon; die dürfen zu jeder Zeit mit vernünftigen Produkten am Markt teilnehmen.

Der Punkt ist halt, daß es sich beim derzeitigen Finanzierungssystem aus EU-/EuGH-Sicht um eine staatliche Finanzierung handelt, also um eine staatliche Beihilfe und es dem ÖRR deswegen auch untersagt ist, für gute Produkte realistische Preise zu erzielen, weil ein mit staatlichen Mitteln gefördertes Produkt nicht zusätzlich/separat frei am Markt verkauft werden darf. (Man schaue sich mal im DVD-Markt um und suche nach Produkten der einzelnen dt. ÖRR; da wird man fündig).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Ja, und diese Marken-Produkte müssen, nachdem sie am Drei-Stufen-Test scheitern, nicht scheitern. Sondern sie müssen hinter die Paywall.

Dann finanziert das Unterhaltungspaket der Nutzer.

Der RStV enthält bereits einen Drei-Stufen-Test (in §11f). Der im Dezember vorzustellende Medienstaatsvertrag sollte einen sehr ordentlichen Drei-Stufen-Test enthalten, um als weitere Diskussionsbasis gelten zu können.

--
Vielleicht doch die Rundfunkkommission mit Beteiligung fluten? Ende September ist Einsendeschluß.

Private sind gegen Indexmodell und Veränderung der Rolle und Funktion der KEF
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28394.0.html

Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28233.msg178910.html#msg178910


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 18:55 von DumbTV«

 
Nach oben