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Autor Thema: Private sind gegen Indexmodell und Veränderung der Rolle und Funktion der KEF  (Gelesen 1893 mal)

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Medienpolitik, 07.08.2018

„Ein Automatismus ist ganz klar ein Irrweg“

Private Veranstalter sind gegen das Indexmodell und Veränderung der Rolle und Funktion der KEF

Interview Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET- Verband Privater Medien und Geschäftsführer von n-tv

Zitat
Der Verband Privater Medien VAUNET (vormals VPRT) sieht den neuen Telemedienauftrag – wie auch andere Marktpartner – kritisch. Eine vergleichbare Lösung wie zwischen Sendern und Verlagen zur „Presseähnlichkeit“ müsse die Medienpolitik auch im Wettbewerbsverhältnis zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Angeboten anstreben. Durch eine Ausweitung des Telemedienauftrags sei auch dieser Markt massiv betroffen. Hier gelte es insbesondere zu verhindern, dass ARD und ZDF zukünftig massentaugliche europäische Lizenzware zum Abruf für 30 Tage einkaufen, um ihre Mediatheken kommerziell attraktiv zu machen. Aus Sicht der Privaten sei dies eine reale Bedrohung, die den Wettbewerb in dem noch jungen OTT– und VoD-Markt und die hier entwickelten Geschäftsmodelle in Frage stellen. Eine solche Bedrohung ihrer Interessen sehen die privaten Veranstalter auch in den Vorschlägen zur Strukturreform für eine Indexierung beim Rundfunkbeitrag. „Hier fehlt uns ganz klar der politische Gestaltungswille, einen klaren Auftrag zur formulieren, dem dann die Finanzierung folgen sollte“, so Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VAUNET in einem medienpolitik.net-Gespräch. […]

Hans Demmel: […] Überhaupt nicht einzusehen ist, warum ARD und ZDF explizit beauftragt werden sollen, Inhalte für Drittplattformen zu produzieren: So wird mit Gebührengeldern die Attraktivität von US-Giganten, deren Verhältnis zu journalistischen Inhalten ohnehin fraglich ist, gestärkt.
Wir sollten uns alle vergegenwärtigen, dass beitragsfinanzierte Angebote grundsätzlich schon jetzt aufgrund ihres Volumens von mehr als 8 Milliarden Euro massiv in den Markt eingreifen und damit die Medienvielfalt gefährden. Das gilt ganz besonders für einen noch so „jungen“ Markt wie den von OTT- und VoD-Angeboten, in den die privaten Anbieter erheblich investiert haben und weiter investieren müssen. Diesen gefährdet die Politik mit einer solchen Entscheidung nachhaltig.
[…]
Die „Verlängerung von Einstellzeiten“ ist keine Therapie, sondern eine Fehlbehandlung. Wirksam wäre die Rückbesinnung auf ein klares öffentlich-rechtliches Profil mit dem Fokus auf Bildung, Kultur und Information. Hier könnten ARD und ZDF noch echten Mehrwert bieten, der von den Beitragszahlern auch so wahrgenommen würde. „More of the same“ zu privaten Anbietern, die gerade in Deutschland hervorragende Angebote und eine große Vielfalt bieten, wird die Ablehnung der öffentlich-rechtlichen Angebote verstärken, statt ihr entgegenzuwirken.
[…]
Als erstes muss der Auftrag der Öffentlich-Rechtlich klar definiert werden, damit es überhaupt eine Messgröße für strittige Fragen geben kann. […]

medienpolitik.net: Sie verweisen auch auf europarechtliche Bedenken. Welche sind das?
Hans Demmel: Es ist sinnvoll, die Hintergründe der aktuellen Regelungen einmal in Erinnerung zu rufen. Sie scheinen bei vielen Medienpolitikern in Vergessenheit geraten zu sein. Die EU-Kommission hatte das vom VPRT 2004 mit einer Beschwerde initiierte Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf Basis eines gefundenen Kompromisses 2007 eingestellt. Im Gegenzug zu der Verfahrenseinstellung hatten sich ARD und ZDF zu Änderungen und mehr Transparenz verpflichten müssen, um den im EG-Vertrag verankerten Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und deren Anwendung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig zu entsprechen. Das betraf insbesondere eine klarere Trennung ihrer öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Tätigkeiten. Zudem kündigte die Kommission an, bei den Digitalkanälen und Telemedienangeboten darauf zu achten, dass diese präzise beauftragt werden. Deutschland bekam zwei Jahre Zeit, sein öffentliches Rundfunksystem auf ein EU-konformes Fundament zu stellen, was u.a. durch die jetzt geltenden Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag zum Telemedienauftrag umgesetzt wurde.
Wenn Sie so wollen, wurde das Verfahren auf Bewährung und mit klaren Bewährungsauflagen eingestellt. Und genau diese werden durch die aktuelle Diskussion in Frage gestellt und sollen nicht mehr eingehalten werden. Das werden wir so nicht akzeptieren und uns gegebenenfalls wieder mit einer Beschwerde an die EU-Kommission wenden. […]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/08/rundfunk-ein-automatismus-ist-ganz-klar-ein-irrweg/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2018, 14:12 von Bürger«
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  • Murks? Nein danke!
Sehr lesbares Interview.

Zitat
  • Wir können nicht erkennen, warum sich die Länder bei dieser Reformdebatte derart unter Zeitdruck setzen lassen. [...] Eine Strukturkommission sollte neben den Reformfolgen für die Rundfunkanstalten auch die Auswirkungen für den privaten Medienmarkt sehr genau betrachten.
  • Warum sollte sich die Rolle der KEF ändern? [...] Die Rolle der nachgelagerten externen Finanzkontrolle übernehmen bereits heute die Rechnungshöfe der Länder. Die KEF ist und bleibt als Vorprüfinstanz notwendig.
  • Und noch ein Wort zur Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests: Dieser sollte künftig den gesamten relevanten Markt in den Blick nehmen und stärker im Sinne eines echten Balancing justiert werden. Zudem sollte er nicht nur binnenpluralen Gremien vorbehalten sein. Ein Blick von außen wäre hier sicher hilfreich, damit eine effektive Kontrolle gesichert ist.
  • Und all das muss sich natürlich in den Grenzen des noch zu definierenden Auftrags abspielen.


Ich hoffe, dass die transparent von der KEF durchzuführenden Testverfahren stest auf großes Interesse stoßen. :)

Der Drei-Stufen-Test betrifft nicht komplette Sender, sondern einzelne Programmangebote (wie jetzt schon im RStV § 11f für neue und zu ändernde Angebote etwas unscharf formuliert).

Im Idealfall findet das Verfahren Anwendung auf das gesamte bereits bestehende öffentlich-rechtliche Programmangebot, sowie auf jedes zukünftig geplante Einzel- und Unterangebot. Dabei wird entschieden werden müssen, welchen Charakter das Angebot hat, welchen Kriterien es entsprechen muss und ob es nutzungsabhängig vergütet werden muss oder als notwendig - im Sinne des zu definierenden Auftrages - eingestuft wird.

Wenn das sinnvoll umgesetzt wird, sinkt der Geldbetrag, den der Einzelne (Teilnehmer) beitragen (oder als Steuer entrichten) muss und der öffentlich-rechtliche  Rundfunk wird trotzdem in die Lage versetzt, seine Premium-Marken zu vermarkten.

Die menschenrechtliche Frage (Art. 10 EKMR) wird dabei im Raum stehen müssen. Inwieweit kann der Einzelne gezwungen werden, sich an der Finanzierung der Meinungsäußerung Dritter beteiligen zu müssen. Das kann nur in ähnlicher Form gestaltet werden wie es auch bei der Theater-, Opern- und Universitätsfinanzierung gehandhabt wird.



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