Sehr lesbares Interview.
- Wir können nicht erkennen, warum sich die Länder bei dieser Reformdebatte derart unter Zeitdruck setzen lassen. [...] Eine Strukturkommission sollte neben den Reformfolgen für die Rundfunkanstalten auch die Auswirkungen für den privaten Medienmarkt sehr genau betrachten.
- Warum sollte sich die Rolle der KEF ändern? [...] Die Rolle der nachgelagerten externen Finanzkontrolle übernehmen bereits heute die Rechnungshöfe der Länder. Die KEF ist und bleibt als Vorprüfinstanz notwendig.
- Und noch ein Wort zur Ausgestaltung des Drei-Stufen-Tests: Dieser sollte künftig den gesamten relevanten Markt in den Blick nehmen und stärker im Sinne eines echten Balancing justiert werden. Zudem sollte er nicht nur binnenpluralen Gremien vorbehalten sein. Ein Blick von außen wäre hier sicher hilfreich, damit eine effektive Kontrolle gesichert ist.
- Und all das muss sich natürlich in den Grenzen des noch zu definierenden Auftrags abspielen.
Ich hoffe, dass die
transparent von der KEF durchzuführenden Testverfahren stest auf großes Interesse stoßen.
Der Drei-Stufen-Test betrifft nicht
komplette Sender, sondern
einzelne Programmangebote (wie jetzt schon im RStV § 11f für neue und zu ändernde Angebote
etwas unscharf formuliert).
Im Idealfall findet das Verfahren Anwendung auf das gesamte bereits bestehende öffentlich-rechtliche Programmangebot, sowie auf jedes zukünftig geplante Einzel- und Unterangebot. Dabei wird entschieden werden müssen, welchen Charakter das Angebot hat, welchen Kriterien es entsprechen muss und ob es nutzungsabhängig vergütet werden muss oder als notwendig - im Sinne des zu definierenden Auftrages - eingestuft wird.
Wenn das sinnvoll umgesetzt wird, sinkt der Geldbetrag, den der Einzelne (Teilnehmer) beitragen (oder als Steuer entrichten) muss und der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird trotzdem in die Lage versetzt, seine Premium-Marken zu vermarkten.
Die menschenrechtliche Frage (Art. 10 EKMR) wird dabei im Raum stehen müssen. Inwieweit kann der Einzelne gezwungen werden, sich an der Finanzierung der Meinungsäußerung Dritter beteiligen zu müssen. Das kann nur in ähnlicher Form gestaltet werden wie es auch bei der Theater-, Opern- und Universitätsfinanzierung gehandhabt wird.