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Autor Thema: ZDF-Intendant Bellut begrüßt Änderung der AVMD-Richtlinie  (Gelesen 5906 mal)

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DWDL.de      11.07.2018

von Timo Niemeier
ZDF-Intendant Bellut begrüßt Änderung der AVMD-Richtlinie

Die geplante Änderung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) stößt bei ZDF-Intendant Thomas Bellut auf Zustimmung. Der nimmt nun aber auch die Bundesländer in die Pflicht, die das Ganze noch in deutsches Recht gießen müssen.
Zitat
Die EU will die AVMD-Richtlinie reformieren, das hat auch große Auswirkungen auf den deutschen Markt. So sollen etwa die Werbezeitregulierungen gelockert werden, das wird von den deutschen Vermarktern überwiegend befürwortet (DWDL.de berichtete).
Zitat
Unter anderem sieht die Reform der AVMD-Richtlinie vor, dass neue Mediendiensten in der Regulierung den klassischen TV-Sendern angeglichen werden. Youtube und andere Plattformen sollen etwa Produktionsplatzierungen und Sponsoring künftig klar kennzeichnen. Dienste wie Netflix sollen zudem verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Inhalte zu zeigen.
Zitat
Als "zukunftsweisend" bezeichnet das ZDF die geplanten Regelungen zur Auffindbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten. Die geplante Reform sieht vor, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten künftig die Auffindbarkeit von solchen Inhalten regeln können, etwa bei Drittplattformen wie Youtube. Dort bestimmt derzeit ein Algorithmus, welche Videos auf der Startseite zu sehen sind. Weil die konkrete Umsetzung der Reform aber Sache der einzelnen Staaten ist, nimmt Bellut nun die zuständigen Bundesländer in die Verantwortung: "Es ist vor allem auch im Interesse der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben."
Weiterlesen auf :
https://www.dwdl.de/nachrichten/67775/zdfintendant_bellut_begruesst_aenderung_der_avmdrichtlinie/


Siehe auch :
Monopolkommission will Werbezeitbeschränkungen im TV aufheben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28002.0
Zitat
Die Monopolkommission schlägt vor, die gesetzlichen Regeln für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote wie Netflix und Youtube stärker zu vereinheitlichen. Das geht aus dem jüngsten Gutachten des Beratungsgremiums der Bundesregierung hervor. So fordert die Kommission unter anderem eine Aufhebung der Werbezeitbeschränkungen für das klassische Fernsehen.


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Zitat
"Es ist vor allem auch im Interesse der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben."
Es ist vor allem auch Interesse der Nichtzuschauer und Nichtnutzer fürderhin nicht mehr belästigt zu werden.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zitat
Dienste wie Netflix sollen zudem verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Inhalte zu zeigen.
Regulierung hat schon immer bestens funktioniert. Ich wäre für eine Schlagerquote von 60% bei der ARD.
Vielleicht sollte den Politikern und Programmdirektoren mal jemand erklären wie freie Marktwirtschaft funktioniert und dass amerikanische Serien oder Filme meistens besser produziert sind.

Zitat
"Es ist vor allem auch im Interesse der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben."
Es ist vor allem im Interesse vom örR und den etablierten Parteien, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die intellektuelle Dummhaltung der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben.

Die sollen nur machen, die Filtermaßnahmen auf meinen IP Geräten gegen den örR funktionieren tadellos und können jederzeit erweitert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 00:32 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Zitat
Dienste wie Netflix sollen zudem verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Inhalte zu zeigen.
Regulierung hat schon immer bestens funktioniert. Ich wäre für eine Schlagerquote von 60% bei der ARD.
Vielleicht sollte den Politikern und Programmdirektoren mal jemand erklären wie freie Marktwirtschaft funktioniert und dass amerikanische Serien oder Filme meistens besser produziert sind.

Unsere Politiker sind meist unbestechlich -- sie nehmen nichts an, am wenigsten Vernunft!

Wie stellen die Hampelmänner sich das vor?
Zitat
Auf Grund einer nationalen Regelung ist Ihr Kontingent "Breaking Bad" leider aufgebraucht, Sie werden zur Erfüllung Ihrer Quote auf "Lindenstraße" umgeschaltet

Zitat
"Es ist vor allem auch im Interesse der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung haben."

Sehe ich auch eindeutig als Zensur, wenn jemand meine Interessen reguliert -- ich will selber entscheiden, das ist Privatautonomie

Ich zitiere -- weil oft in anderen Ländern die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Bayern verwiesen wird -- die Bayrische Verfassung:
Zitat
Art. 110
(2) Die Bekämpfung von Schmutz und Schund ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.

Art. 111a
(1) 1 Die Freiheit des Rundfunks wird gewährleistet. 2 Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. 3 Er trägt zur Bildung und Unterhaltung bei.

Wer legt "Schmutz" und "Schund" fest? => Dies ist die Ermächtigung der Exekutive zu Zensur!

Wo bleibt die Freiheit (und damit die Privatautonomie) des Bürgers?

A propos "dienen":
Wer entscheidet, was "wahrheitsgemäß", "umfassend" und "unparteiisch" ist, wer bestimmt die zu verbreitenden Meinungen?

Wieso ist Unterhaltung staatstragende Aufgabe?

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 12:49 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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Sehe ich auch eindeutig als Zensur, wenn jemand meine Interessen reguliert -- ich will selber entscheiden, das ist Privatautonomie
Es ist vorallem marktverzerrend was sich Bellut und Co. mal wieder ausgedacht haben. Auf die Startseite bei Youtube hat man keinen direkten Einfluss. Das regelt ein Algorithmus welcher versucht, auf den Nutzer zugeschnittenen Content anzuzeigen. Da bedient sich google verschiedenster Webmechanismen und das ist auch deren gutes Recht. Keiner wird zu youtube gezwungen.
Jeder Contentersteller möchte zwangsläufig auf die Startseite, es erschließt sich aber nicht, warum der örR (eventuell auch die Privaten) hier privilegiert behandelt werden sollte bzw. sogar direkt in den Algorithmus eingreifen darf? Und da wird es nicht nur bei der Startseite bleiben, sondern der Suchalgorithmus soll bestimmt auch reguliert werden.

Das ist nicht nur Zensur, sondern gezielte Meinungsmache. Fehlt nur noch ein Propagandaministerium welches den Content nach Gut und Schlecht einordnet.

Wenn die Machtstellung von youtube gebrochen werden soll und diese Plattform für unsere Demokratie sehr schädlich ist, warum füttert der örR diese Plattform weiterhin fleißig mit Content?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2018, 12:51 von Bürger«
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Zum Anteil europäischer Produktionen; dieses ist heute schon Auflage der EU, daß der Hauptteil der für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten audio-visuellen Produktionen aus Europa kommen müssen/sollen, bzw. in Europa produziert werden.

Zitat
Artikel 16

(1)  Die Mitgliedstaaten tragen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge, dass die Fernsehveranstalter den Hauptanteil ihrer Sendezeit, die nicht auf Nachrichten, Sportberichten, Spielshows, Werbeleistungen, Videotextleistungen und Teleshopping entfallen, der Sendung von europäischen Werken vorbehalten.[...]

RICHTLINIE 2010/13/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 10.März 2010

zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

(kodifizierte Fassung)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1440190481646&uri=CELEX:02010L0013-20100505


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margit-stumpp.de       18.07.2018
GRÜNE Bundestagsabgeordnete für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim

Ist die Reform der AVMD-Richtlinie ein Fortschritt für die Medienregulierung?
Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage nach der der Regulierung von Video-Sharing-Plattformen fällt sehr zurückhaltend aus. Im Zuge der Überarbeitung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) hat die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten eine Liste mit Video-Sharing-Plattformen gefordert, die unter das nationale Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates fallen.
Zitat
Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) regelt die Vorschriften sowohl für Fernsehanbieter als auch für Video-on-Demand-Dienste wie z. B. Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Die aktuell gültige Fassung der AVMD-Richtlinie stammt von 2010. Mit ihrer Novellierung sollen nun auch Video-Sharing-Plattformen wie z. B. YouTube, Vimeo oder Dailymotion reguliert werden.
Zitat
Kritiker bemängeln am aktuellen Änderungsentwurf, dass z. B. die Jugendschutzvorgaben zu lau seien, die Werberegulierung nicht auf Video-Sharing-Plattformen zutreffe, und das das Kernproblem der Haftung nicht angegangen werde. Für eine bindende Haftung der audiovisuellen Mediendienste müsste die Haftungsbefreiung in der eCommerce-Richtlinie entsprechend eingeschränkt werden. Stattdessen beschränkt man sich im Wesentlichen auf Meldesysteme, Bewertungssysteme und Markierungslösungen. Zugleich wird das Regulierungsniveau für die „traditionellen“ AV-Dienste mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber non-linearen AV-Diensten sowohl bei der Werberegulierung als auch bei den Vorgaben zu product placement abgesenkt.
Weiterlesen auf :
https://margit-stumpp.de/allgemein/ist-die-reform-der-avmd-richtlinie-ein-fortschritt-fuer-die-medienregulierung/


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch
Positionierung d. DLM z. privil. Auffindbarkeit v. public value-Angeboten (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28325.0.html


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