@pinguin: ich bin ganz bei dir, dass alles, was via Internet transportiert wird, im Prinzip kein Rundfunk ist. Das ist allerdings relativ infach zu belegen. Rundfunk ist "broadcast", eine uni-direktionale Ausstrahlung von "Information". Der Sender weiß von meiner Teilnahme als Empfänger nichts. Es könnte sein, dass niemand zuhört. Im Internet findet eine bi-direktionale Kommunikation zwischen einem Server und einem Client statt. Der Sender kennt hier meine Adresse (IP). Bei Multicast, was ich hier nicht ausführen will, wird die Information an eine Gruppe von Empfängern geroutet. Setzt ebenfalls die Kenntnis der Empfänger IPs durch den Sender voraus. Es ist letztlich nicht Rundfunk. Allerdings sind die Verhältnisse ja so, dass wir nicht die gesetzliche Definitions- und Regelungshoheit haben, weil wir fast alle dem Fehler aufsitzen, eine "repräsentative Demokratie" für eine Demokratie (Herrschaft des Volkes) zu halten. Der Einfluß des Volkes auf gesetzliche Regeln ist aber faktisch Null.
NB: das Wesen des Dienstes zu erkennen ist natürlich Voraussetzung dafür, die richtigen, anzuwendenden Gesetze zu identifizieren. Insofern behauptet jemand, der im Impressum seiner Site den RStV aufführt wohl auch, dass sein Dienst presse- oder rundfunkähnlich sei. Was nun, wenn das gar nicht stimmt?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.