Sehr lesenswerte, treffende Schnellanalyse - u.a.
Es wird im Wesentlichen nur der Schutz der Familie angeführt. Es soll also bei 41,3Mio privaten Haushalten zulässig sein (ableitbar aus Destatis):
- 41,8% Alleinlebendenhaushalte sowie 3,8% ganz besonders schutzwürdige Alleinerziehendenhaushalte mit minderjährigen Kindern zu benachteiligen
- 38,3% Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder oder ohne minderjährige Kinder ungerechtfertigterweise zu bevorteilen
Es werden also Ungerechtigkeiten an 83,9% der Bevölkerung vollzogen, um 16,1% Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern zu unterstützen. Denen hätte auch mehr Kindergeld gezahlt werden können. [...]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter ArtikelDem "Schutze der Gemeinschaften" wird auch der Schutz alleinwohnender älterer Menschen geopfert. Ein grandioses Verständnis von sozialer Verantwortung!
In der Tat - dies wirft die Frage der "besonderen Finanzierungsverantwortung" und der Verletzung des "Sozialstaatsprinzips" auf...
Sozialstaatsprinzip (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/SozialstaatsprinzipAls Sozialstaatsprinzip (teilweise auch: Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat) wird der Auftrag in Art. 20 und in Art. 28 des Grundgesetzes bezeichnet, nach dem die „Bundesrepublik Deutschland […] ein […] sozialer Bundesstaat“ und ein „sozialer Rechtsstaat“ ist.
Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten.
[...]
Weitere Vertiefung dieses Aspekts sollte jedoch aufgrund der Eigenständigkeit in gesondertem Thread erfolgen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.Dranbleiben - und dies mit einfließen lassen unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.htmlUrteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussionhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html