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Autor Thema: ARDZDFDR-Nutzungsergebnis. Was kommt dabei heraus?  (Gelesen 2272 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Bei einer Nichterfüllung eines Auftrags gibt es
-zumindest in einigen Bereichen außerhalb des „Rundfunkrechts“
ja die Möglichkeit einer Reklamation.

Z. Bsp. wenn die Gefahr besteht, bei einer tatsächlich-praktischen Nutzung Schaden zu erleiden.
( Bspw. Verringerung der Meinungsbildungstauglichkeit, Verminderung des Intellekts, Erhalt von Falschinformationen, Langeweile/Zeitverschwendung, ... )

Eine Nutzungsmöglichkeit besteht ja theoretisch bei Vielem
(u. a. könnten das sogar Drogen, Atomwaffen, Zecken usw. sein) .
Eine tatsächlich-praktischen Nutzung kann demnach auch zu Schaden führen.

Ein Schaden kann doch aber nie ein Vorteil sein ( ? ? )
Ein Schaden ist doch, m. M. n. - > stets immer nachteilig.

Wenn eine tatsächlich-praktische Nutzung zu Schaden führen würde,
kann doch der Logik halber dabei nur eine Nachteilsmöglichkeit entstehen.

(Pers. Bringt mich das immer nur zu diesem Fazit:)
Eine finanzielle Zwangsforderung für eine theoretische Nachteils-Möglichkeit muss auf jeden Fall reklamiert werden.
Meine These: Auftrags-Nichterfüllung führt logischerweise zur Staatsvertrags-Ungültigkeit.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 13:29 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Vielleicht "return to sender"?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 18:14 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Erhalt von Falschinformationen

Ich reklamiere dann die abstruse Falschinformation der Anstalten, dass die Abgabe Beitrag (Rundfunkbeitrag) solidarisch sein soll und demnach nicht als Ausgleich für einen besonderen Vorteil einer Gruppe gelten soll.

Die Idee der Reklamation lässt sich sicherlich sehr gut ausbauen. Danke für das Thema.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
return to sender

Das wäre auch möglich.

Vielleicht in etwas so:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die unbestellte Lieferung Ihres ARDZDFDR-„Angebotes“.

Diese unbestellte Lieferung ist meinerseits nicht gewollt und wird nicht benötigt.
Hiermit erhalten Sie Ihr „Angebot“ zurück.

Sie finden Ihre -zu Ihnen zurückgesendete- Lieferung nunmehr unter der Bezeichnung „Angebot der Mediengruppe RTL Deutschland“.
Das werden Sie sicher als Ihr Produkt wiedererkennen.

Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund dieser berechtigten Reklamations-Rücksendung selbstverständlich kein Geld erhalten werden.
Hiermit bitte ich Sie, mir zukünftig weitere Belästigungen zu ersparen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus

PS: M. M. n. sollten Sie auch einen passenden Namenswechsel in Erwägung ziehen. Bspw. wäre "RTL 3" für Ihr "Angebot" viel treffender.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 19:13 von unGEZahlt«

 
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