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Autor Thema: Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG  (Gelesen 12943 mal)

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Es ist aber zu fragen, wozu die Anstalten überhaupt Prozessvertreter benötigen.
Die Anstalten brauchen Prozessvertreter, um mit dem BVerfG kommunizieren zu können. Mehr nicht.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man braucht beim Verfassungsgericht keine Prozessvertreter. Es ist nicht einmal üblich, dass es zu einem mündlichen Termin kommt. Üblicherweise entscheidet das Bundesverfassungsgericht ohne eine mündliche Verhandlung durch Beschluss.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@drboe: Keine Lust darüber zu streiten, ob ein Prozessvertreter nötig ist oder nicht, wenn einer bestellt ist ...

seppl


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@seppl: ein Beitrag hat mit Streit, oder der Absicht einen solchen zu führen, nichts zu tun. Zudem ist das gesetzlich geregelt, wie eigentlich fast alles.

In einem Punkt muss ich mich korrigieren: Kommt es zur mündlichen Verhandlung, das ist eher die Ausnahme, muss man sich von jemandem vertreten lassen, der die Befähigung zum Richteramt hat (es sei denn, man erfüllt selbst dies Kriterium). Bund und Länder können sich auch durch einen Verwaltungsbeamten vertreten lassen, an den geringere Anforderungen gestellt werden.

Zitat
BVerfGG 22

(1) 1Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, als Bevollmächtigten vertreten lassen; in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sie sich in dieser Weise vertreten lassen. 2Gesetzgebende Körperschaften und Teile von ihnen, die in der Verfassung oder in der Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestattet sind, können sich auch durch ihre Mitglieder vertreten lassen. 3Der Bund, die Länder und ihre Verfassungsorgane können sich außerdem durch ihre Beamten vertreten lassen, soweit sie die Befähigung zum Richteramt besitzen oder auf Grund der vorgeschriebenen Staatsprüfungen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erworben haben. 4Das Bundesverfassungsgericht kann auch eine andere Person als Beistand leines Beteiligten zulassen.
(2) 1Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen. 2Sie muß sich ausdrücklich auf das Verfahren beziehen.
(3) Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so sind alle Mitteilungen des Gerichts an ihn zu richten.

M. E. sind die LRA und der BS formal nicht für das Gesetz verantwortlich, um das es hier geht. Die Sender brauchen also keine Vertreter und müssen den Inhalt des sogn. RBStV und seine Konformität mit dem GG weder erklären noch bestätigen. Das kommt allenfalls auf die Länder zu, denn die sind für das Gesetzgebungsverfahren verantwortlich. ZDF und Deutschlandradio haben mit Handlungen (Mahnungen und Vollstreckungen) gegenüber den Zwangszahlern nichts am Hut, schon deren Beteiligung am BS ist m. E. durch nichts gedeckt. Sie sind lediglich Begünstigte der Rundfunkfinanzierung. Im sogn. RBStV steht an keiner Stelle, dass sie am Einzugsverfahren zu beteiligen sind. Und selbst wenn man die LR-Anstalten als Beteiligte am Rande des Verfahrens betrachtet, so dürften die Justitiare die Anforderungen zur Vertretung besitzen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 17:55 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

v
  • Beiträge: 1.202
M. E. sind die LRA und der BS formal nicht für das Gesetz verantwortlich, um das es hier geht. Die Sender brauchen also keine Vertreter und müssen den Inhalt des sogn. RBStV und seine Konformität mit dem GG weder erklären noch bestätigen. Das kommt allenfalls auf die Länder zu, denn die sind für das Gesetzgebungsverfahren verantwortlich.
Die LRAen sind insofern beteiligt, als sie das Gesetz (RBStV) umsetzen. Vor den Verwaltungsgerichten wird ja auch regelmäßig gegen die "zuständige" (wo auch immer das definiert ist...) LRA geklagt. In der Tat könnte man auf die Idee kommen, deren "Zuständigkeit" endet spätestens beim BVerwG. Aber das sollen doch bitte die Juristen auskaspern.
Die Veranwortlichen sind definitiv die Landesregierungen und die schicken ja auch einen gemeinsamen Vertreter. Ich bin gespannnt, ob der den Fragenkatalog des BVerfG vollumfänglich für jedes einzelne Bundesland beantworten kann. Meine Vermutung: eher nein.

ZDF und Deutschlandradio haben mit Handlungen (Mahnungen und Vollstreckungen) gegenüber den Zwangszahlern nichts am Hut, schon deren Beteiligung am BS ist m. E. durch nichts gedeckt. Sie sind lediglich Begünstigte der Rundfunkfinanzierung. Im sogn. RBStV steht an keiner Stelle, dass sie am Einzugsverfahren zu beteiligen sind.
Deren Funktion ist mir auch nicht klar...


Und selbst wenn man die LR-Anstalten als Beteiligte am Rande des Verfahrens betrachtet, so dürften die Justitiare die Anforderungen zur Vertretung besitzen.
Formell mag das zutreffen... (oder auch nicht).
Die JUSTITIARE die ich bisher kennenlernen "durfte" lassen allerdings schon an der persönlichen Eignung zweifeln... Das scheinen diejenigen, die das zu entscheiden haben, ähnlich zu sehen, darum ist auch von denen keiner "nominiert".  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 17:54 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@volkuhl:
Mir ist klar, dass sich die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die das Gesetz anwendenden Sender richten.
Soweit in den Verfahren die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bemängelt wird, wird aber das zuständige Land spätestens vor dem BVerfG zum Gegner.

Man wird den Mitarbeitern im BS aber wohl nicht persönlich vorwerfen können, dass sie das Inkasso machen. Auch dass DER JUSTITIAR gern den Selbstdarsteller gibt, sich stets vehement für den sogn. Rundfunkbeitrag einsetzt und auch sonst gern PR macht, heisst m. E. nicht, dass er das Gesetz verantwortet, sondern dass er ein Ego-Problem hat*. Zuständig sind die Landesgesetzgeber, die Landtage und zudem die Landesregierungen.

M. Boettcher

*für den Fall, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig bezeichnet, prognostiziere ich eine 180 Grad Wende von DER JUSTTIAR, der dann überall erläutern wird, dass man die Finanzierung auf Gerätebezug umstellen muss, um die Sender zukunftsfähig zu machen. Er wird zudem darauf hinweisen, dass er schon 2009 vor anderen Anknüpfungspunkten gewarnt hätte.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.385
und die schicken ja auch einen gemeinsamen Vertreter.
Das wird so wohl nix werden; die LRA sind Unternehmen, wie ZDF und Deutschlandradio auch und stehen in Wettbewerb zueinander.

Selbst wenn es 3 Vertreter insgesamt hat, (1=ARD; 1=ZDF; 1=DR), ist es fraglich, ob 1=ARD für alle 9 LRA genügt, die selbst eigenständige Unternehmen sind und damit eigenständige Interessen haben, bzw. haben sollten, bzw. es unterstellt wird, dass sie diese haben?

Wie kann 1=ARD für alle 9 LRA reden?

Selbst wenn sich die ARD mit allen ihr angeschlossenen LRA als Konzern gibt, formal und rechtlich ist es keiner, (im Gegensatz zur DB AG).

Das ganze System muss umgestülpt werden, wenn sie über das deutsche Recht hinaus im europäichen Verbund Bestand haben wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 17:59 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
*für den Fall, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig bezeichnet, prognostiziere ich eine 180 Grad Wende von DER JUSTTIAR, der dann überall erläutern wird, dass man die Finanzierung auf Gerätebezug umstellen muss um die Sender zukunftsfähig zu machen. Er wird zudem darauf hinweisen, dass er schon 2009 vor anderen Anknüpfungspunkten gewarnt hätte.

So wird es kommen. Er wird sich auch ganz weit von den Verhaftungen und anderen Repressalien distanzieren, er wird sagen, er hätte nur getan was man ihm befohlen hat.
Und wenn der Rundfunk dann, wie auch immer, neu aufgestellt wird, wird er wieder DER JUSTITIAR oder der Intendant sein.


Edit "Bürger":
Nach den obigen Exkursen hier bitte wieder eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 18:00 von Bürger«

L
  • Beiträge: 353
Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 2018 trat Prof. Joachim Wieland als Prozessbevollmächtigter des ZDF auf:

Zu seiner Person siehe oben:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg160304.html#msg160304

Wie Augenzeugen der Verhandlung berichten, scheinen sich die Redebeiträge Wielands als besonders unqualifiziert - begleitet von einem ständigen larmoyanten Lächeln - hervorgetan zu haben...

Doch wie ist es zu bewerten, wenn der besagte Joachim Wieland just mit einem der verhandelnden Verfassungsrichter, Johannes Masing, bereits zuvor gemeinsam Bücher publiziert hat? Unter dem wohllautenden Titel Menschenwürde - Demokratie - christliche Gerechtigkeit haben Mansing und Wieland zusammen den "Tagungsband zum Festlichen Kolloquium aus Anlass des 80. Geburtstags von Ernst-Wolfgang Böckenförde" im Verlag Duncker & Humblot 2011 herausgegeben.

Siehe das Inhaltsverzeichnis unter:
http://d-nb.info/1016908075/04

Kurzes Fazit:
Man kennt sich gut diesseits und jenseits der Richterbank!


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G
  • Beiträge: 1.548
Kurzes Fazit: Man kennt sich gut diesseits und jenseits der Richterbank!

Das ist quasi bei jeder Berufsgruppe so.
Man hat zusammen studiert oder kennt sich von Fortbildungen etc.
Prof. Dr. Johannes Masing hat nicht den Eindruck gemacht, deswegen Partei zu ergreifen.
Man weiß natürlich nie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 22:07 von Bürger«

 
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