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Autor Thema: Rundfunkbeitrag in KA - Darüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 3389 mal)

D
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spiegel.de, 16.05.2018

Rundfunkbeitrag in Karlsruhe
Darüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht

von Britta Schmeis

Zitat
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland pauschal erhoben - jetzt verhandelt das Bundesverfassungsgericht über seine Rechtmäßigkeit. Worum geht es dabei genau?
 [..]

Weiterlesen auf:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-rundfunkbeitrag-infostueck-a-1208018.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 15:29 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

f

fox

  • Beiträge: 437
Vor allem der letzte Absatz ist irritierend:
Zitat
...
Der Vorsitzende des zuständigen Ersten Senats des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, wie wichtig das Gericht diese grundsätzliche Entscheidung nimmt: Hinter den einzelnen Aspekten stehe "stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft", sagte der Verfassungsrichter. ...


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D
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Die Richter sind eben noch nicht im Internet angekommen. Die argumentieren wie im 20. Jahrhundert, als es Leute gab, die auf das Pferd gesetzt hatten, als Zukunft und das Automobil als "vorübergehende Erscheinung" verstanden
Selbst die Uralt-Technologie TV/Radio, wäre ohne Internet nicht mehr machbar.

Ich brauche keine bezahlten "Knechte" mehr, die mir die Nachrichten vorenthalten, die mich interessieren. Das Fernsehen hat sich dadurch abgeschafft, dass es von Politikern, zur Selbstdarstellung, missbraucht worden ist.
Seit 2014 ist für mich der ÖRR ohnehin obsolet und dafür sind die Politiker verantwortlich, die in den Aufsichtsräten der ÖRR sitzen, Schäubles Tochter und Konsorten

Diesen Dreck brauch' ich nicht und diesen Dreck sehe ich nicht !


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vor allem der letzte Absatz ist irritierend:
Zitat
Ferdinand Kirchhof ... : ... " ... Notwendigkeit einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ... und seine... Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft"

Ja, das erschreckt mich auch.

So eine Unsinnigkeit von einer angeblichen
ARDZDFDR-Notwendigkeit(!) mit einer Demokratiegesellschafts-Rolle(!)
hätte ich entweder nur von geisteskranken, von betrunkenen oder von korrupt-kriminellen Personen erwartet.

So eine Idee könnte doch nie mit einem moralisch-ehrlichen und gesundem Menschenverstand aufkommen!

Ich weiß, wir sollten nicht spekulieren.
Tut mir leid, aber bei solchen Märchen befürchte ich nur noch ganz dreiste Rechtsbeugung.
(Selbstverständlich hoffe ich mich zu irren. Aber ich schaffe es nicht,
da irgend etwas Hoffnungsvolles hinein zu interpretieren.)

Markus


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Das ist die Prägung aus dem 3. Reich. Früher stand in der warmen Stube der Volksempfänger. In den 80ern war das "Gewissen" Bednarz von Monitor (in der damaligen BRD)
Das es heute nur noch schäbige Propanda und einer Dauerpräsenz von Politik-Clowns in Talkshows gibt, stellen die gar nicht in Frage. Die gleichen Leute eschauffieren sich aber über 15% für die AfD.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate des (unmittelbaren) Vorkommentars verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.


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T

Tereza

Zitat
... erfanden die Verfassungsrichter einen vermeintlichen „klassischen“ Auftrag des Staates zur Veranstaltung von Fernsehen. ... Der Staat müsse die „unerlässliche Grundversorgung“ sicherstellen. Das Grundgesetz erteile dem Staat den Auftrag, die Bevölkerung bei der Meinungsbildung (!) zu unterstützen. Statt von dem Recht zur freien Verbreitung der Meinung spricht das Verfassungsgericht hier nur noch von einem Recht auf Bildung der Meinung. Der Staat müsse für die Meinungsbildung der Bevölkerung sorgen.
Quelle: https://prometheusinstitut.de/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-vs-meinungsfreiheit/ (Dr. Helge Gondesen, Rechtsanwalt, 06.03.2018)

Zitat
Im November 1993 hat der EGMR im Fall „Informationsverein Lentia und andere“ entschieden, dass die Freiheit der Weitergabe von Meinungen durch Rundfunk nicht durch faktische Monopolisierung oder wirtschaftliche Behinderung seitens staatlicher Systeme eingeschränkt werden darf. Die Restriktionen durch staatliche Organisierung vermeintlicher Qualität und Ausgewogenheit der Programme („quality and balance of programme output“) durch Aufsichtsgremien („supervisory powers over the media“) ist wegen der technischen Entwicklung der vergangenen Dekaden nicht zu rechtfertigen und ein Verstoß gegen Art. 10. Diese Auffassung hat der EGMR nochmals bestätigt in der Entscheidung Telesystem Tyrol Kabeltelevision vom 9. Juni 1997 (ebenda, Fn.153). Eine Entscheidung zum deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht noch aus.
Quelle: s. o.

Zitat
Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht unserem Land und unserer Freiheit einen Dienst erweist und den Öffentlichen endlich Grenzen aufzeigt. Sonst muss erneut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellen, dass Deutschland rechtsstaatliche Defizite aufweist.
Quelle: s. o.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.


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