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Autor Thema: Auskunft -über -zu Ihrer Person als Beitragszahler  (Gelesen 3724 mal)

  • Beiträge: 171
  • Grossherzogtum Baden
Vor über 9 Monaten fragte ich nach meinen gespeicherten Daten, heute kam die Antwort - manche entbinden nach dieser Zeit... ;) und wenn ich sehe, wieviele die schon abkassiert haben wird mir ganz übel  >:(
Wir machen ja schon einiges und haben es bis zum BVerfG gebracht, das ist die eine Schiene die wir fahren, aber wir sollten noch eine zweite in Betrieb nehmen, denn durch wen wird das alles gesteuert, richtig, durch die Politiker.
Meinungen und Vorschläge sind willkommen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 22:07 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich bin immer wieder überrascht, über diese relativ geringen Datenangaben.

Im Vergleich dazu sollte man als Klägerin oder Kläger, z.B. beim VG, die Möglichkeit der Akteneinsicht nutzen. Die Datenmenge, die der Beklagte an das Gericht senden muß (auch "Historie" genannt), ist deutlich größer und wird den ein oder anderen sehr überraschen, was die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt über einen weiß. 10 bis 20 Seiten geballte Datensammlung sind "normal".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2018, 22:07 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Sehr interessant. In der Aufstellung der GEZ heißt es: "In Rechnung gestellte Beträge". Rechnungen werden von Unternehmen gestellt. Behörden setzten Gebühren oder Beiträge fest.


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  • IP logged

G
  • Beiträge: 47
Ich bin immer wieder überrascht, über diese relativ geringen Datenangaben.
Mich überrascht wiederum, dass das legal sein soll. Müssten gemäß BDSG aus solch eine Anfrage hin nicht sämtliche erhobenen Daten beauskunftet werden?


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  • IP logged

M
  • Beiträge: 112
Ab dem 26.5 könnte der BS, der Intendant und die LRA noch mehr Anfragen gemäß neuer dann geltender DSGVO zu bearbeiten haben. Zeitfenster da nur noch 4 Wochen, in Härtefällen auch 2 Monate. Die Härtefälle müssen aber begründet werden und der Anfrager über die Verzögerung informiert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 21:20 von Bürger«

 
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