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Autor Thema: Was tun gegen Pfändung u. Einziehungsverfügung in Berlin?  (Gelesen 5306 mal)

S
  • Beiträge: 35
In Berlin heißt es, „Soweit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Finanzamts im Vollstreckungsverfahren bestehen, können die Einwendungen an das FA oder das Finanzgericht mit Anträgen auf Aussetzung der Vollstreckung oder Aussetzung der Vollziehung gerichtet werden. Gegen Pfändungen ist auch der Einspruch statthaft und das entsprechende Einspruchsverfahren kostenfrei. Der Zugang zu den Gerichten ist üblicherweise kostenpflichtig.

Soweit wie Person XYZ weiß, ist eben in Berlin bei den FA kein Einspruch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung möglich, da diese ja bereits in den Vollstreckungsersuchen abgewürgt werden (Künftige Schreiben gleichen Inhalts werden unbeantwortet zu den Akten genommen, bitte unverzüglich zahlen)

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen folgt ja dann unmittelbar – sofern man nicht unverzüglich zahlt -  nach diesem Vollstreckungsersuchen und dann wird vollstreckt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen beinhalten auch keinen förmlichen Rechtbehelf.
Welcher „Zugang zu den Gerichten“ ist hier also gemeint? Der beschriebene Rechtschutz (Erinnerung und AdV) zum Finanzgericht?

Und das Finanzgericht schreibt dazu: 
„Denn bei einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den grundsätzlich Einspruch und Anfechtungsklage  statthaft sind (Werth in Klein, Abgabenordnung (AO), 13. Auf\. 2016, § 309 AO, Rn. 33 m. w. N.)“

Auf finanzgerichtlichem Weg ist also eine Anfechtungsklage  (§§ 40, 41 FGO) zum Finanzgericht ohne förmlichen Rechtsbehelf möglich?

Besteht diese Möglichkeit bei der Pfändungs- und Einziehungsverfügung ohne förmliche Rechtsbehelfsbelehrung  auch zum Verwaltungsgericht?

Person XYZ blickt nicht durch.

Hat hier jemand Erfahrungen mit den Pfändungs- und Einziehungsverfügungen?


Edit "Markus KA":
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Betreffzeile wurde präzisiert.
Danke für das Verständnis.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 11:44 von Markus KA«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Z
  • Beiträge: 1.563
Befindet man sich für die gepfändeten Beträge noch im (nicht entschiedenen) Widerspruchsverfahren, oder gar in einem Klageverfahren? Dann wäre zunächst der Sachverhalt mit dem Finanzamt zu klären. Manchmal hat man Erfolg, wenn man wahrheitsgemäß über den Sachstand schriftlich aufklärt, damit der Beamte etwas zu seinen Akten heften kann, bevor er den Vorgang zurückschickt.
Wenn man nicht gerade Mitglied im Bund der Steuerzahler ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Klagen vor de Finanzgerichten bezahlen, so wird man mit erhöhten Kosten rechnen müssen.


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C
  • Beiträge: 10
Hallo,
Mein Ding:
Wenn es mal zu spät ist, dann ist die Kontopfändung eben durch.
Ist mir auch schon passiert, zack 750 € wegverschwunden.
Aber Ich klage nicht! 
Ich stelle es immer so an, daß das [Seite/Begriff nicht erwünscht] klagen muss, wenn es will.

Und so ist es denn jetzt, daß es akzeptiert wird, daß ich nicht bezahle, und die vor 9 Monaten anstehende Kontopfändung durch die Stadt Falkensee
hat sich in Luft oder ähnliches  aufgelöst.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25767.new;topicseen#new

arbeite das in Ruhe durch, und dann melde dich wenn du magst.


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