Autor: 13. Mai 2018, 18:51
FOCUS, 09.04.2018
Nachteile für Single-Haushalte und ZweitwohnungenIst GEZ verfassungswidrig?
Gericht prüft im Mai den RundfunkbeitragDas Bundesverfassungsgericht prüft am 16. und 17. Mai (jeweils ab 10.00 Uhr) die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde (1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).Die Beschwerdeführer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz ab. Außerdem rügen sie Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde.
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»Letzte Änderung: 13. Mai 2018, 20:44 von Bürger«