Die historische Erklärung mit der Bundespost erscheint mir schlüssig. Damals war eben die Post für den Gebühreneinzug zuständig, weil man das als Nutzungsgebühr für Fernmeldeanlagen einordnete. Die "nur" sendenden Rundfunkanstalten sollten keine staatlichen Befugnisse erhalten (ähnlich wie die Kirchen), weil sie auch mit dem Staat möglichst nicht zu tun haben sollten, und sind deswegen explizit von den LVwVfG's ausgeschlossen worden.
Irgendwann haben BVerwG / BVerfG festgestellt, dass es sich eigentlich mehrheitlich um eine Rundfunkangebotsgebühr handelt, da nur ein kleiner Teil für die Funkanlagen der Post verwendet wurde. Damit war die Post raus, die Länder waren zuständig und haben die GEZ erfunden, damit sich für den Bürger und den ÖRR praktisch fast nichts ändert.
Schon damals haben sie "vergessen", die LVwVfG's anzupassen. Alle Bundesländer wohlgemerkt. Bloß ein Lapsus oder Absicht? Wir wissen es nicht.
Heute fällt das auf, weil es eben klagende Bürger gibt, die sich gegen die Zwangsabgabe wehren. Diese Bürger stellen Fragen. Zuvor war das nicht nötig, weil man eben einfach nicht zahlte.
Die VG's "lösen" das, indem sie einfach behaupten, das jeweilige LVwVfG sei nur für die Rundfunktätigkeit ausgeschlossen, aber für den Abgabeneinzug zumindest analog anwendbar (RP, NRW), bzw. das LVwVfG sei in seiner Gänze trotzdem anwendbar (Sachsen).
Rechtsstaatlich geht das eigentlich nicht, weil sich die Gerichte so zum Gesetzgeber aufschwingen (Verstoß gg. das Gewaltenteilungsprinzip). Aber das scheint unseren Richtern nicht einzuleuchten, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf und außerdem war es doch schon immmer so und hat auch irgendwie funktioniert.
Tja, die Rechtspraxis ist eben immer wieder spannend, weil eben nicht nach Lehrbuch entschieden wird. Bis dann das BVerfG doch noch etwas Ordnung reinbringt.
Dieses ganze System ist rechtsstaatlich völlig problematisch und deswegen kreisen wir hier auch immer wieder um dieselben Themen, die miteinander zusammenhängen:
- Ist der RfBeitrag eine Steuer oder eine Vorzugslast?
- Was ist eine Anstalt des öR und was darf sie tun?
- Welches sind die Ermächtigungsgrundlagen und Verfahrensvorschriften für das Handeln der AöR?
- Können die hoheitlichen Befugnisse eines Bundeslandes auf irgenwas in einem anderen übertragen werden?
Der Gesetzgeber ist von der Fernmeldeanlagengebühr zu einer Wohnungsabgabe geschwenkt und wollte dabei immer vermeiden, dass die Zahlschafe (a.k.a. Bürger) davon etwas mitbekommen und anfangen nachzudenken. Es sollte sich effektiv nichts ändern.
Warum haben die Gesetzgeber es nicht hinbekommen, im Jahr 2010 rechtsstaatlich wenigstens vertretbare Regelungen aufzuschreiben, wenn sie sowieso schon alles anpackten? Wollten sie nicht? Konnten sie nicht? Alle unfähig? Oder steckt mehr dahinter?
Wenn man es richtig machen würde, würde jedes Bundesland für seine Anstalt eine Abgabe festlegen, die per Verwaltungsbehörde von den Bürgern eingezogen würde, mit entsprechenden behördlichen Verfahren (Leistungsbescheid je nach Anknüpfungspunkt). Damit würden die Kosten für die Bürger transparent (z.B. Bayern ist teurer als NRW, weil der BR im Prinzip schon pleite ist). ZDF und Deutschlandradio könnte es nicht mehr geben (außer RP will für sein ZDF alleine aufkommen). Usw.